Nach mündlicher Mietzusage kommt die Absage

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, zu dem ich mich über ein zweite Meinung freuen würde:

    Ende Juli habe ich meine Wohnung zum 31.Oktober 2017 gekündigt und meinem Vermieter einen Nachmieter (ein Kollege von mir) vorgeschlagen der schon vor dem eigentlichen Kündigungstermin einziehen würde (Ende August, also nächste Woche).

    Mein Kollege hat sich beim Vermieter auch vorgestellt und eine mündliche Zusage bekommen (noch keine schriftlicher Mietvertrag).

    Die Wohnungsübergabe hätten wir jetzt am Donnerstag gemacht. Ich hab auch mein Zeug schon aus der Wohnung geräumt etc.

    Heute hat mein Nachmieter mir aber geschrieben, dass er ein Schreiben des Vermieter bekommen hat wo drinnen steht, dass "er ihm leider mitteilen muss, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde".

    Ist das rechtlich so tragbar? Wir haben uns jetzt schon alle auf dem Umzug eingestellt. Mein Kollege hat aktuelle auch gar keine Wohnung und nächtigt bei Freundin und Bekannten.

    Ich habe im Internet schon gelesen, dass mündliche Zusagen eigentlich binden sind. Aber ganz sicher bin ich mir natürlich nicht.

    Schon mal Danke für alle Antworten und eure Ratschläge!

    Viele Grüße

    Tobi

  • Ich habe im Internet schon gelesen, dass mündliche Zusagen eigentlich binden sind. Aber ganz sicher bin ich mir natürlich nicht.

    Hat Ihr Freund eine beweisbare mündliche Zusage?, wenn nicht, ist zu befürchten, dass sich der VM nicht an eine solche Zusage erinnern kann, oder aber der Wortlaut sei ein ganz anderer gewesen etc.usw.

    Nachdem die Wohnung nun lt.VM anderweitig vergeben wurde würde ich raten nehmt es so hin.

  • Hallo Banane,

    Danke für Ihre Antwort.

    Ja seine Freundin war dabei als das besprochen wurde.

    Hin nehmen wäre jetzt eher meine letzte Wahl, da ich dann noch zwei Monatsmieten zahlen müsste und evtl. meine Küche nicht ablösen kann :(

    Viele Grüße

    Tobi

  • Heute hat mein Nachmieter mir aber geschrieben, dass er ein Schreiben des Vermieter bekommen hat wo drinnen steht, dass "er ihm leider mitteilen muss, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde".

    Hast Du dieses Schreiben des Vermieters an Deinen Freund gesehen?. Bedenke hierbei aber, dass der Vermieter sich nicht an eine Zusage der Wohnung halten muss wenn er inzwischen Nachteiliges, was der Nachmieter evtl. verschwiegen hat- erfahren hätte und nun absagt. Was es sonst zu beachten gäbe kann Dir rechtsverbindlich nur ein Anwalt sagen, gegen Gebühr.

    Wie hätte sich Dein Freund verhalten wenn er nach mündlicher Zusage seinerseits eine billigere ,bessere Wohnung gefunden hätte?. Wahrscheinlich Deinem VM auch abgesagt. Mit dem muss man rechnen soweit nichts schriftlich vereinbart ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (27. August 2017 um 16:26)

  • Hallo,

    ein schriftlicher Mietvertrag ist üblich und es wird sicher schwer, aus der ehemaligen "Zusage" des Vermieters an deinen Kollegen zu vermieten,einen mündlichen Mietvertrag zu konstruieren. Selbst wenn der Vermieter so etwas gesagt hat, wie "Sie kriegen die Wohnung" ist das eher als Absichtserklärung zu verstehen, als dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Viele Leute hören aus solchen Aussagen immer gerne, das was sie hören wollen.

    Gruß

    H H

  • Hi,

    das BGB kennt die mündliche Vertragsform, insbesondere wenn nicht Aussage gegen Aussage steht könnte eine anwaltliche Auseinandersetzung vorteilhaft sein. Das Problem wird wohl sein, dass ihr das nicht auf die Schnelle hinbekommt und es wahrscheinlich teurer wird als zwei Monatsmieten :/

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