Können sie mir noch die Frage beantworten, ob sie in Zukunft die Leistung des Rasenmähens durch Fremdpersonen auf die Nebenkosten umwelzen kann?
Beiträge von Weejas
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Danke für die Antwort
Wie sieht es aber nun aus, da vereinbart worden ist das wir uns um den Garten kümmern, da aber nicht mehr möglich da die Räumlichkeiten zu den Geräten nun verwehrt wird durch zuschließen der Vermieterin.
Darf sie nun in Zukunft, da sie den Rasen nun von einem Studenten mähen lässt, uns es in den Nebenkosten in Rechnung stellen?
Ein Reden ist mit der Vermieterin leider nicht mehr möglich, entweder nur noch über die Sprechanlage oder durch die geschlossene Wohnungstür von Ihr.
Noch einmal Thema Gartennutzung.
Ich darf doch sogar als Mieter Gartenmöbel für den Sommer aufstellen oder Irre ich da?
Und so ein KLEINES Vogelhaus ist nun deutlich weniger an Fläche als Gartenmöbel.Ich habe gelesen das die Vermieterin es auch nicht verlangen kann abends alles zu entfernen, würde eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Genau wie ein Fußball gleich zu entfernen.
Da ich bisher nur gute Vermieter hatte und nie Probleme hatte mit solchen, ist das Problem mit der jetzigen Vermieterin natürlich für uns auch NEULAND. Man kann ja leider nie erahnen wie Menschen nach einiger Zeit ticken.
Würde es Grundsätzlich Sinn machen für solche Probleme mal einen Anwalt auf zu suchen und sich hinreichend beraten zu lassen?
Rechtschutz für Mietrecht ist vorhanden. -
Moin
Ich habe eine Frage, zwecks Gartenbenutzung.
Diese ist im MV eingetragen, aber kein Bereich welchen ich nur nutzen darf, steht "Besondere Vereinbarung - Gartenbenutzung"Nun wir wohnen seit April 2014 im EG mit Terasse und Gartenbenutzung.
Wir haben seit April auch ein kleines Vogelhäuschen aufgestellt, was die Vermieterin zu Anfang auch sehr toll fand.
Seit einigen Monaten schon ist das Verhältnis leider schon gestört, nach ca 2 Monaten schon.
Es ist ein 3 Familienhaus wo wir im EG wohnen und die Vermieterin(Hausbesitzerin) (Alleine) im 1.OG, das 2. OG ist nicht bewohnt.Nun stört sie sich an dem Vogelhäuschen und will das wir es DAUERHAFT entfernen, da dies Rasenmähen stört und Pflanzenarbeiten.
Dieses kleine Vogelhaus stört in dieser Position keines Wegs und behindert auch in keinster weise.
Rasen wird von Ihr derzeit alle 3-4 Wochen mal von einem Studenten erledigt.
Wo ich noch den Zugang zum Rasenmäher hatte, habe ich alle 2 Wochen den Rasen gemäht. Dies war auch so Mündlich vereinbart.Vereinbart wurde auch mündlich zu mietbeginn, das wir den Rasen mähen mit ihrem Rasenmäher und auch Gartenarbeit mit ihrem Geräten erledigen.
Seit Juni kommen wir aber nicht mehr in die Räumlichkeiten wo die Geräte drin stehen da sie nun verschlossen sind.Ich wollte hier mal erfragen wie hier die Gesetzeslage aussieht.
Meine Lebensgefährtin und ich sind schon gewollt zum Anwalt zu gehen und uns ausgiebig zu informieren, was sie uns untersagen darf und was wir dürfen und was nicht.Wenn wir nicht so viel Geld in die Wohnung gesteckt hätten, würden wir hier wieder schnell ausziehen aber das ist keine Option.
Vielen Dank schon mal für Infos.
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Weil ich gelegentlich noch an das Gute im Menschen glaube...
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Es ist ein 3 Familienhaus, das Dachgeschoss ist derzeit nicht bewohnt.
Zitat
Ich gehe hier immer von mir als Mieter aus. Wenn die Tonne kein Wasser hält, dann hält sie halt keines. Da hiervon meine Mietwohnung nicht betroffen ist, kümmert mich es auch nicht. Was interessieren mich die Probleme anderer?Naja wenn solch eine Tonne vorhanden ist, warum also nicht nutzen, wir haben auch eine sehr große Terasse mit einem Hang zu unserer freien Verfügung die von uns bepflanzt worden ist. Deswegen würde hier eine funktionstüchtige Regentonne durchaus ihren Sinn machen.
Wie schon mal erwähnt, kann eigentlich das miteinander zusammenleben durchaus einfacher sein. Nur weil eine Partei nun bockig und launisch reagiert muss man nicht seine mitmenschen damit auch noch belasten besonders wenn man in dem selben Hause wohnt.
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Was erwartet ein Vermieter der auch ein Hund mit in dem Mietvertrag einträgt, das dieser nicht in den Garten darf?
Ich rede auch nicht von einem kleinen Pfiffi, es ist eine Schäferhündin die ich ihr auch bei der ersten Besichtigung vorstellte.Thema Regentonne, war meiner Seits nur eine Info das sie kein Wasser mehr hält. Seit vorgestern hält sie halt überhaupt kein Wasser mehr, kommt rein, fließt auch gleich wieder raus. Kann ja eigentlich nicht in Ihrem Interesse liegen das sie gänzlich nicht mehr nutzbar ist. Vorschlag war sogar von uns, wir kaufen eine neue damit man Sie auch wieder nutzen kann um die Pflanzen zu bewässern bevor man das kostenpflichtige Wasser aus der Leitung nutzen muss.
Da kommt keine Reaktion. Traurig.Na immerhin kommt am Samstag ein Handwerker und schaut sich das Fenster einmal an, was nicht mehr sicher ist, da der Beschlag aus dem Rahmen gesplittert ist. Da bin ich einmal gespannt was da noch kommt.
Wie sieht das mit der Räum und Streupflicht aus, so heißt es im Vertrag
"Schneeräum und Streupflicht vor dem Grundstück und zur Haustür übern. der Mieter (Kostenübernahme durch den Mieter, wenn Arbeiten von Fremdpersonen durchgeführt werden) sowie Treppenhaus und Hausreinigung gem. bestehender Hausordnung.Ich hoffe nicht das damit gemeint ist, das wir alleine in der Pflicht stehen, denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir.
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Doch es lief 1,5 Monate gut, alles überhaupt keine Problem, bis mitte Mai wie gesagt.
Dann fingen die Probleme an, wegen den Türen was ich hier auch ins Forum schrieb, seit dem ist das alles andere als harmonisch.Es ist doch gut das sie es uns mitteilt was sie stört, so dachte ich wäre das Thema mit den Türen vom Tisch, da sie ja eine klare Ansage machte, wie ich dann auch dachte das geht auch in einen anderen Ton, aber das gehört ja nicht hier her und ist ein anderes Thema.
Seither, so vermute ich, das sie jede Kleinigkeit gleich ein riesen Fass aufmacht.
Zb sind wir mit Hund und 2 Katzen eingezogen, was auch so im Mietvertrag festgehalten wurde.
So mitte Juni war Post von ihr in Briefkasten.Wir würden den Garten als Hundetoilette nutzen und sie bittet uns dies umgehend ab zu stellen.
Gelegentlich lässt es sich nicht vermeiden das der Hund sein Geschäft im Garten verrichtet, den Kot zb entfernen wir umgehend.
Desweiteren bemängelte sie nach 3 Monaten das wir doch auch die Fußbälle vom Rasen entfernen sollen, ohne Begründung.Diese Fußbälle störten nun wirklich nicht, keine Ahnung was sie da derzeit Reitet.
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Dieses wurde auch mündlich vereinbart.
Vor allem mach ich das gerne und ohne Aufforderung.Die Gartenmitbenutzung wurde in den Mietvertrag eingetragen.
So dachte ich, wünscht sich das ein Vermieter wenn der Mieter auch ohne Gegenleistung mit anpackt.
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Gibt es für die Vereinbarung Zeugen? Wenn's mündlich nicht geht, dann halt schriftlich.
Ja gibt es, meine Lebensgefährtin war zugegen bei jedem Gespräch.
Es ist halt eine schwierige Frau wie wir nach der Zeit fest gestellt haben
April eingezogen, bis mitte Mai alles super, viel gesprochen mit ihr, sie war voller Lebensfreude.Von einem auf dem anderen Tag schlug die Stimmung komplett um ins negative.
Von den Nachbarn haben wir auch so einiges erfahren und nicht nur von einem Nachbarn aber darauf will ich hier nicht näher eingehen.Ich glaube bei der nächsten Wohnung in ländlichen Objekten, erkundigen wir uns auch bei den Nachbarn was der potentielle Vermieter-in für eine Person ist.
Man gut das wir in absehbarer Zeit auch Hauseigentümer sind und uns mit sowas nicht mehr rumschlagen müssen.
Bisher nie Probleme gehabt mit Vermietern und dann kommt halt sowas auch mal bei rum. -
Moin
Ich hab mal wieder ein Problem mit meiner Vermieterin und bereue nun langsam in diese Wohnung gezogen zu sein.
Am Anfang wurde mir der uneingeschränkte zugriff auf die Gartengeräte gewährt wie auch den Rasenmäher.
Eine mündliche Vereinbarung wurde getroffen das ich den Rasen im Garten mähe und mir der uneingeschränkte Zugriff zu jeder Zeit zum Räsenmäher gegeben ist, wie auch die Gartengeräte wie Spaten, Unkrautspachtel usw also alles was man für die Flege eines Gartens benötigt.Heute stelle ich fest das alles von Innen abgeschlossen ist und die Schlüssel entfernt worden sind. Vermieterin redet auch so kein Wort mehr, sie verweißt nur noch auf den Mietvertrag. Es ist eine sehr schwierige Person.
Es gab auch keine festen Zeiten für das Rasenmähen, wenn es fällig ist ist es halt fällig zum mähen, jede Woche oder alle 2 je nach dem, aber das kennt ihr ja sicher selbst.
Mir ist das auch zu albern nun bei meiner Vermieterin BITTE BITTE angekrochen zu kommen.
Ich möchte nur wissen, darf sie mir ohne Gründe einfach nun die Zugänge verwehren, obwohl eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde?
Denn sie sagte zu beginn des Einzuges, sollte der Rasen nicht gemäht werden, lässt sie einen Gärtner kommen der das erledigt und würde das auf die Nebenkosten umlegen.
Ich mähe den Rasen in jeden Fall immer alle 2 Wochen seit Einzug, aber was die Aktion von ihr soll, entzieht sich völlig meinem Verständnis.Danke schon mal für die Info
PS:
Diese Frau treibt mich echt dazu, ein Mitglied beim Mieterschutzbund zu werden...PPS:
Es ist auch nicht möglich mit ihr zu Sprechen, da ihre Antwort "Es gibt kein Redebedarf, es gibt eine bestehende Hausordnung"
Damit ist das Reden mit ihr also hinfällig. -
In dem steht, wie das Mietverhältnis zuwischen deinem Vorvermieter und dir war.
Völlig gerechtfertigt wie ich finde.Meine derzeitige Vermieterin wollte auch eine Referenz von meinem Vorvermieter.
Das sind sogenannte 2,3 Zeiler. -
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich habe schon mit der Vermieterin gesprochen bzw ihr es in Textform zukommen lassen, das ein Mangel besteht.
Am Samstag gegen 18 Uhr kommt einer ihrer Handwerker vorbei und schaut sich den Mangel am Fenster an.Mal gucken was dann dabei rum kommt.
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Ok danke dir
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Danke für das Feedback.
Ich war schon am überlegen es aus zu bessern mit Flüssigholz.
Also der korrekte Weg wäre, den Schaden melden und sich darüber einigen wie der Schaden ausgebessert werden sollte.
Beim kennenlernen der Vermieterin war auch die Rede davon, das sie keine Mieter möge die andauernd bei Kleinigkeiten ankommen.
Nun gut, Fensterbeschlag arachte ich jetzt nicht als Kleinigkeit sondern auch ein Risiko. Da wir im EG wohnen wäre dies für Fremde ja eine Schwachstelle die ausgenutzt werden könnte.
Wenn man gegen das Fenster von außen drückt im geschlossenen Zustand, merkt man gleich das unten das Fenster sich dann nach Innen eindrücken lässt da der Beschlag nicht mehr hält dadurch das das Holz dort gesplittet ist.Ich könnte auch Fotos hochladen wenn das Helfen würde.
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Ich weiß nicht so recht, ob ich jetzt sauer auf Dich sein muss ...
In einem anderen Thread diskutiere ich lang und breit mit Dir, wer dann eigentlich mit wem was und warum eigentlich abrechnen müsste, und jetzt lese ich, dass Ihr Euch schon bei Einzug geeinigt habt.
Nicht sauer sein, ja wir hatten uns bei dem Zähler mündlich unter Zeugen geeinigt, das wir da halbe halbe machen.
Zitat
Ich gehe davon aus, dass Du hier den Grundpreis meinst, oder?Ja ist der Grundpreis
Zitat
Den würde ich anders berechnen. Da der Zähleranschluss für Deine Wohnung und für andere Teile des Mietobjekts nötig ist, würde ich der Vermieterin auch die vereinbarte Hälfte der Grundkosten aufdrücken.Berechnen würde ich das so:
Grundpreis für 365 Tage ist 71,76€.
Euer Abrechnungszeitraum 3.4.14 bis 2.7.14 sind 91 Tage.
Grundpreis für Euren Abrechnungszeitraum ist 71,76€ : 365 Tage x 91 Tage = 17,89€
Die vereinbarte Hälfte davon ist 8,95€.Wäre eine Idee, da vereinbart wurde 50/50 mündlich.
Ich dachte mir halt 1/4 weil ja meine Wohnung mit gespeißt wird über den Hauptzähler den ich an Eon zahle.
Ich ging halt davon aus, weniger zu Berechnung und sie nicht den halben Grundpreis für alles zahlen soll.Wenn ich so im nachhinein überlege, hast du schon recht, da der Heizungsraum ja 24/7 betrieben wird mit Strom.
Ich werde es umändern und ihr dann die Rechnung zukommen lassen in Schriftform.
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Guten Morgen
Heute ist im Schlafzimmer beim Kippen des Fensters unten links die Halterung aus dem Ramen gebrochen.
Die Fensterramen sind aus Holz und sind dem alter entsprechend schon benutzt worden über die Jahrzente.
Man kann also das Fenster nicht mehr auf Kippen da das Fenster dann gleich ganz öffnet.Wir wohnen jetzt den 4. Monat in dieser Wohnung.
Im Mietvertrag gibt es folgenden Paragraphen
§9
1. Die Kleinreperaturen umfassen das Beheben von Schaden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rolläden, Licht und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventielen, Klosettspühlungen, Wasch und Ablussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnlichen Einrichtungen. Fallen an den oben aufgeführten Geräten und Anlagen kleinere Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter zahlt den Vermieter im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr, maximal 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Kalenderjahr, auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft.4. Weiterhin hafter der Vermieter nicht für leicht fahrlässige verusachte Schäden aufgrund von Fehlern der Mietsache, die schon bei Abschluss des Mietvertrages gegeben waren und auch nicht für solche Mängel, die nach Abschluss des Mietvertrages entstehen und die der Vermieter wegen leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hätte.
Wer trägt dann hier die Kosten?
Darf der Vermieter hier mir eine Rechnung darüber erstellen wenn er einen Fachmann kommen lässt?Danke schon mal im Voraus für Infos.
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Kann schon mal passieren.
Natürlich
"Irrtümer vorbehalten" :p -
Bei 2 Tagen und 1,5 Stunden darf man doch mal nach fragen.
Bitte einmal Hirn und Augen einschalten, bevor man sich lächerlich macht mit Aussagen die nicht zutreffen.
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Keiner da der mir da mal eine Info geben kann?
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