Beiträge von Rockville

    Nein, er kann alle Mängel geltend machen die nachweislich dir zuzuordenen sind., bzw. die du evtl. auch vom Vormieter übernommen hast.

    Klar, aber willst du ernsthaft behaupten der Vermieter hätte kurz nach eurem Auszug noch schnell eine braune Decke eingebaut, um Sie dann wieder rauszureissen um euch zu ärgern?

    Ist nur ein Beispiel, aber in der Praxis macht der Vemieter z.Bsp. Photos von verdrecken Toiletten mit Datum, und das ist dann der Beweis.


    Gibt es denn nun ein Protokoll zu euren Auszug, oder nicht. Das ist ein entschiedender Fakt. Gäbe es eines das von beiden Seiten unterschrieben wäre würde eigentlich nur das zählen was da drin steht, evtl. Ausnahme versteckte Mängel.

    Wenn er mir bei der Wohnungsübergabe keine Mängel nennt und mir auch nirgendwo aufschreibt, dann nimmt er die Wohnung ordnungsgemäß entgegen.

    Wir haben ein Protokoll, wo "Wohnungsabgabe", unser Name, Datum, Zählerstände und zurückgegebene Schlüssel drauf steht. Er alleine hat es unterschrieben.


    Will der VM ernsthaft behaupten, dass ich eine braune Decke eingebaut habe, obwohl die komplette rechte Haushälfte eine solche hat? Hahaha, das ich nicht lache.

    Das tut auch nichts zur Sache. Die Frage ist ja, ob ihr diese Mängel zu vertreten habt.

    Das halte ich, wenigstens in Teilen, übrigens für gar nicht so unwahrscheinlich. Im Prinzip habt ihr ja, da es bei Einzug kein Protokoll gab evtl. die Beschädigungen des Vormieters übernommen.

    Wie ich schon geschrieben habe ist es nämlich durchaus möglich das es ein Einzugsprotokoll des Vormieters gibt.

    Sofern er die Wohnung abgenommen hat und in unserem "Protokoll" nichts von Mängeln aufführt, kann er doch nur noch "versteckte" Mängel geltend machen?!

    Nicht unwahrscheinlich? Es gibt kein Einzugsprotokoll von uns... Er müsste mir einwandfrei nachweisen, dass Schäden durch mich entstanden sind.

    Es gibt ja auch etwas wie normaler Gebrauch und Verschleiß... Die Schönheitsreparaturklausel aus unserem Mietvertrag ist eh ungültig...

    So, hier nunmal ein (befürchtetes) Update von mir/uns:

    Wir haben bis etwa eine Woche nach der Übergabe nix gehört... also haben wir nochmal ein Formschreiben aufgesetzt, wo wir höflich drum gebeten haben, unsere Kaution auszuzahlen, da bei der Wohnungsübergabe keine Mängel von ihm benannt wurden. Weiterhin führten wir auf, dass wenn ihm bezüglich der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine komplette Auszahlung der Kaution noch nicht möglich sei sollte, wir ihn um Einbehaltung eines angemessenen Anteils und somit einer Akonto-Auszahlung bis zum Termin XY bitten.


    Antwort kam letzte Woche:

    • Die Deckentapete in zwei Zimmern sind nicht entfernt - diese müssten entfernt und gespachtelt werden (320€ pro Decke = 640€)
    • Im Badezimmer wäre der Heizkörper verdreckt - der muss gereinigt werden: 40€
    • Eine Wand im WZ wäre nicht gründlich gespachtelt: 240€
    • Unsere Wohnzimmerdecke (braune Holzdecke) ist in unserem Mietvertrag nicht aufgeführt und soll deshalb entfernt und gespachtelt werden: 500€
    • Die Farbe der Decke ist nicht entfernt(? - weil weiße Decke): 220€
    • Die WC-Anlage wäre mangels Pflege stark inkrustiert und ließe sich nicht entfernen - soll komplett ausgetauscht werden: 380€
    • Das Waschbecken hat Risse - Waschbecken muss ausgetauscht werden: 580€
    • Das Telefonkabel haben wir "sicherlich nicht so übernommen" und soll neu verlegt werden mit Unterputz: 190€
    • Waschplatz Keller ist verunreinigt und muss gesäubert werden: 30€

    Gesamtnachforderung: ca. 2.820€


    Einfach unfassbar... Wir haben am Mittwoch einen Termin bei einem RA... Er versucht die Wohnung auf unsere Kosten zu modernisieren... Einfach krass...

    Keines dieser "Mängel" ist ein versteckter Mangel, noch irgendwie gerechtfertigt...

    Das mit der Wohnzimmerdecke ist auch einfach der Wahnsinn... Die war natürlich bei Einzug schon so... die gesamte rechte Haushälfte hat diese Decke...

    Wenn Interesse besteht, melde ich hier gerne weitere Updates...

    Aber vieleicht gibt es z.Bsp. ein Protokoll des Vormieter das dies oder das aussagt. Darüber kann man nur schwer spekulieren, ich kann nur zu bedenken geben, das man sich nicht unbdingt auf der sicheren Seite fühlen sollte, wenn man evtl. selbst eine paar"Leichen im Keller" hat.

    Wenn das nicht so ist, brauchst du dir ja auch keine Sorgen machen.

    Ich habe definitiv keine Leichen im Keller - ich habe eher Angst, dass mein Vermieter versucht mir irgendwas reinzudrücken, was nicht richtig ist, weil er anscheinend genervt ist, dass ich auch mein Recht einfordere... Wir haben die Wohnung besser übergeben, als wir sie übergeben bekommen haben... das steht mal fest...

    Für mich ist es genauso einfach Zeugen zu holen, die mir bezeugen, dass die Sachen bei Einzug schon da waren...

    Zudem gibt es kein Protokoll über den Einzug, von daher kann er nicht einfach so sagen "das war vorher noch nicht da". Er muss ja einwandfrei beweisen können, dass der Mangel durch mich entstanden ist. Der Einzug geschah auch nicht bei ihm als Vermieter, sondern bei einem anderen. Wie gesagt, es gibt auch da kein Übergabeprotokoll.

    ICH habe ja versucht die Sache zu regeln, ER ließ mich ja einfach stehen...

    Wenn es kein Übergabeprotokoll bei Einzug gab muss der VM ganz klar beweisen, dass diese Schäden vom Mieter verursacht wurden. Unmöglich ist das aber u.U. nicht.

    Ja, das glaub ich ja auch. Aber es geht ja genau um den Punkt: Er muss mir erstmal beweisen, dass der Schaden durch mich entstand und mir eine Frist einräumen, Mängel selbst zu beseitigen, bevor er etwas unternimmt. Ich mein, kann er ja machen, aber er wird auf den Kosten dann sitzen bleiben...

    Angenommen, der Mieter zieht am letzten Miet-tag um 20 Uhr aus, der Vermieter betritt mit den Zeugen um 20.05 Uhr die Wohnung zwecks Besichtigung. Nun werden einige Schäden festgestellt, fotografiert und in einem Protokoll notiert, mit Unterschrift der 2 neutralen Zeugen. Nun ist es 21.00 Uhr, und der VM wird um diese Zeit den M nicht vom Ergebnis der Besichtigung unterrichten. Die nächsten Tage ist der M telefonisch, noch sonst- erreichbar. Nach 5 Tagen wird der Mieter dann vom VM über das

    Besichtigungsergebnis informiert.

    Für eine Schadensbehebung ist ohnehin der VM zuständig und dieser kann -ohne Fristsetzung- damit beginnen, und dem Mieter die Rechnung zustellen, sollte er den Schaden verursacht haben. Sofern der Schaden nicht auf das Konto des Mieters ginge müsste dieser beweisen, dass er unschuldig ist. Hier gäbe es die Beweisumkehr, sofern die Wohnung bei Einzug ohne diese Schäden übergeben wurde.

    Schäden nicht zu verwechseln mit Schönheitsreparaturen. Für letztere gilt die Fristsetzung.

    Gesetz diesem Fall, müsste er trotzdem beweisen, dass es meine Schuld war. Nur dann kann er mir das in Rechnung stellen.

    "Grds. trifft bei einem Streit über den Zeitpunkt der Entstehung eines Mangels den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Mietsache frei von Mängeln übergeben hat, und damit auch dafür, dass der Mangel zu einem Zeitpunkt aufgetreten ist, als sich die Wohnung in der Obhut des Mieters befand (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003 – 110 U 46/03)."


    Aber Danke für die konstruktive Unterhaltung. Ich werde jetzt mal eine Woche abwarten, ihn dann anrufen und um die Teilauszahlung der Kaution bitten. Alles Weitere muss ich dann wohl abwarten und es (zur Not) drauf ankommen lassen.

    Auch das ist so pauschal einfach falsch. Bei "Beschädigungen" ist so eine Fristzetzung nicht unbedingt nötig. Auch hier wird es am Ende um den Einzelfall gehen, speziell deshalb, weil es ja eben keine Protokoll gib.

    Der Vermieter ist aber in der Beweis- und Mitteilungspflicht. Wenn er einen Schaden beheben lässt und mir die Rechnung schickt, kann ich das verweigern, weil er nicht nachweist, dass der Schaden durch mich entstanden ist.

    Sorry, aber wenn er einen Mangel feststellt, muss er mich unterrichten. Er kann nicht einfach jmd. kommen lassen (egal welcher Art von Schaden), es reparieren lassen und es mir dann in Rechnung stellen.

    "Der Vermieter kann von seinem Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser die Mietsache während des Mietverhältnisses unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs entweder selbst schuldhaft beschädigt hat oder sich ein schuldhaftes Verhalten eines Dritten gem. § 278 BGB zurechnen zu lassen muss.

    Bemerkt der Vermieter die Mängel erst am Ende des Mietverhältnisses bei der Übergabe der Wohnung, wird der Schadensersatzanspruch in der Regel erst einige Zeit nach dem Mietende geltend gemacht. Nicht selten wenden Mieter gegen diesen Schadensersatzanspruch ein, für den Mangel bzw. den Schaden nicht verantwortlich zu sein, oder aber erst nach ihrem Auszug ggf. durch den Nachmieter herbeigeführt worden sei. Da den Vermieter grds. die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass der Schaden im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe bereits vorgelegen hat (vgl. LG Detmold, Urteil vom 04.05. 1990 – 1 S 243/89), sollte der Vermieter Vorkehrungen dafür treffen, dass der Mieter die erfolgreiche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs mit einem solchen Einwand verhindern kann. Wie schon zu Beginn des Mietverhältnisses spielt auch hierbei das Übergabeprotokoll eine entscheidende Rolle.

    Danke dafür! Nach so etwas hab ich gesucht... ich hatte irgendwo gelesen, dass er nur einen bestimmten Teil einbehalten darf, aber nicht alles...

    Wieso das? Wie kommst du darauf?

    Sobald ja andere den Mietvertrag unterschreiben und ich bis zu dem Zeitpunkt nichts gehört habe, dann ist die Wohnung ja in dem bekannten Zustand an jemand Anderes übergeben worden - somit kann ich ja nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, weil dann ja auch noch nachgewiesen werden muss, dass das nicht der neuer Mieter war, sondern ich. Das wird sehr schwer. Bzw. wenn bei der neuen Wohnungsübergabe auch nirgendwo vermerkt ist, dass der Vormieter noch Arbeiten zu erledigen hat, dann bin ich da doch raus? Alles andere macht juristisch auch garkeinen Sinn...

    Jain, jeh nach Art des Schadens, bzw. der Schönheitsreparartur dürft das bei einem fehlenden Einzugsprotokoll natürlich schwer werden. Unmöglich ist das trotzdem nicht.

    Sobald er einen Mangel feststellt, MUSS er mir diesen anzeigen und auch nachweisen, dass ICH das war.

    "Bei der rechtlichen Bewertung ist davon auszugehen, dass der Vermieter eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Mieter beweisen muss. Er muss also darlegen und beweisen, dass der Mieter die Mietsache während seiner Mietzeit verändert oder verschlechtert hat. Dazu muss der Vermieter in einem eventuellen Gerichtsverfahren präzise beschreiben und darlegen, welche Veränderung oder welche Verschlechterung tatsächlich eingetreten ist (OLG Düsseldorf DWW 1988, 251; OLG Hamm ZMR 1988, 300)."

    Aber bevor er ja überhaupt irgendwas tut, muss er mich informieren und mir nachweisen, dass die Schäden durch uns entstanden sind.

    Das hat mit den Auszahlen der Kaution eigentlich nichts zu tun, bzw. höchstens dann wenn es tatsächlich schwerwiegende Mängel oder Beschädigungen geben sollte. Außerdem war die Aussage ja wohl nicht "Sie bekommen die Kaution erst nach 5 Monaten und 30 Tagen zurück" sondern innerhalb von 6 Monaten, nicht wahr?

    Insofern ist das einfach ein ganz normaler Ablauf, und eigentlich nicht worüber man sich wundern oder ärgen müsste, denke ich.

    Ja, aber wenn neue Mieter in die Wohnung einziehen und da alles unter Dach und Fach ist, bin ich ja raus.

    Die Aussage war sofort "Ich habe ja bis zu 6 Monaten Zeit"...

    Doch, ich ärgere mich wirklich über die Art!

    Diese 6Monate Höchstfrist sind nun einmal juristisch halbwegs gesichert. Warum sollte er euch ohne Not sagen ihr bekommt morgen die Kaution wieder?

    Das wiederum ist tatsächlich euer Vorteil, das dürfte eine evtl. Beweisführung wirklich schwer machen. Insofern ruhg bleiben und Tee trinken.

    Ja, ich weiß, dass die halbwegs gesichert ist - aber auf die Frage mit der Kaution direkt mit "ich habe ja bis zu 6 Monaten Zeit" direkt zu antworten, finde ich jetzt auch nicht die feine englische ;)

    Wir warten mal ab... Danke dir!

    Hallo alle zusammen und danke für die Antworten und Auskünfte.

    Die Wohnungsübergabe fand gestern um 16 Uhr bei Tageslicht statt.

    Das ganze wirkt sowieso eher wie eine Retour-Kutsche... Er warf uns auch vor, dass wir die Wohnungsübergabe so spät gemacht hätten... Da haben wir gesagt, dass wir ja nunmal bis zum 31.01. auch Miete bezahlen, darum ist hier nichts "zu spät". Dann sagte er noch "Ich habe ja jetzt auch 3 Monate Leerstand, da muss ich ja auch auf Geld warten" - wo wir wiederum sagten, dass wir in unserer Kündigung vom 15.10.17 (er bestätigte Sie am 22.10.17!) explizit erwähnten, dass sobald Wohnungsbesichtigungen stattfinden sollen, er uns telefonisch oder per E-Mail informiert, damit man Termine absprechen kann.

    Wir hatten die letzten Abrechnungen immer um die 200€ Guthaben...

    Es gibt leider kein Einzugsprotokoll. Unser ehemaliger Vermieter war noch nichtmal bei der Wohnungsbesichtigung dabei... wir waren nur bei ihm zur Vertragsunterzeichnung. Der Vermieter hat vor 4 Jahren gewechselt.

    Aber wie gesagt, er nannte uns gestern keinen Mängel.

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