Beiträge von FridaFlicker

    Da wird es nun an der Zeit etwas Geld für eine professionelle Beratung auszugeben. Aldi un C0. kann nicht alles bieten.


    So schnell will ich dann hier auch nicht aufgeben. Zumal es auch weniger gute Anwälte gibt die sich dann genauso widersprechen. Bitte daher hier um weitere Hilfe.
    Danke!
    Frida

    Ich weiß es nicht.

    Um meine Zweifel nochmal ganz deutlich zu machen:

    Ich habe noch nirgendwo ausdrücklich und belastbar gelesen, dass Vorkaufsrecht und Kündigungssperrfrist nur für den ersten Verkauf gilt. Beide Paragraphen geben das so auch nicht her (§§577 u. 577a BGB; siehe meinen vorherigen Beitrag). Im Gegenteil - sie klingen so, als würden sie für jeden Verkauf anwendbar sein, solange nur die anderen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Jetzt sind wir leider genau da angelangt, wo ich auch immer anlange. Ratlosigkeit. Hat wirklich niemand einen "Paragraphen" oder eine Rechtssprechung zur Sache???

    Danke!!


    Mieterfibel / Senatsverwaltung f


    Ach danke Mainschwimmer für den Link. Da steht dann leider:

    Die Jahresfrist des erweiterten Kündigungsschutzes beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Veräußerung der umgewandelten Wohnung und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

    Das wäre ja dann in meinem Fall wohl doch 1993 + 10 Jahre also 2003, oder? Damit wars das mir Kündigungssperrfrist bei erneuter Veräußerung nehm ich mal an.

    @AjaxMH

    Zitat

    Du fragst, ob die Sperrfrist "nun wieder" eintritt. Heißt das im Umkehrschluss, dass Du damals in 1993 von einer Sperrfrist geschützt warst?


    Damals waren es glaube ich noch 3 Jahre, wenn ich mich nicht täusche, nach der ersten Veräußerung. Daher meine Frage, ab bei der nächsten Veräußerung es wieder los geht durch die neuen Gesetzte, aber mit dem obigen Beitrag sollte es doch nicht nochmal losgehn, oder?

    Danke für Eure Hilfe

    Vielen Dank lieber Mainschwimmer.

    Bei der erstmaligen Umwandlung in eine Eigentumswohnung.
    Nein, Hier gilt die Kündigungsfrist von 9 Monaten aufgrund der langen Mietzeit.

    Das habe ich mir beides auch gedacht, allerdings vom Anwalt eines Freundes gehört, dass ich mir keine Sorgen machen muss, weil ich ja noch die Mieterin bin, die vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen hier bereits gewohnt hat. Und dass ab dem Kauf und ab jedem weiteren Kauf die aktuelle Frist gilt.

    Kennt Ihr irgendwelche Rechtsvorschriften die das bestätigen können?

    Vielen Dank.
    Frida

    Liebe Forengemeinde,

    ich brauche Eure Hilfe, ich höre von jeder Seite etwas anderes. Ich wohne seit 1972 in einer Wohnung, die 1993 geteilt wurde (Teilungserklärung) und Eigentumswohnung wurde, und anschließend 2 Monate später an den jetzigen Eigentümer verkauft wurde. Jetzt muss dieser die Wohnung leider wieder verkaufen. Nun meine Frage:
    In Berlin gilt seit 2014 eine Kündigung-Sperrfrist von 10 Jahren. Tritt diese nun wieder ein, d.h. bin ich jetzt beim erneuten Verkauf wieder 10 Jahre vor Kündigung geschützt?

    Ich danke Euch
    Frida

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!