Vermieter fordert 3 Monatsmieten

  • Hallo,

    ich hab folgendes Problem:
    Mein Vermieter hat mir gekündigt. Ich habe der Kündigung widersprochen. Eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich am letzten Tag der Kündigungsfrist ausziehen werde. Außerdem habe ich dem Vermieter noch einen Termin zur Wohnungsübergabe genannt. Der Vermieter erschien aber nicht zur Wohnungsübergabe.
    Jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt des Vermieter erhalten.
    Der Vermieter fordert von mir nun 3 Monatsmieten mit folgender Begründung:
    Da ich der Kündigung widersprochen habe stelle mein Schreiben und mein Auszug eine Kündigung meinerseits dar und da würde die Kündigungsfrist dann noch 3 Monate betragen.
    Muss ich jetzt die 3 Monatsmieten an den Vermieter zahlen?

  • Das ist selbst für Immofutzis wie mich kompliziert.
    Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf keiner Zustimmung, kann aber, falls unwirksam, angefochten werden.
    Nun wurde der Kündigung zwar widersprochen, es erfolgte jedoch kein "Anerkenntnis des Widerspruchs". Somit ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass die Wohnung tatsächlich gekündigt wurde seitens des Vermieters.


    Man könnte jetzt argumentieren, dass der Vermieter dem Widerspruch seinerseits nicht widersprochen hat und auf seine Kündigung nicht beharrt hat. Das mit konkludentem Handeln zu betiteln ist vielleicht weit hergeholt aber evtl. möglich. Dann wäre das Mietverhältnis tatsächlich fortgesetzt worden.
    In dem Fall kann man Deine Mitteilung, dass Du nun doch die Wohnung verlässt, als Kündigung sehen. Du gibst die Absicht an, die Wohnung nicht weiter bewohnen zu wollen. Da sind die gesetzlichen Fristen einzuhalten (3 Monate).


    Wie gesagt: juristisch kompliziert und vielleicht doch eher was für einen Anwalt.

  • Das ist selbst für Immofutzis wie mich kompliziert.
    ...
    Wie gesagt: juristisch kompliziert und vielleicht doch eher was für einen Anwalt.


    Meine ich auch. Tendieren würde ich jedoch zur Vermietermeinung.

  • Meine ich auch. Tendieren würde ich jedoch zur Vermietermeinung.

    Meine Meinung geht in die gleiche Richtung, denke aber auch, dass der Vermieter recht haben könnte.

    Die drei Monatsmieten müsstest du aber nicht sofort zahlen, sondern nach Fälligkeit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • KERNFRAGE

    Warum hat Ihnen der Vermieter gekündigt?

    Zitat

    Außerdem habe ich dem Vermieter noch einen Termin zur Wohnungsübergabe genannt. Der Vermieter erschien aber nicht zur Wohnungsübergabe.

    Wie lange ist das her?

    Zu wann wurde gekündigt?

  • Der Vermieter hat meinem Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich widersprochen und weiter behauptet seine Kündigung sein wirksam.

    Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.
    Gestern hatte ich dann einen Schreiben seines Anwalts im Briefkasten in dem er 3 Monatsmieten von mir fordert.

    Aber auch jetzt noch behauptet der Vermieter dass seine Kündigung wirksam war.

    Dann kann er doch nicht von mir 3 Monatsmieten einfordern.

  • Der Vermieter hat meinem Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich widersprochen und weiter behauptet seine Kündigung sein wirksam.

    Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.
    Gestern hatte ich dann einen Schreiben seines Anwalts im Briefkasten in dem er 3 Monatsmieten von mir fordert.

    Aber auch jetzt noch behauptet der Vermieter dass seine Kündigung wirksam war.

    Dann kann er doch nicht von mir 3 Monatsmieten einfordern.

    Das beantwortet immer noch nicht die KERNFRAGE warum gekündigt wurde.

    Bestimmte Mietvertragskündigungen können u. U. automatisch unwirksam werden. Dann müßte der Mieter selbst ordentlich kündigen.

    Und bei wirksamer außerordentlicher Mietvertragskündigung kann der Vermieter bis zu 3 Monate Mietausfallentschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten verlangen.

  • Der Vermieter hat mit dem Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt.
    Es gibt eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im 1. Stock. Und meiner Meinung auch im Dachgeschoss. Dort hat nämlich der Sohn des vorherigen Vermieters 2 Jahre lang gewohnt. Der jetzige Vermieter behauptet jetzt, das Dachgeschoss sei keine Wohnung weil dort keine Küche drin sei und der Sohn des vorherigen Vermieters immer zum essen in die Erdgeschosswohnung ging, weil da seine Oma wohnte.

    Allerdings hat der vorherige Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung den Verteilerschlüssel "Wohnungen" gewählt und durch 3 geteilt.


  • Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.

    Das ist nur die Hälfte. Die andere Hälfte ist die Übergabe der Wohnung und wie erfolgte diese?

  • Ist es tatsächlich ein 3FH, ist die Kündigung des Vermieters, auch wenn er selbst mit in dem Haus wohnen sollte, unwirksam. In dem Fall hättest Du selbst kündigen müssen. Da das offensichtlich nicht geschehen ist, ist die Forderung des VM berechtigt. Mehr noch, er könnte weiterhin auf Mietzahlungen bestehen.

  • Der Vermieter hat mit dem Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt.
    Es gibt eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im 1. Stock. Und meiner Meinung auch im Dachgeschoss. Dort hat nämlich der Sohn des vorherigen Vermieters 2 Jahre lang gewohnt. Der jetzige Vermieter behauptet jetzt, das Dachgeschoss sei keine Wohnung weil dort keine Küche drin sei


    Braucht auch nicht. Pizza, Bachofen, Plastikbesteck reichen aus auch ohne Küche. Hauptkriterium ist m.E. eher, dass Heizung vorhanden sein müsste.

  • Ich habe den Vermieter am 22.04.2014 darüber informiert, dass ich doch zum 30.04.2014 ausziehen werde und habe ihm auch einen Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe genannt. Allerdings ist der Vermieter zur Übergabe einfach nicht erschienen, deshalb hab ich ihm alle Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Heizung ist im Dachgeschoss vorhanden.

    Kann aber folgendes noch nicht verstehen: Der Vermieter kündigt - ich widerspreche der Kündigung - der Vermieter erkannt meine Kündigung nicht an und behauptet weiterhin seine Kündigung sein wirksam - ich teile dem Vermieter eine Woche vorher mit, dass ich am 30.04.2014 ausziehe (wie er es gefordert hat) - Wieso soll der Vermieter dann noch 3 weiter Monatsmieten von mir bekommen??

  • Braucht auch nicht. Pizza, Bachofen, Plastikbesteck reichen aus auch ohne Küche. Hauptkriterium ist m.E. eher, dass Heizung vorhanden sein müsste.

    Die Heizung braucht es nicht.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich vor vielen Jahren mit dieser Thematik beschäftigt und meint, dass eine Wohnung folgendes benötigt:
    "einen Kochraum mit Entlüftungsmöglichkeit, Wasserzapfstelle, Spülbecken und Anschlußmöglichkeit für Gas- oder Elektroherd sowie eine Toilette und ein Bad. BVerwG 8. Senat, Beschluß vom 29. Januar 1990, Az: 8 B 3/90"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie genau die Ausstattung im Dachgeschoss ist weiß ich nicht genau. Aber der Sohn meines ehemaligen Vermieters hat 2 Jahre in der Dachgeschosswohnung gewohnt. Und mein Vermieter hat ja auch in bei den Nebenkostenabrechnungen den Verteilerschlüssel "Wohnungen" gewählt und die Nebenkosten durch drei geteilt.

    Mir geht es aber vielmehr darum:
    Der Vermieter kündigt - ich widerspreche der Kündigung - der Vermieter erkannt meine Kündigung nicht an und behauptet weiterhin seine Kündigung sein wirksam - ich teile dem Vermieter eine Woche vorher mit, dass ich am 30.04.2014 ausziehe (wie er es gefordert hat) - Wieso soll der Vermieter dann noch 3 weiter Monatsmieten von mir bekommen??

  • Meine Meinung, wirklich sicher bin ich mir in dem Fall auch nicht:
    Eine Kündigung wird durch einen Widerspruch des Mieters nicht unwirksam! Wär ja noch schöner! D.h. was der Vermieter/Rechtsanwalt auf gar keinen Fall verlangen kann, sind 3 MIETEN. Dessen bin ich mir noch ziemlich sicher.
    Jetzt haben sich aber scheinbar weder Mieter noch Vermieter die Mühe gemacht ihre Behauptungen (Zwei-, bzw. Drei-Familienhaus) zu belegen. Und es wäre für beide Parteien leicht gewesen, denn dazu muss man eigentlich nur aufs Grundbuchamt.
    Jetzt besteht von beiden Seiten eine Schadensminderungspflicht. D.h. der Mieter hätte seinem Vermieter so früh wie möglich darüber in Kenntnis setzen müssen, dass er nun doch auszieht, denn das wusste der Mieter vermutlich nicht erst ein paar Tage vorher.
    Der Vermieter hätte seinerseits nach Auszug des Mieters alles daransetzen müssen die Wohnung schnell wieder zu vermieten.
    D.h. u.U. entstehen hier Schadenersatzansprüche, aber keinesfalls sind Mietzahlungen fällig.
    Am einfachsten dürfte es in dem Fall auch erstmal sein zu der Wohnung zu fahren und festzustellen, ob sie bereits wieder vermietet ist.

  • Ich hab mich wirklich erst sehr kurzfristig dazu entschieden doch der Forderung meines Vermieters nachzukommen und zum 30.04. auszuziehen. Der Grund meines Auszugs war der immer schlimmer werdende Psychoterror vom Vermieter und dessen Lebensgefährtin, die unbedingt wollten das ich aus der Wohnung ausziehe.
    Der Vermieter will die Wohnung auch nicht neu vermieten, dass hat er mir persönlich gesagt. Entweder wird da jemand aus seiner Familie einziehen oder er will vielleicht eine Ferienwohnung daraus machen, hat er zu mir gemeint.

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