Beiträge von AndreasC1977


    Das mit dem Zeitwert ist ein interessanter Faktor, den ich noch garnicht bedacht habe .. heißt das vorsichtig formuliert, ich muss ihm wenn überhaupt nu den Preis überweisen, den die Küche zum Zeitpunkt meines Auszuges haben wird?


    Weil nach seiner Aussage die Arbeitsplatte zur Küche gehört und somit die ganze Küche bezahlt werden muss. Mein Angebot, nach Auszug eine zugeschnittene Arbeitsplatte zu kaufen wurde ausgeschlagen.

    So ein Quatsch.
    Der typ hat eine Fantasie, der sollte Märchenbuchautor werden.

    Du hast die Wahl, die Küche auch selber reparieren zu lassen. In der Regel heisst das, so wie es klingt, Austausch der Arbeitsplatte. Die komplette Küche musst Du nicht ersetzen.

    Das sollte Dir der Anwalt aber auch sagen.

    Dann habe ich es ein wenig falsch gemacht, weil mir jemand erklärt hat, dass man bei der Berechnung unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat immer mit einem käufmänischen Monat rechnet (also 30 Tage). Also vllt 2€ nachbezahlen.^^

    warum sollte man? Betriebskosten werden bei Mieterwechsel ja auch tagesgenau abgerechnet. Das Kalenderjahr hat in der Abrechnung ja auch 365 bzw. 366 Tage und nicht nur 360.

    Es gibt definitiv KEIN Gesetz, dass regelt, welche Farben die Wände einer Wohnung bei der Rückgabe haben müssen.

    Es gibt eine BGH-Rechtsprechung, dass der Vermieter die Wände nicht in unüblicher Farbgebung (Muster wie Vierecke oder Striche, grelle Farben, Mustertapeten) zurücknehmen muss. Diese Zustände bilden einen Sachschaden, der unabhängig von Schönheitsreparaturklauseln zu betrachten ist. Selbst wenn die SchönRepKlausel unwirksam ist (z. B. wegen starren Regeln zum Ungunsten des Mieters), muss der Mieter Sachbeschädigung beseitigen. Die Wohnung ist ohne Sachbeschädigung in neutralen, unifarbenen Wänden zurück zu geben, um die Neuvermietbarkeit nicht zu erschweren.

    BGH: Mieter m

    BGH: Mieter muss bunt gestrichene W

    Letztendlich kommt das in einem solchen Fall von "Sachbeschädigung" auf ein Weißstreichen der Wände Seitens des Mieters aus, denn das ist das billigste. Auch wenn bei einer Renovierungspflicht beige Wände akzeptiert werden müssten, so ist weiße Farbe billiger. Kein Mieter gibt beim Auszug unnötig viel Geld aus.

    Ein Denkfehler:

    Die KWh des Gasanbieters entsprechen nicht den KWh der Summe der Heizkostenverteiler.
    Die Einheit ist zwar gleich, aber es sind dennoch komplett verschiedene Werte.
    Es ist schwer für einen Nichttechniker zu beschreiben, aber man könnte es so erklären:
    Das eine sind Brennwerte (Gas), das Andere Verdunstungswerte (HKV).

    Man darf nicht das Eine mit dem Anderen vergleichen.

    Wenn es jemand besser erklären kann, dann Freiwillige vor :D

    Weia! Welches Baujahr ist die Heizung? 7 % der Brennstoffkosten als Heizstrom... das ist viel.

    Sind die Heizungsrohre im Keller gedämmt?
    Wie alt ist das Haus? Entspricht es der Wärmeschutzverordnung von 1994?

    Es muss die Abrechnung zu 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig und 30 % verbrauchsunabhängig erfolgen, wenn das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1994 nicht genügt oder es sich um ein Öl- oder Gasheizung handelt und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt sind.

    Das ist das einzige, was ich bei der Abrechnung prüfen würde, da alles andere in Ordnung aussieht.

    glitzer:

    "... möchte die Vermietungsgesellschaft einen Grundbuchauszug; sozusagen als Bescheinigung, dass meinem Vater auch wirklich das Haus gehört. Ist dies normal? Kann ich ohne Bedenken dem Vermieter solch ein ja eher privates Dokument geben?"
    - Nein, normal ist das m.E. nicht. Es steht Dir und Deinem Vater frei, eine Kopie dieses Dokuments herauszugeben - oder auch nicht. Die VM-Gesellschaft bestimmt die Regeln, unter denen sie vermietet.

    Berny, sorry, aber für mich und meine Kollegen ist dies absolut normal. Ansonsten könnte jeder Mietnomade sagen, er wohnt bei seinem Vater und dem gehört die Wohnung, weswegen es keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt.

    Also entweder vom Mietbewerber Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Kopie Grundbuchauszug zeigen lassen.


    Und drittens, was allerdings höchstens formell ist ... die Rechnung wurde nicht von Hand unterzeichnet obwohl er sie persönlich vorbei gebracht hat .. wirkt sich das irgendwie aus?

    Eine Rechnung sollte man NIE unterzeichnen. Ansonsten kann man als Rechnungsempfänger dort geschickt einen Stempel "Betrag erhalten" (o. Ä.) hinsetzen, und der Rechnungsaussteller hat kaum Chance den Betrag je einzuklagen, da das Gericht im Zweifel für den Beklagten ist, und der hat eben den "Beweis", dass die Rechnung bereits (z. B. in bar) bezahlt wurde und die Zahlung darauf mit Unterschrift quittiert wurde.

    Also, NIE Rechnungen unterschreiben. Für Rechnungen gibt es keine Formvorschrift!
    Gem. HGB gibt es für Rechnungen überhaupt keine Vorschrift. Es muss nur irgendwie die Forderungspositionen mit Betrag aufgelistet sein. Nur das Einkommensteuergesetz verlangt noch ein paar Details wie Steurnummer, Leistungsempfänger, etc.

    Ich würde der Rechnung widersprechen, da das Mietverhältnis nicht beendet ist und eine Neuvermietung somit außer Frage steht. Bei einem eventuellen Auszug wird dann der Zeitwert zu berücksichtigen sein.

    Ich würde darauf hinweisen, dass die Fotos ohne Deine Einwilligung gemacht wurden und dies eine Straftat darstellt.
    Jede weitere Kommunikation über diese Angelegenheit kann zu diesem Zeitpunkt nur noch gerichtlich erfolgen. Damit setzt Du ihn in Zugzwang, dass er vor Gericht zieht, wo er sich eine blutige Nase holt.

    Eher Vermieter.

    Nein, ich meine in der Tat Mieter.
    Weder ich noch meine Kollegen kämen auf die Idee, durch die Fenster von Wohnungen zu spähen, ob der Mieter auch alles aufgeräumt hat. Sowas bekommen wir aber regelmäßig von unseren Mietern mit, die ihre Nachbarn ausspionieren und dann uns meinen melden zu müssen, dass der Nachbar mal wieder seine Teller auf dem Tisch hat stehen lassen und die Wohnung verwahrlosen würde.

    Wieso wäre meine eigene Aussage dazu als Zeuge wertlos?
    Natürlich müsste im Ernstfall ein Richter die Glaubwürdigkeit entgegengesetzter Aussagen abwägen, aber wenn keine weiteren Unregelmäßigkeiten im Raum stehen sehe ich hier wenig Raum für Zweifel.


    Siehe oben - kommt sowas denn tatsächlich vor? Ernst gemeinte Frage!! Sicher werden Briefe beschädigt, aber machen tatsächlich "Empfänger" vor Gericht regelmäßig entgegen der Wahrheit glaubhaft, Kündigungen nicht erhalten zu haben, mit "halbzerrissenen Umschlägen", leeren Zetteln, usw.? Und kommen damit durch?
    Hast Du tatsächlich diese Erfahrung gemacht? Okay - ich habe damit gar keine Erfahrung, kann es aber erstmal nicht so einfach glauben!

    Als Kläger oder Beklagter kannst Du Dich nicht selber bezeugen. Du bist der, der vor Gericht steht und seine Aussage macht um seinen Willen zu bekommen. Da brauchst Du weitere Zeugen, die Deine Aussage bestätigen. Es sei denn, Du hast eine gespaltene persönlichkeit. Dann kannst Du den Napoleon in Dir bitten, für Dich auszusagen.
    Nimm die rosa Brille runter. Vor Gericht sind alle Mittel erlaubt, solange sie nicht auffliegen. Und es werden auch alle Mittel gezogen.

    So ist es leider.

    Hat denn jede Wohnung einen Hauptwasserzähler?

    Ansonsten kann ich mir den hohen Betrag von über 1000 € für das Haus nicht erklären.

    Ich z. B. zahle eine Grundgebühr von 235 € jährlich. Auf mich und die 2 Mieter verteilt macht das pro Wohneinheit 78 €.

    Übrigens, lege ich die Grundkosten nach Wohneinheit um.

    Das siehst Du eigentlich an der Rechnung.

    6 Wohnungen à 12,60 EUR / Monat à 12 Monate = 907,20 EUR p. a. netto zzgl. Märchensteuer

    Ok, ich muss da noch mal nachhaken ich hoffe ich bin nicht nervig .Wenn man die Grundgebühr mit umlegen kann. Dann zahle ich ja rein rechnerisch rund 284 Euro Grundgebühr.
    1079,57Grundgebühr *2 Häuser = 2159,14€ 2159,14€ Grundgebühr / 1048 Kubik Wasser = 2,06€
    138 Kubik mein Wasser * 2,06= 284,28€
    :confused:

    Genau. In den 5,07 EUR / m³ sind 2,06 EUR / m³ Grundgebühr enthalten.

    Genauer gesagt verstehe ich zwei Dinge nicht:

    Ohne die Situation genauer erklärt zu haben, ist doch trotzdem aus dem Thread inzwischen klar, dass ein Partner am Wohnort des Vermieters ist, und den Brief auch selbst einwerfen kann --> einfacher und besser als ein weiterer Bote!
    Der andere Partner ist irgendwo weiter weg, hinzufahren und eine Unterschrift abzuholen kommt offensichtlich nicht in Frage, also ist es sicher auch wirtschaftlich nicht vernünftig und vertretbar dafür einen Boten zu beauftragen. Theoretisch sicher möglich, allerdings doch sehr praxisfern.


    Ja super... mach das. Der Vermieter kann sagen: Was haben Sie? Eine Kündigung eingeworfen? Ich habe nichts bekommen.

    --> Nimm einen Dritten als Boten = Zeuge!


    Zweite Unklarheit: Wieso sollte der Bote die Kündigung gelesen haben - okay, schon ansatzweise beantwortet; wieso sollte aber im Streitfall die Aussage des Boten (dass es sich um besagtes Schriftstück handelte) wichtig sein?
    Sollte ein Empfänger im Streitfall tatsächlich gegen die Aussage des Absenders argumentieren wollen, er habe einen leeren Briefumschlag erhalten, oder ein anderes Schriftstück, welches er aber auch nicht mehr vorlegen kann???

    Ja, das kann der Empfänger.
    Wenn niemand den Inhalt bezeugen kann, kann man immer sagen, die Kündigung ist nicht angekommen.
    Zur Not fächelt der Vermieter mit einem halb zerrissenen Briefumschlag rum und sagt, es ist nur ein kaputter Briefumschlag angekommen. Der Inhalt hat den Postweg wohl nicht überlebt.
    (und um diejenigen auszubremsen, die meinen, das wäre Realitätsfern: Wir bekommen jeden Monat an die 500 Briefe. Und da sind jedesmal um die 2 bis 3 Briefe dabei, die auf dem Postweg beschädit wurden. Manchmal scheinen die Postboten mit der Post Fußball zu spielen. Das ist also keine Spinnerei.)

    Um es 100 % sicher zu machen: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet auch nicht die Welt und ist 100 % rechtssicher, da der gerichtsvollzieher den Inhalt auch bezeugt.

    Natürlich werden die Nebenkosten der Wasserversorgung (Also auch die Grundgebühr) mit dem Wasserverbrauch umgelegt.

    Wenn ich rechne:
    1.892,46 EUR auf 270 m³
    3.421,89 EUR auf 778 m³
    ===================
    5.314,35 EUR auf 1.048 m³

    komme ich auf 5,07094466, also 5,07 EUR, pro Kubikmeter.

    Wenn ein Mieter auf mehreren Wegen darüber informiert wird, dass Bauarbeiten stattfinden werden, muss er diese auch dulden (Duldungspflicht).
    Tut der Mieter dies nicht, kann er sogar schadensersatzpflichtig werden.

    Der Fragesteller sollte sich selber mal die Frage stellen, ob er sich eventuell blamieren will, weil er sich in fremde Angelegenheiten einmischt.
    Was, wenn der Eigentümer mit dem Mieter kommuniziert hat, und der Mieter ein "Ach, hau wech die kacke" (oder förmlich: sein Einverständnis zur Entfernung) gegeben hat?

    Man glaubt gar nicht, was Mieter für ein Gestapo / Stasi-Verhalten an den Tag legen.
    Ich bekomm mindestens eine Liste im Monat von irgendeinem Mieter, was ein anderer Mieter so alles verbotenes in seiner Wohnung machen würde... Angefangen vom Kloputzen um 00 Uhr bis zur Prostitution, weil die Nachbarin jedes Wochenende einen anderen Kerl nach Hause bringt... und man sich als Verwalter wundert, wieviel Zeit und Energie die Menschen aufbringen, ihre Nachbarn zu bespitzeln. Mit der Zeit kann man auch was sinnvolleres anfangen... Tauben totpfurzen im Park z. Bleistift...

    Was ist denn daran nicht zu verstehen?
    Man beauftragt einen Bekannten, den Brief zuzustellen. Der Bekannte sollte den Brief auch gelesen haben und den Inhalt kennen. So kann er als Zeuge auftreten.

    Die Zustellung per Boten ist stets der Zustellung per Post vorzuziehen, da bei der Post beim Einschreiben nur die Zustellung eines Briefumschlags mit unbekanntem Inhalt bestätigt wird.

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