Das mit dem Zeitwert ist ein interessanter Faktor, den ich noch garnicht bedacht habe .. heißt das vorsichtig formuliert, ich muss ihm wenn überhaupt nu den Preis überweisen, den die Küche zum Zeitpunkt meines Auszuges haben wird?
Weil nach seiner Aussage die Arbeitsplatte zur Küche gehört und somit die ganze Küche bezahlt werden muss. Mein Angebot, nach Auszug eine zugeschnittene Arbeitsplatte zu kaufen wurde ausgeschlagen.
So ein Quatsch.
Der typ hat eine Fantasie, der sollte Märchenbuchautor werden.
Du hast die Wahl, die Küche auch selber reparieren zu lassen. In der Regel heisst das, so wie es klingt, Austausch der Arbeitsplatte. Die komplette Küche musst Du nicht ersetzen.
Das sollte Dir der Anwalt aber auch sagen.