Beiträge von AndreasC1977

    -->Das kann ich noch nachvollziehen.


    -->Klar, geht das grundsätzlich die Mieter nichts an, da es ein Vertrag zwischen Vermieter und Stromanbieter ist. Jedoch bleibt in so einem Fall dann dem Mieter nichts anderes übrig als die "Katze im Sack" zu kaufen, oder sehe ich das falsch?
    Ich meine, der Vermieter schließt einen Vertrag ab und wälzt dessen Kosten zu 100% auf seine Mieter ab. Da sollte es meinem Gerechtigkeitsverständnis nach irgendwelche Möglichkeiten des Einblicks geben und nicht nur ein Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Du kannst doch Einblick in die Rechnungen nehmen... im Rahmen der Belegprüfung nach der BK-Abrechnung... genauso wie Du die Belege des Hauswarts, der Heizkosten, der Grundsteuer, etc. betrachten kannst... Der Wohnungsstrom ist in diesem Fall nichts anderes als ein separater Posten in den Betriebskosten.


    Der § 201 a StGB ist übrigens sehr interessant, trifft hier jedoch in keinem Punkt zu. Ohne Brüstung bietet kein Balkon Schutz vor Einblick und IN der Wohnung wurde niemand abgelichtet. Man könnte sogar sagen, dass das über Monate/Jahre hinweg erfolgte fotografieren/filmen der baulichen Veränderungen einer Straße bald einen zeitgeschichtlichen Character bekommt und damit, wie gesagt, erlaubt ist. Im übrigen kann auch von einem konkludenten Verhalten ausgegangen werden, da ich ja Minuten lang offen auf der Straße stand, gesehen wurde und kein Bauarbeiter rief "halt stop, ich will das nicht". Aber das soll hier ja nicht umbedingt das Thema sein ;)

    Du lebst in einer Fantasiewelt.
    Wieso ist in Deutschland das Montieren von Haustürkameras, die den Bordstein mit filmen verboten?
    Wieso ist in Deutschland das Nutzen von Dashcams in Autos verboten?

    Weil Du damit fremde Personen filmem könntest und damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt.

    Das wird mir hier zu blöd. Menschen, die sich aufspielen als seien sie die Gestapo persönlich und mit verbotenen Mitteln andere Menschen bespitzeln und dann auch noch alles besser wissen wollen. Warum nimmst Du die nicht gleich in Deinen Keller in Schutzhaft?

    Dieser thread ist für mich nun passé.
    Viel Erfolg bei Deiner Weltverbesserungstour.

    Frag doch mal beim Grundversorger an, was man dort davon hält, dass hier der Vermieter zum Stromverkäufer wird. Meines Wissens ist der Weiterverkauf des Stroms über Zwischenzähler nicht erlaubt.

    ??? Was erzählst Du da für komische Sachen?
    Wenn nicht jede Wohnung einen eigenen Stromanschluss hat, muss der Vermieter den Strom über Unterzähler auf die einzelnen Wohnungen verteilen. Das gibt es gerade in Berlin häufiger, wo große Wohnungen in kleine aufgeteilt wurden zur besseren Vermietung.
    Die Stromkosten werden dann zusammen mit den Betriebskosten verteilt.

    Das ist strafbar, nicht nur weil es fremdes Eigentum ist, auch gefährlich. Aber das weißt Du auch sicher selbst.

    Unzulässige Pauschalisierung.
    Es gibt keinen Paragraphen, der das Werfen von fremden Eigentum aus dem 5. Stock verbietet.

    Wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände habe, kann ich die sogar aus dem 10 Stock werfen. Ich muss nur sicherstellen, dass kein anderer zu Schaden kommt.

    Beispiel: Dachdecker: Die Werfen ständig fremdes Eigentum (Dachschindeln des Hauseigentümers) vom Dach runter in den Container. Nix strafbar.

    Der Fragesteller weiß nicht, ob die Gegenstände ohne Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände runtergeworfen wurden. Er vermutet nur.

    Zufall nicht. Aber wenn unter Dir irre wohnen, die ihre Heizung auf 40 Grad hochpuschen, werden Deine HKV auch zählwerte erfassen.

    Ist irgendwo auch verständlich, denn in Deiner Bude ist es dann ja auch warm und dafür wurde Energie verbraucht ;)

    Hier informationen, die ganz interessant sind: Heizk

    Eine Abrechnung kann zweierlei fehlerhaft sein:
    a) formell korrekt aber inhaltliche Fehler: dann kann der Vermieter diese zwar korrigieren, das korrigierte Ergebnis darf aber nicht für den Mieter schlechter sein als das unkorrigierte.
    1. Beispiel:
    Falsche Abrechnung: Nachzahlung 200 EUR
    Korrigierte Abrechnung: Nachzahlung 250 EUR -> schlechter für Mieter, Mieter muss nur die 200 EUR nachzahlen der falschen Abrechnung.

    2. Beispiel:
    falsche Abrechnung: Guthaben 100 EUR
    korrigierte Abrechnung: Guthaben 50 EUR -> Eigentümer muss die 100 EUR auszahlen

    Es gilt also immer das für den Mieter bessere Ergebnis, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.


    b) formell falsch:
    Eine Abrechnung ist nicht zwangsläufig im ganzen formell falsch, wenn nur eine Position falsch ist. Ist nur eine Position falsch und kann rausgerechnet werden, muss sie rausgerechnet werden. Logisch, dass dies immer zugunsten des Mieters ist, wenn eine Kostenposition "gelöscht" wird.
    Ist die Abrechnung komplett formell falsch, dann hat der Vermieter Pech. Dann bekommt er keinen Cent. Muss aber ein Guthaben auszahlen.

    Es findet also immer eine Art "Günstigerprüfung" für den Mieter statt, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.

    Ihr könnt während der Mietzeit ein eigenes Schloss einbauen. Dann kommt er nicht mehr rein.
    Wenn er dann motzt, würde ich einfach nur fragen "Wie, Sie haben sich unerlaubt Zugang zu unserer Mietsache verschafft?"
    Der Vermieter muss alle Schlüssel abgeben. Er darf die Mietsache nicht unerlaubt betreten, das ist Hausfriedensbruch und ermöglicht Eurerseits eine fristlose Kündigung.

    Wenn die begründung für die Befristung des Mietvertrags Eure "Nichtehe" war, ist die Befristung unwirksam und Ihr hattet die ganze Zeit einen unbefristeten Mietvertrag. Dieser Mietvertrag kann mit einer 3-Monatsfrist ordentlich gekündigt werden.

    Natürlich darf man eine Garage, einen Stellplatz, etc. vermieten. Man darf alles vermieten, was einem selber gehört.

    Es kommt sich bei alledem natürlich auch auf die Formulierungen des Mietvertrags an. Einfach einscannen und die persönlichen Daten unkenntlich machen. Dann kann man mehr sagen.

    Zum Bordstein: hier wird lediglich mit Beton aufgefüllt, d.h. der Übergang von Strasse auf Stellplatz entsprechend. Da müßten einige
    mal ihr Hirn einschalten.

    Mit dem Bad/Dusche ebenfalls. Wie kommt man eigentlich zu einem schiefen Boden? Das ist kurz und bündig Pfusch. Ich kann Dir nur
    raten, dem nicht zuzustimmen, es gibt sicher Folgeschäden. Laß Dich evtl.vom Anwalt beraten, Du bekommst sicher PKH und Beratungsgebühr bezahlt.

    Die Antwort ist leider total banane.
    Was willst Du denn mit Beton auffüllen? Da muss der Bordstein abgesenkt werden. Aber das ist ja auch nicht die Frage, sondern ob es eine rechtliche Verpflichtung gibt, dieses zu machen. Und die gibt es nicht.

    Boden im Bad hat immer Gefälle, Richtung Fußbodenentwässerung. Folgeschäden wegen des Gefälles halte ich für einen Witz, denn wenn Boden im Bad keine Pfütze Wasser abkann (die Fachleute haben ja getestet, und es fand kein unüblicher Überlauf statt), darf man auch nicht putzen.

    Bezüglich des Stellplatzes hast Du Pech. Es gibt da keine Norm. Die einzige Norm, die es gibt, ist in den Landesbauordnungen festgelegt, und die legt nur die Größe fest und ggf. Pflichtanzahl von Stellplätzen.

    Nasser Boden im Bad keine außerordentliche Gefahrenquelle, da das im Bad normal ist.
    Es ist auch normal, dass beim Duschen eine gewisse Nässe aus der Duschkabine raustritt. Wenn Du Dich nicht ganzkörpertrockenfönst in der Duschkabine, ziehst Du eh einen Wasserfilm mit ins Bad raus (Vorsicht: Nasse Füße <-> Fliesenboden => Rutschgefahr => Lebensgefahr!).
    Ich kann keinen Mangel erkennen, der eine Mietminderung begründen kann.

    [IRONIE ON]Musst ja auch nicht zahlen. Irgendwann kommt die Mahnung, der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Dann kommt der nette Mann vom Amtsgericht und holt sich das Geld des Gläubigers ab. Also keine Sorge, Du musst nichts machen. [IRONIE OFF]


    Nu im Ernst: Nur weil das Ergebnis zu hoch ist, entbindet Dich das nicht von der Zahlungspflicht. Du musst nachweisen können, dass da etwas falsch berechnet ist. Wenn Du das nicht kannst, sieht es schlecht aus.

    Selbst wenn Du nicht heizt, so trägst Du 30 % - 50 % der Gesamtheizkosten als Flächenumlage. Und wenn das Haus schlecht isoliert ist oder es andere Mieter gibt, die mit offenem Fenster im Winter leben, dann wird es für alle teuer.
    Gerade, wenn man südländische Familien im Haus leben hat, kann man damit rechnen, dass die Heizkosten höher als Normal ausfallen.

    Mag ja sein, aber nur weil die Kosten sauhoch sind, sind sie immer noch nicht falsch. Die Frage ist, wie haben sich die Verbräuche / Kosten der Anlage in den letzten Jahren entwickelt. Wenn die Steigerung kontinuierlich stattfand ist es plausibel und die Kosten sind von den Mietern zu tragen. Wenn es aber auf einmal einen gigantischen Anstieg gab, der nicht erläutert wurde und nicht nachvollziehbar ist, z. B. wegen eines Defektes an der Heizungsanlage, kann man die Gesamtkosten so nicht umlegen.

    Haha, du bist ja drollig. Einfach mal irgendwelche Vermutungen/Anschuldigungen und sogar Beleidigungen raushauen. Wird ja schon stimmen. Kenne da auch ein schönes Zitat vom Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten". Und ja, was ich hier "erwarte", wobei ich mir das bisher nur erhoffte, doch nur für dich "erwarte" ich das von jetzt an natürlich, ist in einem Forum mit dem Titel MIETRECHT-HILFE rechtliche Hilfe oder eine grobe Richtung. Wobei für dich muss ich extra schreiben, dass es ganz konkret ein entsprechender Paragraph sein muss!!!! Nichts anderes dulde ich. Tss so ein Blödsinn :)

    Und warum sollte ich mich fragen, ob das Filmen/Fotografieren von Gebäuden auf öffentlichen Straßen verboten ist? Oder gehst du jetzt wieder davon aus, dass ich mit Tarnanzug im nächsten Busch auf der Lauer lag oder wie der Rentner mit Feldstecher hinterm Küchenfenster meine Nachbarschaft ohne Unterlass im Blick habe, weil ich nichts besseres zu tun habe? Mir fiel plötzlich, als ich mein Haus verließ und keine zwei Meter aus der Tür war, fast ein Stuhl auf den Kopf, da darf ich wohl mal fragen, ob das so ok ist. Wobei, was frag ich überhaupt.. nein, das Ablichten ist nicht verboten. Und da keine (Einzel)Personen im Vordergrund stehen und nicht klar erkennbar sind, da durch eine Mauer verdeckt, womit das Gebäude selbst im Vordergund steht, ist hier alles im Grünen Bereich. Ich weiß, total ärgerlich für dich.

    Ich habe rein aus Interesse gefragt, für den Fall das es einem Bekannten oder mir ebenfalls passiert (und bevor du wieder etwas vermutest: mein Balkon ist komplett geräumt) oder für den unwarscheinlichsten Fall, dass der Mieter panisch auf die Straße rennt und Hilfe/Zeugen sucht. Wenn man einen Dieb oder S-Bahn Schubser bei der Tat filmt und somit die Täter gefasst werden können, beschwert sich da kein Aas drüber. Wenn man aber Leute beim Beschädigen von Nachbars Eigentum "filmt" ist man ein Denunziant.. Ich glaube du lebst auch noch hinter den Grenzen von vor 1989 oder hast zu viele Nachbarschaftsstreitreportagen auf RTL2 und Co geschaut.. ^^

    Da du bisher eh nur anprangernden Blödsinn von dir gibst, geleite ich dich Kritikaster gerne aus "meinem" Threat, wünsche aber trotzdem noch freundlich Alles Gute :)

    Wie Du es drehst und wendest: Das Filmen und Fotografieren von Dritten ohne deren Erlaubnis stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar und ist strafbar. Oder warum denkst Du, rennen professionelle Filmteams jeden Passanten hinterher, um deren Erlaubnis zur erhalten, das gefilmte auch im TV zeigen zu dürfen, der im Hintergrund durch das Bild rennt?
    Das kann Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenten haben, wenn man jemanden ohne dessen Erlaubnis filmt.

    Auch das Filmen von angeblichen Straftaten fällt unter den § 201 a StGB, da ja nicht eindeutig ist, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt. Und wenn jemand das Eigentum eines anderen zerstört, liegt kein öffentliches Interesse darin begründet. Das ist zivilrecht zwischen zwei Personen.

    Und woher willst Du wissen, ob es nicht doch eine Absprache zwischen dem Mieter und dem Vermieter gab und dieses rabiate Räumen des Balkons abgesprochen war?

    Wilde Spekulationen haben so machem schon ein Vermögen gekostet. Teile doch einfach dem betroffenen Mieter mit, dass Du gesehen hast, wer wann wie und wo die Sachen vom Balkon entfernt hat. Entweder der Mieter sagt "super, ich brauche Deine ZEUGENAUSSAGE" (verbotene Filme wären vor Gericht eh nicht zulässig und müssten vom Richter ignoriert werden), oder der Mieter sagt "Weiß ich doch".

    Und damit ist für mich diese Frage beantwortet. Alles andere ist überflüssig und artet in Spinnerei aus.

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