Modernisierungsarbeiten Aussenfassade+Balkon - Bauarbeiter wirft Mietereigentum auf..

  • Das ist strafbar, nicht nur weil es fremdes Eigentum ist, auch gefährlich. Aber das weißt Du auch sicher selbst.

    Unzulässige Pauschalisierung.
    Es gibt keinen Paragraphen, der das Werfen von fremden Eigentum aus dem 5. Stock verbietet.

    Wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände habe, kann ich die sogar aus dem 10 Stock werfen. Ich muss nur sicherstellen, dass kein anderer zu Schaden kommt.

    Beispiel: Dachdecker: Die Werfen ständig fremdes Eigentum (Dachschindeln des Hauseigentümers) vom Dach runter in den Container. Nix strafbar.

    Der Fragesteller weiß nicht, ob die Gegenstände ohne Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände runtergeworfen wurden. Er vermutet nur.

  • Unzulässige Pauschalisierung.
    Es gibt keinen Paragraphen, der das Werfen von fremden Eigentum aus dem 5. Stock verbietet.

    Wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände habe, kann ich die sogar aus dem 10 Stock werfen. Ich muss nur sicherstellen, dass kein anderer zu Schaden kommt.

    Beispiel: Dachdecker: Die Werfen ständig fremdes Eigentum (Dachschindeln des Hauseigentümers) vom Dach runter in den Container. Nix strafbar.

    Der Fragesteller weiß nicht, ob die Gegenstände ohne Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände runtergeworfen wurden. Er vermutet nur.

    Wenn diese Arbeiten abgesichert und erlaubt sind, ist es weder eine Straftat noch gefährlich. Ich ging vom Gegenteil aus. (hat sich so
    vom TE gelesen.)

  • Unzulässige Pauschalisierung.


    Beispiel: Dachdecker: Die Werfen ständig fremdes Eigentum (Dachschindeln des Hauseigentümers) vom Dach runter in den Container. Nix strafbar.

    Ah vielen Dank, endlich geht es vorwärts :)

    Der Vergleich ist von der Handlung sicherlich ähnlich, aber mit dem Unterschied, dass die Dachdecker vom Hausherrn beauftragt sind, dass Dach zu erneuern.

    Sicherlich vermute ich hier nur, da es mich auch nicht betrifft, geht es mir auch am sprichwörtlich am besten Stück vorbei, was mit dem Krämpel anderer Leute passiert (außer es fällt mir fast auf die Omme), doch sind die Bauarbeiter nun auch bei anderen Mietern dabei das überbliebene Zeug einfach zu entsorgen und die Balkone zu bereinigen. Da liegt der Verdacht halt nahe, dass einfach so, also ohne jede Einwilligung, entschieden wurde um die Baumaßnahmen nicht zu verzögern, denn das kostet Zeit. Deswegen, für den (theoretischen) Fall, das der Mieter KEIN Einverständnis gegeben hat, was wäre dann? Polizei rufen und anzeigen? Hat der Vermieter/Bauherr, der die Entscheidung traf, bzw das Mietrecht, dann damit überhaupt noch etwas zu tun? Oder ist es rein Zivilrechtlich, weil der Bauarbeiter der Dumme war und fremdes Zeug entsorgt hat?

    Nochmals sei gesagt ich habe NICHT vor mich irgendwo einzumischen oder Täterbilder an Bäume zu tackern. Es ist eine reine Interessen Geschichte.

    Der § 201 a StGB ist übrigens sehr interessant, trifft hier jedoch in keinem Punkt zu. Ohne Brüstung bietet kein Balkon Schutz vor Einblick und IN der Wohnung wurde niemand abgelichtet. Man könnte sogar sagen, dass das über Monate/Jahre hinweg erfolgte fotografieren/filmen der baulichen Veränderungen einer Straße bald einen zeitgeschichtlichen Character bekommt und damit, wie gesagt, erlaubt ist. Im übrigen kann auch von einem konkludenten Verhalten ausgegangen werden, da ich ja Minuten lang offen auf der Straße stand, gesehen wurde und kein Bauarbeiter rief "halt stop, ich will das nicht". Aber das soll hier ja nicht umbedingt das Thema sein ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Heinikin (2. Juli 2015 um 01:37)


  • Der § 201 a StGB ist übrigens sehr interessant, trifft hier jedoch in keinem Punkt zu. Ohne Brüstung bietet kein Balkon Schutz vor Einblick und IN der Wohnung wurde niemand abgelichtet. Man könnte sogar sagen, dass das über Monate/Jahre hinweg erfolgte fotografieren/filmen der baulichen Veränderungen einer Straße bald einen zeitgeschichtlichen Character bekommt und damit, wie gesagt, erlaubt ist. Im übrigen kann auch von einem konkludenten Verhalten ausgegangen werden, da ich ja Minuten lang offen auf der Straße stand, gesehen wurde und kein Bauarbeiter rief "halt stop, ich will das nicht". Aber das soll hier ja nicht umbedingt das Thema sein ;)

    Oha, das ist ja noch größerer Schwachsinn, als das was du bisher geschrieben hast.

    Over and Out
    H H


  • Der § 201 a StGB ist übrigens sehr interessant, trifft hier jedoch in keinem Punkt zu. Ohne Brüstung bietet kein Balkon Schutz vor Einblick und IN der Wohnung wurde niemand abgelichtet. Man könnte sogar sagen, dass das über Monate/Jahre hinweg erfolgte fotografieren/filmen der baulichen Veränderungen einer Straße bald einen zeitgeschichtlichen Character bekommt und damit, wie gesagt, erlaubt ist. Im übrigen kann auch von einem konkludenten Verhalten ausgegangen werden, da ich ja Minuten lang offen auf der Straße stand, gesehen wurde und kein Bauarbeiter rief "halt stop, ich will das nicht". Aber das soll hier ja nicht umbedingt das Thema sein ;)

    Du lebst in einer Fantasiewelt.
    Wieso ist in Deutschland das Montieren von Haustürkameras, die den Bordstein mit filmen verboten?
    Wieso ist in Deutschland das Nutzen von Dashcams in Autos verboten?

    Weil Du damit fremde Personen filmem könntest und damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt.

    Das wird mir hier zu blöd. Menschen, die sich aufspielen als seien sie die Gestapo persönlich und mit verbotenen Mitteln andere Menschen bespitzeln und dann auch noch alles besser wissen wollen. Warum nimmst Du die nicht gleich in Deinen Keller in Schutzhaft?

    Dieser thread ist für mich nun passé.
    Viel Erfolg bei Deiner Weltverbesserungstour.

  • Oha, das ist ja noch größerer Schwachsinn, als das was du bisher geschrieben hast.

    Joar wieder eine Behauptung ohne Begründung.. wie nicht anders zu erwarten :)
    Sag ja, du hast nichts produktives beizutragen. Es kommen nur Beleidigungen und an dein eigenes Wort hälst du dich auch nicht. Bedauerlich.

    AndreasC1977: Ich spreche doch garnicht gegen das was du schreibst. Wenn es heimlich, ohne Wissen und/oder zur Weitergabe an Dritte, geschiet ist es verboten. Worunter auch Grundstückskameras mit Straßeneinblick und Dashcams fallen. Und warum kommen vor dir ebenfalls jetzt nur noch Beleidigungen? Habe ich mir dich gegenüber unsachlich verhalten? Ich lebe in einer Straße die seit Jahren fast dauerhaft baulichen Veränderungen unterlaufen ist und einige meiner Bilder, die den Fortschritt davon zeigen, hängen nun im neuen Einkaufszentrum an der Wand. Wie du da von Gestapo Methoden und Schutzhaft sprechen kannst ist mir unbegreiflich.

    Auch das weiterhin auf etwas rumgeritten wird, was hier NICHT Thema ist, noch sein soll, ist langsam wirklich anstrengend.

  • Es kommen nur Beleidigungen und an dein eigenes Wort hälst du dich auch nicht.

    Und warum kommen vor dir ebenfalls jetzt nur noch Beleidigungen?

    ... und von mir sind bislang noch keine gekommen? Ach, Du Ärmster, dann wird es aber Zeit...:p

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