Fehlerhafte Abrechnung - Fristverlängerung für Vermieter zur Erstellung einer neuen?

  • Guten Tag,

    Was ist korrekt bei folgendem fiktiven Sachverhalt:
    Für den Zeitraum 1.7.2013 bis 30.6.2014 wurde am 30.6.2015 den ehemaligen Mietern die Nebenkostenabrechnung zugestellt, nachmittags eingeworfen, also grade eben fristgerecht.
    Nun hat diese Abrechnung sehr viele eindeutige Feher in der Art der Kostenverteilung, Berechnungen usw. Es wird natürlich Widerspruch erhoben!
    Was bedeutet dies nun konkret für die ehemaligen Mieter? Durch den berechtigten Widerspruch aufgrund der fehlerhaften Abrechnung hat der Vermieter nicht mehr die Möglichkeit eine Korrektur innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum zu erstellen und kann somit keine Forderung mehr stellen? (Die von ihm zur Abrechnung benötigten Unterlagen lagen ihm seit einigen Monaten vor, Daten sind erkennbar!)

  • Eine Abrechnung kann zweierlei fehlerhaft sein:
    a) formell korrekt aber inhaltliche Fehler: dann kann der Vermieter diese zwar korrigieren, das korrigierte Ergebnis darf aber nicht für den Mieter schlechter sein als das unkorrigierte.
    1. Beispiel:
    Falsche Abrechnung: Nachzahlung 200 EUR
    Korrigierte Abrechnung: Nachzahlung 250 EUR -> schlechter für Mieter, Mieter muss nur die 200 EUR nachzahlen der falschen Abrechnung.

    2. Beispiel:
    falsche Abrechnung: Guthaben 100 EUR
    korrigierte Abrechnung: Guthaben 50 EUR -> Eigentümer muss die 100 EUR auszahlen

    Es gilt also immer das für den Mieter bessere Ergebnis, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.


    b) formell falsch:
    Eine Abrechnung ist nicht zwangsläufig im ganzen formell falsch, wenn nur eine Position falsch ist. Ist nur eine Position falsch und kann rausgerechnet werden, muss sie rausgerechnet werden. Logisch, dass dies immer zugunsten des Mieters ist, wenn eine Kostenposition "gelöscht" wird.
    Ist die Abrechnung komplett formell falsch, dann hat der Vermieter Pech. Dann bekommt er keinen Cent. Muss aber ein Guthaben auszahlen.

    Es findet also immer eine Art "Günstigerprüfung" für den Mieter statt, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.

  • Hallo,

    es muss unterschieden werden, ob es sich um formelle (falscher Umlageschlüssel) oder inhaltliche Fehler handelt.
    Ist die Abrechnung formell fehlerhaft, kann der Vermieter nicht mehr korrigieren, bzw. wären Forderungen hinfällig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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