Beiträge von AndreasC1977

    Teil a) ist in Ordnung. Ab Teil b) ist meine Meinung, da Teil b) nur die aufweichung hat, dass die Abstände KÜRZER sein könnten, also zugunsten des Vermieters, aber keine Aufweichung zugunsten des Mieters, dass die Abstände auch länger sein könnten, dass iese Quotenklausel / Abgeltungsklausel somit unwirksam sein dürfte.

    Ein Summierungseffekt gilt hierbei jedoch nicht, so dass die laufenden Schönheitsreparaturen wegen der gültigen Klausel a) zu leisten sind, aber eben bei Auszug keine Abgeltungszahlung stattfinden muss.

    Das ist eine kuriose Art, eine Sachbeschädigung dem Mieter aufzubürden...

    Wenn bei uns ein Mieter eine Verstopfung hat und es heraus kommt, dass die Verstopfung in der Leitung des Mieters war und durch Haare, Unrat etc. verursacht wurde, dann bekommt er die Rechnung sofort präsentiert wegen Schadensersatz. Bei den rund 350 Mietern, die ich verwalte, kommt das mindestens einmal im Monat vor.

    Im Rahmen einer Beko-Abr. hab ich das noch nie gehört... ich denke mal vorsichtig, dass das in dieser Art nicht wirksam sein dürfte... lasse mich aber gerne von anderen eines Besseren belehren.

    Ich denke nicht, dass der Vermieter das verlangen kann. Deine Türe wahrscheinlich schon, wenngleich ich auch da leichte Zweifel habe, ob ein Richter nicht sagen würde, der Vermieter muss leichte Farbnuancen in einer Tür akzeptieren, so dass nur das betreffende Quadrat der Tür neu gestrichen wird.

    Die Nachbartür... das riecht danach, als ob der Vermieter billig renovieren will und Dir die Kosten aufhalst.

    Okay, jetzt muss ich doch noch mal meinen Senf dazu geben.
    Wenn die Nutzung innerhalb des Zeitraums eines Mietverhältnisses stattfindet, spricht man von Miete.
    Wenn die Nutzung außerhalb des vereinbarten Zeitraumes stattfindet, spricht man von einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die (immer???) in der Höhe der zu erwartenden Miete liegt.
    Das kommt immer dann zu tragen, wenn z. B. ein Mietverhältnis gekündigt wurde und der Mieter die Wohnung weiterhin nutzt. So ist die meist verwirrende Sprache der Gerichte. Nutzung ohne Vertrag = Nutzungsentschädigung, Nutzung mit Vertrag = Miete.
    Auch wenn ich persönlich wertmäßig keinen großen Unterschied sehe. Ich beuge mich der Rechtsprechung einfach.

    Meiner Meinung nach greift dies auch für die Nutzung ohne Vertrag vor dem Beginn der Mietzeit. Ein BGH Urteil aus den 60er Jahren hat das DAMALS auch so gesehen (BGH, Urteil v. 10.11.1965, VIII ZR 12/64), aber bei dem Alter wäre ich vorsichtig, ob es sich nicht selber überlebt hat. Da wird von einer indizierten Gebrauchsentschädigung gesprochen, wobei die später fällige Mietwert die Indexbasis darstellen soll... wie auch immer die das meinen... (ist ein Index nicht immer prozentual???)
    Leider finde ich keinen Volltext dazu...

    Ich finde es aber auch wirklich mutig, was Menschen alles mündlich vereinbaren, was eigentlich Vertragbestandteil sein sollte... Wer will sowas denn je beweisen?

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte Dir die Abrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugehen müssen, wenn die VMn eine Nachzahlung geltend machen will.

    Sie hätte die Nachberechnung der Grundsteuer, da verspätet zugegangen, mit der nächsten Abrechnung geltend machen können.

    Also faule Ausrede aus meiner Sicht.

    Ich stimme Dir da voll zu.

    Das ist kein Mietrecht sondern Zivilrecht.

    Es KANN so aussehen:
    durch den außergerichtlichen Vergleich wird das Verfahren aufgehoben. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und nach dem Aufwand, den das Gericht hatte.
    Der einfache Satz wäre da bei ungefähr 110,00 EUR, im schlimmsten Fall wohl 320,00 EUR. Da es aber kein Verfahren geben dürfte, sollten sich die Gerichtskosten niedriger halten.
    Jeder trägt nur seine eigenen Anwaltskosten. Wie hoch diese sind, kann ich nicht sagen, da das RVG nichtmal von den meisten ReNos verstanden wird.

    Aber wie gesagt: Das hier ist kein Jura-Forum. Wenn Du schon einen Anwalt hast, sollte der dir auch sagen können, was Du zahlen musst.

    Da rollt sich mir gleich wieder alles hoch...
    Was haben die Mieter eigentlich früher gemacht, als es noch kein Facebook, Whatsapp, SMS und Co. gegeben hat? Furchtbar!!

    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst bei deinem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen? Das dürfte dann die Minderung deines Untermieters aufwiegen.

    sehe ich genauso. Aber per Brief und nicht per spielzeug!

    Über zulässige Höhen einer Einzelreparatur entscheiden ja Gerichte. Im Gesetz steht die Höhe nirgends. Allerdings dürften 300,-- € definitiv zu hoch sein.

    Wenn die ganze Klausel durch den überzogenen Einzelhöchstbetrag und/oder durch den fehlenden Jahresgesamtbetrag unwirksam ist, ist sie schlicht nicht vereinbart und dann muss m.W. der Mieter (nach Mietrecht) niemals etwas zahlen.

    Ob das hier der Fall ist, erscheint mir wahrscheinlich. Aber nach wirklichen Urteilen dazu habe ich jetzt nicht gesucht.

    Ich schließe mich Dir voll und ganz an. Es gibt dazu viele Urteile, die man jetzt suchen könnte, wenn man wollte. Aber ich glaube, im Schnitt liegt man stets unter 100,00 EUR pro Einzelfall.

    Ich wohne jetzt seit 2 Jahren in meiner Wohnung, mit meiner Tochter. Die wohnung haben wir damals renoviert übernommen. das einzige was mir zu denken gab , das im Flur und im Schlafzimmer ein gelber fleck war. Der Vermieter versicherte mir aber das die feuchtigigkeit behoben sei. Wir wohnen unter dem flachdach und ständig sind hier dachdecker!, auf jeden Fall ist mein Asthma wieder Schimmer geworden und meine Tochter hustet auch sehr viel, kann naturlich auch am frühling liegen. Jedenfalls wollte ich wissen ob sich vielleicht Schimmel unter der tapete gebildet hat und dachte mir bei der Gelegenheit renovieren wir ganz. So dann hab ich erst mal eine halbe Bahn abgerissen und was ist, der putz und die halbe wand kommt mir entgegen :0 jetzt habe ich einen krater in der wand und trau mich nicht weiter zu machen. Fast alle wände sind hohl, der vermieter Weiß bescheid meldet sich aber nicht zurück :0
    Jetzt meine frage, ist das eine Ursache von Feuchtigkeit, wie erkenne ich Schimmel in den wänden? Und muss ich die wände neu verputzen oder der Vermieter?

    Mein Tipp als Hausverwalter: raus aus der Wohnung! Die dürfte nicht bewohnbar sein! Wenn Dir Deine Gesundheit und die Deiner Tochter lieb ist, sucht Ihr Euch eine neue Bleibe.
    GGf. könnte bei solchen Zuständen die Nutzung der Wohnung von Amtswegen her untersagt werden.

    na das kommt darauf an, wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, dann werden die Dinge "vertraglich" geregelt oder? :)

    Ach... sorry... JETZT kapier ich, was Du mir damit sagen willst...
    Bei dem Privatvermieter wird das wohl mit einem extra Maklerauftrag / Vertrag geregelt.
    Aber z. B. bei uns handeln die Makler auf "Zuruf". Wir schicken denen nur die Freimeldung der Wohnung zu, was wir haben wollen an Miete und die Eckdaten der Wohnung, und dann legen die los. Also nur ein Auftrag. Alles andere ist "same business as usual".

    na das kommt darauf an, wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, dann werden die Dinge "vertraglich" geregelt oder? :)

    zwischen Vermieter und Makler ja, aber mit diesem "Werksvertrag" hat der Mieter ja im Grunde nichts zu tun... er ist ja nur die "Ware", die der Makler liefert. Und wenn der Mieter vor der Mietzeit die Wohnung nutzt - so denke ich - dass ein Vermieter auch die Nutzung entschädigt bekommen darf...

    (Natürlich ist der Mieter keine Ware sondern ein meist denkender Mensch... ich wollte hier nur einmal die Vertragsverhältnisse abstrahieren.)

    ich sehe hier den Fehler beim Makler, weil er versäumt hat, die Mieter bei Schlüsselübergabe darüber zu informieren, das Kosten anfallen....:)

    Meinst Du nicht, dass man damit rechnen muss, wenn man eine Leistung erhält, dass man auch eine Gegenleistung erbringen muss? Ein Vermieter ist ja kein barmherziger Samariter... zumindest in den meisten Fällen nicht... :D

    Na, aber die Legionellenprüfung ist eine fristige Auflage, die der VM zu erfüllen hat, ob der Mieter da ist oder nicht. Wenn das Gesundheitsamt die Prüfung anordnet, hat der Vermieter keine andere Möglichkeit.
    Das ist ja keine normale Instandhaltung o. Ä., sondern eine Verpflichtung von Gesetz wegen.
    Und da es eine vorgeschriebene Art und Weise der Durchführung gibt (Entnahme möglichst zeitgleich der Proben), ist der ET auf den Zugang zur Wohnung angewiesen. Bei einem großen Objekt mit 50 WE ist es nicht möglich, individuelle Terminvereinbarungen zu machen. Da heißt es "friss oder stirb".

    Da diese Pflicht zur Legionellenprüfung ja noch nicht sooo alt ist, und wir bisher nur nette Mieter hatten, die den Zugang gewährt haben, kann ich nicht sagen, wie man vorgehen sollte, wenn es tatsächlich Querolanten gibt, die keinen Zugang gewähren. Wahrscheinlich muss man per Klage den Zugang erwirken... Und das kann Problematisch werden, wenn man mehrere davon hat...

    Es geht doch nichts über eine ordentliche Rhypophobie :D

    Und jetzt zurück zum Thema. Nachdem die gute Dame der Verwaltung heute am Tel. meinte, das Tor müsse nicht gangbar sein und nur der Hausmeister müsste das Tor öffnen können, und meinen Hinweis, dass der Hausmeister nicht vor Ort wohnt und somit im Gefahrfall nicht erreichbar ist, ignoriert wurde, habe ich das Bauordnungsamt angerufen.
    Die waren sofort "freudig erregt" tätig werden zu dürfen, denn offenbar gibt es eine Baulast, die besagt, dass das Tor ein offizieller Rettungsweg und Feuerwehrzugang ist, die rund um die Uhr zu öffnen sein muss (von Anwohnern und Rettungskräfte).
    Das Amt wird die Verwaltung anschreiben den Mangel zu beseitigen, da es ansonsten ein Bußgeld gibt.
    Ich werde das Ding im Auge behalten :D

    Hab ich jetzt irgendwas verpasst? Die Viecher haben 8 Beine... Ich will ja nicht gerne in den Keller gehen, aber ich kann die zur Not auch fotografieren und die Bilder hier hochladen... Wird aber erst Donnerstag etwas, weil ich die Woche immer erst spät Abends nach Hause komme und nur noch KO ins Bett falle.

    Es handelt sich wohl um Zitterspinnen oder Weberknechte... die mit den eklig langen Beinen. Und ein paar Kellerspinnen mit kurzen schwarzen Beinen, die schon fast behaart sind...

    Danke Leute, jetzt habe ich wieder den halben Tag Gänsehaut *grrrr*

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