Okay, jetzt muss ich doch noch mal meinen Senf dazu geben.
Wenn die Nutzung innerhalb des Zeitraums eines Mietverhältnisses stattfindet, spricht man von Miete.
Wenn die Nutzung außerhalb des vereinbarten Zeitraumes stattfindet, spricht man von einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die (immer???) in der Höhe der zu erwartenden Miete liegt.
Das kommt immer dann zu tragen, wenn z. B. ein Mietverhältnis gekündigt wurde und der Mieter die Wohnung weiterhin nutzt. So ist die meist verwirrende Sprache der Gerichte. Nutzung ohne Vertrag = Nutzungsentschädigung, Nutzung mit Vertrag = Miete.
Auch wenn ich persönlich wertmäßig keinen großen Unterschied sehe. Ich beuge mich der Rechtsprechung einfach.
Meiner Meinung nach greift dies auch für die Nutzung ohne Vertrag vor dem Beginn der Mietzeit. Ein BGH Urteil aus den 60er Jahren hat das DAMALS auch so gesehen (BGH, Urteil v. 10.11.1965, VIII ZR 12/64), aber bei dem Alter wäre ich vorsichtig, ob es sich nicht selber überlebt hat. Da wird von einer indizierten Gebrauchsentschädigung gesprochen, wobei die später fällige Mietwert die Indexbasis darstellen soll... wie auch immer die das meinen... (ist ein Index nicht immer prozentual???)
Leider finde ich keinen Volltext dazu...
Ich finde es aber auch wirklich mutig, was Menschen alles mündlich vereinbaren, was eigentlich Vertragbestandteil sein sollte... Wer will sowas denn je beweisen?