Beiträge von AndreasC1977

    zumal eines im Raum steht:
    Der Mieter "sammelt" alte ausgediente Autos, repariert sie und verkauft sie. Er kann das Hobby nennen, so viel er will. Wenn das regelmäßig vorkommt, und das ist es ja, wenn es nicht nur einmalig war sondern "hobbymäßig" (Ha ha!) immer wieder gemacht wird, ist es eine gewerbliche Tat. Und das sogar schwarz.
    Unzulässige Ausübung eines Gewerbes ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

    Die Nachzahlung ist allerdings in dieser Höhe merkwürdig, wenn der Mieter bereits im Januar ausgezogen ist.

    Na, die werden doch nicht so unvorsichtig gewesen sein und die Heizung KOMPLETT ausgestellt haben... da kann ja Frost in die Wohnung kommen und die Heizkörper platzen lassen (und auch Wasserlitungen, etc.).
    Selbst wenn die Heizung auf "Antifrost" steht, verbraucht sie Energie. Und da auch ein Teil der Kosten nach Fläche umgelegt wird, muss man Kosten tragen, obwohl man nicht geheizt hat.
    Zumal ja auch die Energiekosten in 2013 zum Teil erheblich gestiegen sind. Sowohl Strom als auch Gas und Öl.

    Für meinen Teil würde ich da jetzt nicht sagen, dass die Nachzahlung nicht sein kann.

    Wenn durch den Spion beobachtet wurde, dass der Nachbar das Schloss verklebt hat... trifft den Mieter eine Mitschuld, denn er hätte das verhindern können. MEINE Meinung. Wenn ich jemanden sehe, dass er mein Türschloss manipuliert, kriegt er von mir Saures.

    Abgesehen davon ist der Vermieter dafür nicht zuständig. Einfach einen Schlosszylinder besorgen, das Schloss austauschen, das alte als Beweis aufbewahren und die Kosten vom Nachbarn einklagen.

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
    Wenn man direkt nach dem Winter auszieht, fehlen die Vorauszahlungen des Sommers um den Mehrverbrauch zu kompensieren.
    Und selbst, wenn man im Winter gar nicht heizt hat man Heizkosten, da gem. Heizkostenverordnung trotzdem 30 % - 50 % der Heizkosten über die Fläche abgerechnet werden.

    Es ist nicht zu fassen. Hier sind scheinbar erwachsene Menschen an den Tastaturen und konstruieren einen Fall ohne zu fragen, ob die TE überhaupt mit dem Partner verheiratet ist. Für mich liest sich das so, dass hier eine Beziehung in die Brüche geht und der männliche Part verschwinden soll. Nix mit Heirat, Scheidung, o.ä.

    Mainschwimmer, ich hab bei meinen ersten Antworten stets die Scheidung für die Überlassung vorausgesetzt und das ja auch so geschrieben. Dass dies bei einer "wilden Ehe" nicht zum Tragen kommt haben wir auch geschrieben und das scheint auch keiner zu bezweifeln.
    Aber offenbar ist das mit der "ehelichen Wohnung" hier so von Interesse, dass man darüber diskutieren werden möchte, was ja nun nicht verboten ist.

    Hm ... also was nun?

    a.) Wäre der Eintritt der Ex-Frau in das Mietverhältnis zustimmungspflichtig und muss der Vermieter dem auch zustimmen? Dann wäre das ein offizieller Akt und der Vermieter müsste nötigenfalls zur Zustimmung gezwungen werden. Solange das aber nicht erfolgt ist, wäre die Ex-Frau nicht die Mieterin.

    b.) Oder bestimmt das Gericht so etwas ganz einfach und die Ex-Frau wäre mit Gerichtsbeschluss sofort Mieterin? Dann würde dem Vermieter das ja nur mitgeteilt. Wenn er danach trotzdem nicht seine (neue) Mieterin, sondern seinen Ex-Mieter anschreibt, ist das ja ein anderes Thema.

    a oder b? Danke. :)

    ich habe mich wohl quer ausgedrückt...
    eine einvernehmliche Übernahme wird nach der Scheidung von beiden unterschrieben an den Vermieter geschickt, von Rechts wegen IST dann der Wechsel der Ehewohnung erfolgt.
    Beim Richterspruch ist das Urteil die auslösende Methode.
    Vertragspartnerwechsel per Deklaration.
    Will der Vermieter das nicht anerkennen, und ignoriert das, dann muss der Vermieter verklagt werden.

    Wenn ich das richtig sehe, war dein Ex der Hauptmieter der Wohnung.

    Du hattest nur einen Untermietvertrag mit Deinem Ex? Also DU warst die Untermieterin?

    Tja, dann hat er die Arschkarte gezogen, denn was der "Hauptvermiter" bekommt, bekommt er von SEINEM Vertragspartner, also Deinem Ex.

    Dein Ex muss jedoch, je nachdem, was Euer Untermietvertrag regelt, ggf. Dir gegenüber abrechnen, so dass Du einen Teil mitzahlst.

    Eine telefonische Genehmigung ist nicht nachweisbar. Zeugen am Telefon gibt es auch nicht, es sei denn, es wurde das Gespräch mitgehört mittels Freisprecheinrichtung. Dabei muss der Gesprächsteilnehmer damit aber nachweisbar einverstanden sein, ansonsten ist es eine Straftat Deinerseits, ohne Mitwissen des Gesprächspartners einen Dritten mithören zu lassen.

    So, nach dem hier geschilderten kann man juristisch sagen: Es gibt keine Genehmigung. Und somit hast Du gegen den Mietvertrag verstoßen.

    Und ein Golden Retriever / Labrador Retriever ... ist ein großer Hund. Der hat etwas in einem Haus mit eigenem Garten zu suchen, aber nicht in einer Wohnung. Das verbiete ich als Vermieter auch. Dafür bin ich zu sehr im Tierschutz engagiert.

    Du glaubst nicht, wie zäh Vermieter sein können... das erlebt man auch als Verwalter immer wieder... Da kann man nur zu seinen Mietern sagen "sorry, wir sind da an den Weisungen des Eigentümers gebunden, mehr dürfen wir Ihnen leider auch nicht sagen"...

    Nicht nötig, da in diesem Fall der Vermieter per Gerichtsbeschluß einfach "übergangen" wird.

    Im Grunde schon, da gebe ich Dir zu 100% Recht. Wenn aber der Mietvertrag auf "Herr Müller" lautet, aber die Frau Schulze (geschiedene Müller) das Mietverhältnis übernehmen will, weil es entwerder mit Herrn Müller so vereinbart wurde oder das Gericht es so geurteilt hat, der Vermieter sich aber dennoch weigert Frau Schulze (Ex-Müller) als Mieterin zu akzeptieren und nur Herrn Müller als Mieter anschreibt (obwohl er es ja nicht mehr wäre), ist Feststellungsklage bzw. Zustimmungsklage geboten. Dann werden dem Vermieter vom Richter die Leviten gelesen.

    ... zumindest es versuchen... :rolleyes:

    Wenn sich die Expartner einig sind, dass der eine nach der Scheidung die Wohnung übernehmen soll, dann ist es leicht... da gibt es einen Rechtsanspruch und da muss der Vermieter dem Zustimmen.
    Wenn die beiden geschiednenen sich nicht einig sind, gilt es wohl zu beweisen, dass man ein Anrecht hat auf die Wohnung... aber das ist dann kein Mietrecht mehr sondern Familienrecht.
    Wenn dieser Anspruch dann im Gerichtsverfahren bestätigt wurde, hat man jedoch wieder das Anrecht darauf, dass der Vermieter das auch so umsetzt...

    Da aber die Fragestellerin offensichtlich nicht mit dem Ex verheiratet ist, gilt das alles nicht und die Frau muss sich selber eine Wohnung suchen.

    Partner... seid Ihr verheiratet?

    Man kann den Vermieter nur dann zwingen, den Partner aus der Wohnung zu werfen und dann den Mietvertrag zu übernehmen, wenn eine erfolgreiche Scheidung erfolgt ist. Bei einer "wilden Ehe" ist dies meiner Meinung nach nicht möglich.


    Ich werde darauf hin ein Email mit meiner Positionierung und der Aufforderung der Rückzahlung der Kaution bis zum ... schreiben.
    Ist dies okay?

    NEIN!
    es gilt nur der Weg per Brief (Einwurfeinschreiben, Zustellung per Gerichtsvollzieher, persönliche Übergabe, Übergabe durch Zeugen) als Nachweis.
    E-Mail, SMS, Whatsapp, Facebooknachricht, etc. sind Spielereien, die keinen Rechtsbestand haben.

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