Hallo. Ich wohne mit meinem (noch) partner in einer Wohnung mit 3 Kindern. Mieter ist aber nur er. Das heisst, ich stehe nicht im Mietvertrag mit drin. Bin hier nur gemeldet und die Kids auch. Ich habe aber vor mich zu trennen, wegen verschiedener Sachen. Nun meine Frage(n): Kann ich einfach so die Wohnung übernehmen? Kann ich ihn rauswerfen lassen? Oder geht das nur aus einem bestimmten Grund? Freiwillig will er nicht gehen, das steht fest.
Mietvertrag übernehmen?
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RatloseSie -
18. Juni 2014 um 10:14 -
Erledigt
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Partner... seid Ihr verheiratet?
Man kann den Vermieter nur dann zwingen, den Partner aus der Wohnung zu werfen und dann den Mietvertrag zu übernehmen, wenn eine erfolgreiche Scheidung erfolgt ist. Bei einer "wilden Ehe" ist dies meiner Meinung nach nicht möglich.
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Dann werden Sie erfolglos klagen müssen. Hier kann Ihnen nur gesagt werden, das der vertragliche Mieter das Hausrecht hat.
Wären Sie verheiratet, würde das Gericht entscheiden. -
Kann ich einfach so die Wohnung übernehmen? Kann ich ihn rauswerfen lassen? Oder geht das nur aus einem bestimmten Grund? Freiwillig will er nicht gehen, das steht fest.
Wie willst Du denn eine Wohnung übernehmen, bzw. ihn rauswerfen lassen, wenn Du überhaupt keinen Vertrag mit dem Vermieter hast?
Dein (noch-)Freund hat einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter. Änderungen dieses Vertrages müssen beide Vertragsparteien zustimmen. Du hast diesbezüglich keinerlei Mitspracherecht.
Anders herum könnte ein Schuh daraus werden, heißt er könnte Dir - den fiktiven - Untermietvertrag kündigen.^Soweit die mietrechtlichen Anforderungen. Wie das ganze dann anders "eingeklagt" werden kann, weiß ich nicht.
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Man kann den Vermieter nur dann zwingen, den Partner aus der Wohnung zu werfen und dann den Mietvertrag zu übernehmen, wenn eine erfolgreiche Scheidung erfolgt ist.
Sowas gibt es?!?!? :eek:
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Zitat von AndreasC1977
Man kann den Vermieter nur dann zwingen, den Partner aus der Wohnung zu werfen und dann den Mietvertrag zu übernehmen, wenn eine erfolgreiche Scheidung erfolgt ist.Sowas gibt es?!?!? :eek:
Jaa, vor allem bei Unverheirateten...
Ernsthaft, RatloseSie, leider hast Du da mit den Kids keine Chance, m.E.
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Sowas gibt es?!?!? :eek:
Ja! § 1568A BGB
Gilt aber wie gesagt nur bei Scheidung. Wilde Ehen sind davon ausgeschlossen. -
Ja! § 1568A BGB
Danke. Sachen gibt's ...Und der arme Vermieter wird dabei gar nicht gehört?
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nö... wenn er nicht will, kann man ihn per Klage dazu zwingen...
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nö... wenn er nicht will, kann man ihn per Klage dazu zwingen...
... zumindest es versuchen...
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... zumindest es versuchen...

Wenn sich die Expartner einig sind, dass der eine nach der Scheidung die Wohnung übernehmen soll, dann ist es leicht... da gibt es einen Rechtsanspruch und da muss der Vermieter dem Zustimmen.
Wenn die beiden geschiednenen sich nicht einig sind, gilt es wohl zu beweisen, dass man ein Anrecht hat auf die Wohnung... aber das ist dann kein Mietrecht mehr sondern Familienrecht.
Wenn dieser Anspruch dann im Gerichtsverfahren bestätigt wurde, hat man jedoch wieder das Anrecht darauf, dass der Vermieter das auch so umsetzt...Da aber die Fragestellerin offensichtlich nicht mit dem Ex verheiratet ist, gilt das alles nicht und die Frau muss sich selber eine Wohnung suchen.
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nö... wenn er nicht will, kann man ihn per Klage dazu zwingen...
Nicht nötig, da in diesem Fall der Vermieter per Gerichtsbeschluß einfach "übergangen" wird.
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Nicht nötig, da in diesem Fall der Vermieter per Gerichtsbeschluß einfach "übergangen" wird.
Im Grunde schon, da gebe ich Dir zu 100% Recht. Wenn aber der Mietvertrag auf "Herr Müller" lautet, aber die Frau Schulze (geschiedene Müller) das Mietverhältnis übernehmen will, weil es entwerder mit Herrn Müller so vereinbart wurde oder das Gericht es so geurteilt hat, der Vermieter sich aber dennoch weigert Frau Schulze (Ex-Müller) als Mieterin zu akzeptieren und nur Herrn Müller als Mieter anschreibt (obwohl er es ja nicht mehr wäre), ist Feststellungsklage bzw. Zustimmungsklage geboten. Dann werden dem Vermieter vom Richter die Leviten gelesen.
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Du glaubst nicht, wie zäh Vermieter sein können... das erlebt man auch als Verwalter immer wieder... Da kann man nur zu seinen Mietern sagen "sorry, wir sind da an den Weisungen des Eigentümers gebunden, mehr dürfen wir Ihnen leider auch nicht sagen"...
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Im Grunde schon, da gebe ich Dir zu 100% Recht. Wenn [...] der Vermieter sich aber dennoch weigert Frau Schulze (Ex-Müller) als Mieterin zu akzeptieren und nur Herrn Müller als Mieter anschreibt (obwohl er es ja nicht mehr wäre), ist Feststellungsklage bzw. Zustimmungsklage geboten. Dann werden dem Vermieter vom Richter die Leviten gelesen.
Hm ... also was nun?
a.) Wäre der Eintritt der Ex-Frau in das Mietverhältnis zustimmungspflichtig und muss der Vermieter dem auch zustimmen? Dann wäre das ein offizieller Akt und der Vermieter müsste nötigenfalls zur Zustimmung gezwungen werden. Solange das aber nicht erfolgt ist, wäre die Ex-Frau nicht die Mieterin.
b.) Oder bestimmt das Gericht so etwas ganz einfach und die Ex-Frau wäre mit Gerichtsbeschluss sofort Mieterin? Dann würde dem Vermieter das ja nur mitgeteilt. Wenn er danach trotzdem nicht seine (neue) Mieterin, sondern seinen Ex-Mieter anschreibt, ist das ja ein anderes Thema.
a oder b? Danke.

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So isses! Nix Genaues weiß man nicht und Schweigen die bessere Fortsetzung.
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Hm ... also was nun?
a.) Wäre der Eintritt der Ex-Frau in das Mietverhältnis zustimmungspflichtig und muss der Vermieter dem auch zustimmen? Dann wäre das ein offizieller Akt und der Vermieter müsste nötigenfalls zur Zustimmung gezwungen werden. Solange das aber nicht erfolgt ist, wäre die Ex-Frau nicht die Mieterin.
b.) Oder bestimmt das Gericht so etwas ganz einfach und die Ex-Frau wäre mit Gerichtsbeschluss sofort Mieterin? Dann würde dem Vermieter das ja nur mitgeteilt. Wenn er danach trotzdem nicht seine (neue) Mieterin, sondern seinen Ex-Mieter anschreibt, ist das ja ein anderes Thema.
a oder b? Danke.

ich habe mich wohl quer ausgedrückt...
eine einvernehmliche Übernahme wird nach der Scheidung von beiden unterschrieben an den Vermieter geschickt, von Rechts wegen IST dann der Wechsel der Ehewohnung erfolgt.
Beim Richterspruch ist das Urteil die auslösende Methode.
Vertragspartnerwechsel per Deklaration.
Will der Vermieter das nicht anerkennen, und ignoriert das, dann muss der Vermieter verklagt werden. -
eine einvernehmliche Übernahme wird nach der Scheidung von beiden unterschrieben an den Vermieter geschickt, von Rechts wegen IST dann der Wechsel der Ehewohnung erfolgt.
Beim Richterspruch ist das Urteil die auslösende Methode.
Vertragspartnerwechsel per Deklaration.
Will der Vermieter das nicht anerkennen, und ignoriert das, dann muss der Vermieter verklagt werden.
Käme bei mir auf die Übernehmende an: Müsste also attraktiv sein und Geld haben.:o -
Käme bei mir auf die Übernehmende an: Müsste also attraktiv sein und Geld haben.:o
Du meinst die Idealmaße einer Frau haben? 40-99-40-60 ?
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Du meinst die Idealmaße einer Frau haben? 40-99-40-60 ?
Ja, klar: Oberweite-Taille-Hüfte-k€. -
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