Beiträge von AndreasC1977

    ...fehlende Isolierung/Dämmung bei Vermietung verschweigen?

    Hallo Zusammen,
    ich habe eine kurze Frage die sich fast schon mit der Überschrift ergeben hat.
    Ich wohne seit ein paar Monaten in einem Altbau im EG und habe mit der fehlenden isolierung des Hauses zu kämpfen.
    Am schlimmsten ist der Boden da der Keller überhaupt keine oder wenn nur sehr mangelhafte Dämmung /Isolierung hat.
    Durch meine Nachbarn habe ich erfahren das dem Vermieter das Problem bekannt ist und nicht behoben wird,da nach seiner Aussage zuviele Rohre an der Kellerdecke lang laufen.Man hätte sich den Keller mit einem Fachmann angesehen.


    Hätte man mir das möglicherweise sagen müssen,da es für mich jetzt erhebliche Auswirkungen hat mit denen man hätte rechnen können statt überrascht zu werden ?
    Ich habe den hohen Gasverbrauch der Vormieterin angesprochen und gefragt wie das sein kann als arbeitender Singel ob das "normal" wäre. ..das tat man ab mit: das war ein 2 Personenhaushalt.


    Bedank mich schon mal für eine Antwort!:)

    Kellerdecken müssen NICHT isoliert werden. Das ist ein Irrglaube. Freiliegende Heizungsleitungen / Warmwasserleitungen im Keller müssen isoliert werden, und Dächer / Dachböden, aber keine Keller.

    Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:

    Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Gewerke:
    1. Fassadendämmung, ohne Zweifel eine Modernisirung.
    2. Balkonanbau. Auch dies kann eine Modernisierung sein (es gibt tatsächlich Fälle, wo dies nicht als Modernisierung durchging. aber normalerweise ist es das.)

    Man muss nicht beide Maßnahmen zusammenfassen. Man kann auch für beide Maßnahmen eine eigene Modernisierungsankündigung machen und anschließend für jede Maßnahme 11 % deren Kosten auf die Mieter umlegen.
    Grund: Für den Mieter ändert sich nichts.

    Beispiel:
    Wohnhaus mit 500 m² Wohnfläche
    Mieter Müller: Fläche 50 m²
    Nettokaltmiete: 250 EUR.
    Maßnahme A: 10.000 EUR
    Maßnahme B: 20.000 EUR

    Einzeln berechnet:
    A: 10.000 * 11% = 1.100 EUR p. a.
    1.100 EUR p. a. / 12 Monate = 91,67 EUR mtl.
    91,67 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 9,17 EUR monatlich mehr Miete für diese Maßnahme

    B: 20.000 * 11% = 2.200 EUR p. a.
    2.200 EUR p. a. / 12 Monate = 183,33 EUR mtl.
    183,33 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 18,33 EUR monatlich mehr Miete für diese Maßnahme

    Summe der Mieterhöhungen: 18,33 + 9,17 = 27,50 EUR monatlich Gesamt mehr zu zahlen.

    Und nun Gemeinsam veranlagt:
    Mod A + Mod B = 10.000 + 20.000 = 30.000 EUR
    B: 30.000 * 11% = 3.300 EUR p. a.
    3.300 EUR p. a. / 12 Monate = 275,00 EUR mtl.
    275,00 EUR / 500 m² Wohnfläche * 50 m² Fläche Mieter Müller = 27,50 EUR monatlich mehr Miete für beide zusammengefasste Maßnahmen.


    Der Vorteil der getrennten Veranlagung:
    Wenn eine der beiden Maßnahmen erfolreich widersprochen wird, ist nicht die gesamte Mieterhöhung für den Arsch sondern nur die eine. Also durchaus empfehlenswerte Methode, wenn da eine Maßnahme dabei ist, die evtl. nicht 100 % sicher als Modernisierung durchgeht.


    Sag mal habt ihr auch Probleme hier mit der Website ?
    auf Seite 1 bin ich eingeloggt und auf der 4 Seite nicht mehr. Klicke ich zurück bin ich wieder eingeloggt.

    Oh ja... die F5-Taste ist Dein Freund... die ist bei mir schon richtig blaß *g*

    UPS...ích meinte natürlich die Miete nächsten MONAT und nicht nächsten MONTAG;) kürzen

    Also mein Berater meinte 20-30 % könnte ich abziehen. Ich habe 4 Heizkörper (Bad und Schlafzimmer) sowie 2 im Wohn-/Essbereich (1 grosses Zimmer). Die im Bad und Schlafzimmer funktionieren NULL. Die im Wohn-Essbereich nur ganz ganz lau.....Morgens habe ich eine Temperatur vom 17-18°. Abends wenn ich mit 2 Mann da bin und Koche etc steigt sie auf 20...wenn ich Glück habe 21°....

    Da halte ich 30 % für überzogen und würde eher zu 20 % tendieren. Damit bist Du auf der sicheren Seite.
    Und gegen Warmkuscheln spricht ja nix :cool:

    gefunden:
    Abrechnungsmaßstab Personenzahl: Berechnung von Babys, Kleinkindern und Kindern

    Nicht viel anders ist die Situation, wenn als Verteilungsschlüssel die Personenzahl in der Wohnung des Mieters vereinbart wurde. Die Anwendung dieses Umlegungsmaßstabs wird vielfach als gerechter empfunden, als die Verteilung nach der Wohnfläche, weil mehr Personen auch mehr Betriebskosten verursachen. Auch hier sind mindestens 50 % des Energieverbrauchs immer verbrauchsabhängig abzurechnen.

    Dabei ist es grundsätzlich unzulässig, für Babys, Säuglinge, Kleinkinder oder Kinder Zuschläge oder Abschläge zu erheben oder zu verlangen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549). Gleichermaßen bleiben sonstige Umstände, die mit den Bewohnern und ihren Lebensgewohnheiten zusammenhängen, außen vor (LG Mannheim NZM 1999, 365).

    Allerdings können Vermieter und Mieter die Heranziehung solcher Umstände mietvertraglich vereinbaren (AG Hannover WuM 2001, 469). Dann kommt es darauf an, eine solche Vereinbarung individuell und so zu gestalten, dass ein klarer Abrechnungsmaßstab festzustellen ist.

    Quelle: Nebenkostenabrechnung: Berechnung von Babys, Kleinkindern und Kindern

    Nur die Meinung eines ergrauten Mieters.

    Dann haben wir alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte...

    wir haben 7 Anlagen in Verwaltung mit Schließsystemen.
    Es gibt zwar einen "Generalschlüssel", der öffnet aber nur ALLE Türen außer Wohnungstüren. So kommt man mit dem Schlüssel nicht nur in die Mieterbereiche wie Keller, Hausflur, Garten, sondern mit dem Schlüssel kann man alle Versorgungsräume öffnen, wo Mieter keinen Zugang haben.
    Zu den Wohnungen haben wir keinen Zutritt. Das wäre ja noch schöner... diese Verantwortung will ich gar nicht haben.

    Im übrigen finde ich Schließanlagen zum Kotzen... Je nach Art kostet ein (1!!!) Schloß 350 EUR und ein (1!!!) Schlüssel 60 Euro... Und dann liegt das Haus im Wedding oder in Kreuzberg, und irgendwelche Assis oder Linke zerstören mit Freude die Schlösser oder brechen sie auf...

    So, zur Info...

    Hab DMB kontaktiert. Anschreiben an den Vermieter war korrekt. Ich soll den nerven und immer wieder anrufen, anschreiben. Nächsten Montag die Miete für Januar nachträglich kürzen usw.

    Aja, die Heizung geht immer noch nicht - hab Vermieter vorgestern kontaktiert und er meint es würde jetzt endgültig mal behoben werden (somit funktioniert meine Heizung seit 12 Tagen nicht einwandfrei)! Da halte ich doch mal glatt mindestens 30 % ein

    Mach das. Aber nicht pauschal 30 % der Monatsmiete, sondern taggenau berechnen, an welchen Tagen die Störung war. Und in wievielen Räumen die Mindesttemperatur nicht erreicht wurde. Sonst kommst Du in Verzug. Und ob 30 % angemessen sind, weiß ich nicht. Ist meines Erachtens zu hoch, da dieser Winter nicht so kalt ist.

    Hier eine Liste von Urteilen mit Mietminderung wg. Heizung:

    Heizung verliert 60 % Energie: 10 – 15 % Mietminderung (OLG Düsseldorf WuM 1984, 54);
    Fehlerhafte Thermostatventile: 8 % Mietminderung (LG Berlin ZMR 2003, 487);
    Temperatur erreichen nur 15 Grad: 30 % ( LG Düsseldorf WuM 1973, 187);
    Temperaturen erreichen nur 16 – 18 Grad: 20 % (AG Köln WuM 1978, 189);
    Temperaturen unter 18 Grad im Sommer: 15 % (AG Berlin-Schöneberg NJW-RR 1998, 1308);
    Temperaturen unter 20 Grad im Winter: 20 % (LG Köln WuM 1980, 17);
    Heizungsausfall im Schlafzimmer im Winter: 20 % (LG Hannover WuM 1980, 130);
    Heizungsausfall in der Heizperiode: 40 % (LG Berlin GE 1993, 861); 50 % (OLG Frankfurt ZMR 1974, 42); 50 % (LG Kassel WuM 1987, 271); 75 % (LG Berlin ZMR 1992, 302); 100 % (LG Hamburg WuM 1976, 10);
    Heizungsausfall im Sommer bei Außentemperaturen von 13° – 17,5°: 50 % Mietminderung (AG Waldbröl WuM 1981, 8);
    Raumtemperatur 14 – 15°: 70 % Mietminderung im Winter und Ausfall des Warmwassers (AG Görlitz WuM 1998, 315).
    Heizungsausfall an 4 besonders kalten Wintertagen: 0 % (AG Erkelenz ZMR 1999, 259): Entscheidung ist unverständlich, Gründe unbekannt, wird gerne von Vermietern zitiert.

    Nachdem, was ich auf "frag-einen-Anwalt" gelesen habe, gilt das, was für "normalen" Wohnraum gilt, auch für Studentenwohnheime. Der Vermieter darf nicht ohne weiteres die Wohnung betreten.

    Insofern dürfte er auch keinen Schlüssel für die Wohnung haben. Die Klausel im MV halte somit für unwirksam. Da ich aber mit Wohnheimen keine Erfahrung habe, ist diese Aussage nur mein persönliches Empfinden und übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Aussage.

    Sorry, aber das finde ich jetzt sehr unsachlich. Als Unbeteiligter lässt sich leicht von Toleranz sprechen, wenn man selbst nicht betroffen ist. Ich finde, dass zur normalen kindlichen Entwicklung gehört auch das Aneignen einer gewissen Selbstbeherrschung,
    die auch den Lärmpegel betrifft. Lärm kann psychisch krank machen und deswegen finde ich unsachliche Kommentare hier unangebracht

    Deine Antwort zielt NUR auf das persönliche, also subjektive Empfinden ab.
    Das Mietrecht ist jedoch nicht subjektiv sondern objektiv und überparteiisch. Kinderlärm ist nunmal in der Rechtsprechung zu tolerieren. Was auch leicht zu googeln ist. Daher ist mein Kommentar sachlicher als Dein Angriff.

    Und wenn es nach Dir ginge, dürfen Kinder nicht mehr spielen sondern sollten offenbar in kakifarbenen Anzügen Wehrertüchtigung betreiben und das marschieren lernen. Denn Disziplin ist Macht. Nicht war?

    Auch wenn es im Vertrag so vereinbart wurde.....ist es meiner Meinung nach nicht Rechtens....vielleicht mal den Mieterschutzbund oder Anwalt fragen

    Blödsinn, Deine Pauschalisierung.

    Hat die Wohnung eine eigene Ölheizung, z. B. einen Ölofen, mit einem eigenen Tank, so kann der Mieter dazu verpflichtet werden, seinen Tank selber zu befüllen.

    Maggy2020, tu uns allen einen Gefallen:
    Hör auf hier Dein Unwissen zu posten. Damit schadest Du nur! Wenn irgendjemand Deine Worte ernst nimmt, rasselt er zweifelsohne in Probleme rein. WILLST DU DAS?

    Auch nach einem Bandscheibevorfall kann man sich notfalls operieren lassen und in Reha-Kur gehen.
    Aber ich glaube, du willst/wolltest auch nicht wirklich arbeiten. Stattdessen lieber einen Beruf, wo man sich nicht die Finger dreckig macht, ausüben.

    Du dummes, dummes Mädchen.... Ich WURDE an den Bandscheiben operiert. 6 mal. Die Wirbel wurden künstlich miteinander verbunden, weil eben nix mehr geht an den Bandscheiben.

    Geh weiter Schmarotzen. Unsere Tipps interessieren Dich ja nicht. Du willst ja nur gegen Gott und die Welt Stunk machen und auf Vater Staat leben.

    Dich ignoriere ich ab jetzt. Mehr kann man mit Ungeziefer nicht machen (Zyklon B ist ja heutzutage leider nicht mehr in Gebrauch)

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