Beiträge von AndreasC1977

    noch eine Frage:
    Habe ich mit Zahlung der Kaution nicht bereits dem Inhalt des Mietvertrages indirekt zugestimmt?

    Ein gewiefter (Gegen-)Anwalt würde wahrscheinlich das so auslegen.
    Demgegenüber steht aber die Verweigerung der Unterschrift auf den Mietvertrag mit Ablehnung dessen Inhalts, so dass demzufolge kein Mietverhältnis zustande gekommen sein sollte. Du musst aber Deinen Unwillen beweisbar darlegen. Daher Rücksendung des abgelehnten MV mit Ablehnungsschreiben per Einschreiben (Einwurf) mit Zeugen, dass Du diesen Inhalt auch wirklich in den abgesandten Briefumschlag gepackt hast.
    Die Richter sind heute eher VermieterFEINDlich eingestellt, daher sehe ich gute Karten für Dich.

    Danke für eure schnellen Antworten!
    Ich hab gestern noch mit dem Vater von einer Freundin telefoniert, der so eine Art Anwalt ist. Nachdem der sich dann mit der Hausverwaltung auseinandergesetzt hat, muss ich jetzt wohl doch nicht mehr malern; nicht mal einen Anteil an den späteren Renovierungskosten muss ich zahlen!
    Versteh' die einer....

    Die machen das, was jeder Verwalter macht: Prüfen ob der Mieter blöd ist und das bestmögliche rausschlagen. In meinen Kündigungsbestätigungen steht auch immer drin, dass die Schönheitsreparaturen auszuführen sind.
    Manche streichen dann tatsächlich die Wohnung. bei ca. 25 % der Mieter klappt das. Das sind 25 % weniger Renovierungskosten für den Eigentümer.

    Danke für eure Antworten. Ihr habt mir echt geholfen.
    Werde später unseren Vermieter gleich mal eine Mail schicken und um Korrektur bitten. ;)


    Kolinum kann ich leider nicht ganz verstehen. Ich habe ja erwähnt, dass mir klar ist, dass wir dann mehr Müllgebühren tragen müssen.

    Komisch bleibt für mich dennoch, dass die Müllgebühren insgesamt gleich hoch waren in der WEG, obwohl letztes Jahr 2 Babys dazu kamen. Ist das normal?

    lg
    fee ;)

    Najaaaa, wird in der Gemeinde der Müll tatsächlich nach Personen berechnet? In Berlin wird es nach Leerungen und Tonnengröße berechnet. Da können soviele Mieter ein- und ausziehen wie man will, wenn die gleichen Tonnen bleiben und der Turnus nicht geändert wird (und die Satzung nicht erhöht wird), bleibt es gleich. Aber jede Gemeinde erhebt die Gebühren anders.

    simba,
    was wäre, wenn Du jetzt erst mal den vorhandenen Wohnungsschliesszylinder gegen einen - Beispiel: http://www.amazon.de/ABUS-EC550-Zylinder-inkl-Schl%C3%BCssel/dp/B004W496P0/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1431005946&sr=8-2&keywords=schliesszylinder austauschen würdest und die Angelgenheit vorerst auf sich beruhen lassen würdest?

    "Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein"
    - Doch, denk' nach: Sie geht sorgsam mit den ihr anvertrauten Kundengeldern um...:cool:

    bernyyyyyy... der Mieter ist doch ausgezogen und dabei wurde das Fehlen des Schlüssels bemerkt...

    Eine Bürgschaft ist IMMER selbstschuldnerisch. Das ist der SINN einer Bürgschaft. Der Bürge tritt mit dem Schuldner in die Haftung ein.

    aber Kaution UND Bürgschaft gehen nicht, wenn sie drei Kaltmieten überschreiten. Das ist eine Übersicherung.

    Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen worden sein, ist dann aber natürlich alles beweissache. Wenn Du aber die Wohnung nicht in Besitz genommen hast, keine Miete gezahlt hast und auch so noch keine Schlüssel hast (= Besitz der Wohnung), und Du dem Mietvertragsabschliuss rechtskonform widersprichst indem Du das Ding nicht unterschrieben und die Zustimmung verweigernd zurück schickst, was Du mittels Einwurfeinschreiben machen solltest, solltest Du eigentlich im Sicheren sein.

    Das ist ein Gag, oder?

    1. Wenn man schon keinen Scanner hat, kann man das Ding vernünftig abfotografieren, dass es gut lesbar ist. So dass es hochkant zu lesen ist und man keinen Knoten im Genick bekommt, und dass man alles lesen kann. Und nicht schräg fotografieren. Das erschwert das Lesen nur.
    2. Ich schicke meine rumänischen Brüder mal vorbei, die sollen mal Deinen TV testen. Wo Du wohnst wissen jetzt alle Menschen, die internet haben und lesen können.

    Wer ist so dämlich und zahlt etwas, ohne einen Vertrag zu haben?

    Mein Tipp: Vertrag ununterschrieben zurück schicken mit der Begründung, dass er Bestandteile hat, die nicht abgesprochen sind und somit unannehmbar ist.
    Gleichzeitg auffordern, die Kaution innerhalb von 7 Tagen zurück zu überweisen (Bankverbindung nicht vergessen).

    Nach 7 (+3 Tagen Banklaufzeit) dann anmahnen und danach dann Mahnbescheid erlassen.

    Schlüssel hast Du aber keine von der Wohnung bekommen, oder?

    Ich glaube, ich miete mir mal eine Bretterbude an, und verlange dann vom Vermieter, dass er diese bitte ausbaut... dann hab ich nen Palast zum Preis einer Bretterbude... dat ist ein Geschäftsmodell :D

    Oder auch nicht...., denn der Vermieter hat evtl. vom Vormieter, der nur elf Monate gemietet hatte, auch den ganzen Jahresbetrag gefordert...:p

    das wäre klever dreist, trifft aber hier nicht zu, da der Fragesteller ja - so wie ich es verstehe - schon das ganze Jahr Mieter war, nur eben im letzten Monat mit einem Windelpupser mehr.

    Also, im Zweifel wird der Vermieter eine Forderung stellen für Nutzungsentschädigung über 13 EUR x 12 Monate = 156,00 EUR.
    Im Zweifel kann der Vermieter seine Forderung mit Fotos belegen, die zeigen, dass Ihr noch mit einem zweiten PKW wild parkt auf seinen Stellplätzen.

    Da Du nicht schreibst, wieviel der Vermieter für den Stellplatz verlangt in der Betriebskostenabrechnung.
    Aus der Betriebskostenabrechnung muss er die Forderung rausrechnen, da sie da nicht hingehört.
    Aber er darf Nutzungsentschädigung geltend machen.

    Ich würde die Stellplatzkosten rausrechnen und wenn da noch eine Nachzahlung übrigbleibt, zahlen.
    Sind die Stellplatzkosten geringer als eine Jahresstellplatzmiete (s.o.), würde ich zahlen. Denn dass Ihr falsch parkt ist ja im Zweifel durch Zeugen und Fotos auch belegbar. Ist die Forderung höher, würde ich um offenlegung des Betrags bitten, damit Ihr die Forderung nachvollziehen könnt.

    Der zweite Wagen hätte auch auf Eure Kosten abgeschleppt werden können ;)

    Natürlich. Abrechnungszeitraum muss drauf stehen, Nutzungszeitraums des Mieters ebenso, Verteilerschlüssel müssen erläutert sein, Gesamtkosten müssen stehen, Einzelkosten und wie die sich errechnet haben, Vorauszahlungen des Mieters, Abrechnungsergebnis.

    Um ein paar der Mindestanforderungen zu nennen.
    Stehen die nicht drauf, ist die Abrechnung formell unkorrekt.

    Nee.. Leider nicht. Aber dennoch: Sie könnten ja einen Schlüssel nachmachen. Und es ist jetzt schon sechs Wochen her.. Ich bin total genervt.. In unserer alten Wohnung haben wir auch einen verloren.. und da sollten wir 35€ für einen neuen Spezialschlüssel zahlen.
    Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein

    Jetzt mal ganz genau nachdenken:

    Man verliert einen Schlüssel.
    Man bekommt nur einen neuen Schlüssel.

    Was, wenn jemand den verlorenen Schlüssel nun findet und KEIN netter Mensch ist, weißt Du, was Deine Hausratversicherung Dir erstattet, wenn derjenige mit dem gefundenen Schlüssel Deine Wohnung ausräumt?
    Was ist teuerer: 500 EUR für ein Schloss oder 20.000 EUR für ne verwüstete und leergeräumte Wohnungseinrichtung?

    Was, wenn der Schlüssel nicht verloren wurde sondern gestohlen? Man kann sich nur dann sicher sein, etwas verloren zu haben, wenn man sieht, wie man es verliert (z. B. als ich meinem Büro-Generalschlüssel aus versehen aus der Hosentasche gezogen habe, und ihn nur noch die Spree-Brücke habe runter fallen gesehen... eindeutig verloren, da in den Tiefen der Spree verschwunden). Ansonsten kann es auch gestohlen worden sein.

    Also, Rechtslage wurde erläutert. Der Vermieter hat das Recht auf Ersatz mit Gleichwertigem, und das ist eben teuer. Pech für Euch.

    Hi,

    vielen Dank! Man konnte mal mit dem Schlüssel die Haus-, Keller- und Wohnungstür öffnen. Vor einigen Monaten wurde aber ein anderes Schloss bei der Haustür eingebaut bzw. so eine Fernbedienung, weil der "Sicherheitsschlüssel" angeblich Lücken aufweist.

    Soll ich schreiben, dass es sich um keine Schließanlage handelt, da nur Zugriff dadurch auf die Wohnungstür?

    Und was ist mit dem Kellerschloss? den kannst Du dann ja immer noch mit dem Wohnungsschlüssel öffnen. Somit muss neben dem Wohnungsschloss noch das Kellerschloss gewechselt werden.

    Und jetzt überlege mal gaaaaanz genau nach:
    Im Haus ist ein Schließsystem verbaut, wo ein Schloss schweineteuer ist (was auch ganz normal ist). Von dem Hauseingang wurde das Schloss gewechselt. Was ist im restlichen Haus noch drin? Genau immer noch das Schließsystem! und was ist es? Genau! Sauteuer!

    Wer hat die Kosten zu tragen? Der Depperl, der den Schlüssel verbummelt hat. Im Idealfall seine Versicherung. Zahlt die nicht, muss der Mieter selber zahlen. Ich würde aber als Mieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Versicherung schriftlich die Zahlung verweigert, denn dafür hat man die ja, und zu einer anderen Versicherung wechseln.

    Es gibt da übrigens sogar ein BGH-Urteil, dass ein Mieter den Tausch der kompletten Schließanlage zahlen muss, wenn er einen Schlüssel verliert.

    Ja, da hast du natürlich recht. Ein Scherz war es leider nicht. :D

    Ich kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nutze die Garage weiter wie gewohnt. Mit Ein- und Ausladen der Einkäufe und Urlaubsgepäck. :)

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Was bringt dir die Kündigung? Wie du schreibst gibt es auf der Straße kaum Stellplätze.

    Das Be- und Entladen von haushaltüblichen Einkäufen ist normaler Gebrauch einer Garage. Das kann man nicht verbieten. Und mündlich sowieso nicht.
    Worte sind nichts Wert, es gilt das Geschriebene.
    Und da soll der Vermieter Euch erst einmal schriftlich Auffordern es zu unterlassen die Einkäufe zu entladen. Darauf würde ich einfach dann antworten, dass man der Aufforderung widerspricht, da das Entladen von haushaltsüblichen Einkäufen dem normalen Gebrauch entspricht.
    Vielleicht wird er Euch irgendwann dann die Garage kündigen, aber so lange habt Ihr die zumindest.

    Aus Trotz jetzt einfach selber zu kündigen, obwohl man die Garage mangels freier Stellflächen bräuchte, halte ich für einen taktisch unüberlegten Rückzug, den man später, wenn man stundenlang um den Block fährt um einen Stellplatz zu finden, bereuen würde.

    Euer Vermieter kann Recht haben. Es handelt sich wohl um ein Schließsystem, daher wohl auch die Schließkarte. Jeder Schlosser der Welt müsste das Schloss bei DIESEM Hersteller extra bestellen und so ein Schloss kann teuer werden (in einem meiner Objekte kostet 1 Schließzylinder 350 EUR netto). 560 EUR klingt aber danach, als ob da mehrere Schließzylinder drin wären. Die Kosten wären also bei jedem Schlosser ungefähr gleich.

    Was komisch ist: Bei Schließsystemen hat man i. d. R. einen Schlüssel für Wohnung und Haustür (bei manchen sogar den gleichen auch für den Briefkasten)
    Dass Ihr einen separaten Wohnungsschlüssel habt klingt danach, als ob da mal ein anderes Schloss eingebaut wurde.

    Wenn man mit dem verlorenen Schlüssel mehrere Türen öffnen kann (z. B. Haustüre, Kellertüre, Hoftüre, Wohnungstüre,...) dann muss jeder Zylinder getauscht werden, der mit diesem Schlüssel geöffnet werden kann.
    Im klartext: Verliert in einer Wohnanlage mit Schließsystem ein Mieter seinen Haustürschlüssel, muss jedes Schloss gewechselt werden, was mit diesem Schlüssel geöffnet werden kann, und JEDER Mieter der Anlage braucht für das neue Schloss mindestens zwei neue Schlüssel.
    Das kann dann leicht in die Tausende EUR gehen. Gnade dem Mieter, der keine Haftpflicht hat.

    Wer sagt, dass ein Bad eine Dusche und ein Waschbecken haben muss? Die gesetzliche Grundlage würde ich gerne sehen.

    Wenn das Bad leer war und nur ein Waschbecken und ein Klo drin stand, die Dusche aber Deine ist, kannst Du nicht verlangen, dass der Vermieter DEIN Eigentum repariert oder austauscht.

    Oder wie man so schön sagt: gemietet wie gesehen. Ein Recht auf eine Aufwertung des Mietgegenstands hat man nicht.

    Aber der Vermieter KÖNNTE natürlich Dein Bad modernisieren und ein Wanne oder Dusche einbauen.
    Dann wäre aber eine Modernisierungsumlage fällig, Deine Miete würde also zum Teil drastisch steigen.

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