noch eine Frage:
Habe ich mit Zahlung der Kaution nicht bereits dem Inhalt des Mietvertrages indirekt zugestimmt?
Ein gewiefter (Gegen-)Anwalt würde wahrscheinlich das so auslegen.
Demgegenüber steht aber die Verweigerung der Unterschrift auf den Mietvertrag mit Ablehnung dessen Inhalts, so dass demzufolge kein Mietverhältnis zustande gekommen sein sollte. Du musst aber Deinen Unwillen beweisbar darlegen. Daher Rücksendung des abgelehnten MV mit Ablehnungsschreiben per Einschreiben (Einwurf) mit Zeugen, dass Du diesen Inhalt auch wirklich in den abgesandten Briefumschlag gepackt hast.
Die Richter sind heute eher VermieterFEINDlich eingestellt, daher sehe ich gute Karten für Dich.