Hallo!
Ich benötige dringend einen Rat!!!!
zur Sache:
Ich habe mich für eine Wohnung interessiert.
Mir ist nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ein MV in 2facher Ausfertigung geschickt worden.
Mit der Aufforderung eine Kaution 2 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Dies habe ich getan.
Die Vertragsdetails entsprechen aber nicht den Absprachen.
Außerdem gibt es eine Bürgschaft, die meine Eltern unterschreiben sollen. Auch dies enstpricht nicht der vorab von der Hausverwaltung genannten Form. Meine Eltern wollen diese nicht unterschreiben.
Wir werden weder MV noch Bürgschaft unterschreiben.
Ist somit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Oder greift hier § 154 II BGB? (wenn man sich auf eine schriftliche Form der Vertragsschließung verständigt, ist kein mündlicher Vertrag ohne beiderseitige Unterschrift zustande gekommen)?
Die Hausverwaltung verweigert mir die Erstattung der Kaution!!!![]()
Hilfe!
Danke für eure schnellen Antworten!!