Hallo, ich habe 2 Fragen aus reiner Neugier, habe die Antworten darauf nirgendwo gefunden.
Nehmen wir an, der Mieter unterschreibt einen Mietvertrag mit der gültigen Schönheitsreparaturklausel, die wird später von BGH gekippt, wovon der Vermieter Kenntnis bekommt (sieht man z.B. am Verlauf der Mietverträge).
Hat de Vermieter dann eine Mitteilungspflicht an den Mieter, dass er diese nicht mehr selber durchführen muss? Wenn der Vermieter dies dem Mieter nicht mitteilt, aber mehrfach in der Wohnung dieses Mieters kommt, um Mängel zu reparieren und sieht, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, hat der Vermieter spätestens dann die Pflicht tätig zu werden und die Schönheitsreparaturen dem Mieter anzubieten?