Beiträge von Banane

    Zitat

    Wenn ich mir die Hände wasche oder auf Toilette gehe, läuft es in der Wohnung unter uns durch die Decke

    Ich nehme an es ist nur das Wasser, oder ist das die ganze Sch...? Ein solcher Mangel ist doch gar nicht möglich, da müßte
    die darunter liegende Wohnung längst zum Schwimmbad geworden sein. Sorry, mir fehlt der Glaube.

    Ich schätze eher, dass die genauen Definitionen zu "unrenovierten Wohnungen" bzw. "renovierten Wohnungen" nie feststehen werden, denn es kann ja auch nicht im Sinne unserer Schwarz- bzw. Purpur-Röcke sein, arbeitslos zu werden...:o

    Bist immer in Sorge, daß diese Schwarz- bzw.Rotröcke arbeitslos werden. Solange es M. und VM gibt ist dies so gut wie ausgeschlos-
    sen. Wenn's mal zu einfach werden sollte wird wieder nachgelegt, denen fällt immer was ein.:mad:

    Zitat

    3 Monate für Mieter, der Vermieter hat bis zu 9 Monate. Wer wart denn die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters?
    Eigenbedarf....Härte und Sozialklausel. Der ausländischen Dame, die kein deutsch kann nach 15 Jahren leben in deutschland, die 5 Kinder hat, wird dann Recht gesprochen. Ja ich sehe das,vielleicht hochnäsig.., dass man halt wenn man kein Eigentum hat, Abstriche machen muss. Wenn man nix hat, darf man nicht fordern, sondern sollte froh sein, wenn man geholfen bekommt.


    Was Du da von Dir gibst ist absurd, hausbesitzer das ist die falsche Richtung!

    Hallo, Ray

    Es kommt ja auf die Größe des Hauses an, bzw. wie viele Wohnungen es betrifft. Alleiine wegen der Kleinreparaturen wird es sich nicht
    lohnen. Normalerweise ist ein Hausmeister für viele Belange des Hauses zuständig z.B. Hausreinigung, Gartenpflege und eben auch für
    Kleinreparaturen, z.B. eine lockere Türklinke, hier fehlt eine Schraube, dort eine Dichtung etc. Es wäre schön, wenn M. diese Kleinigkei-
    ten selbst erledigen würden, leider fühlt sich dazu keiner zuständig, warum auch, das erledigt alles der VM selbst, kostenlos. Muß er
    aber nicht.
    Er kann einen Hausmeister bestellen auf Kosten aller, sofern dies im MV vereinbart ist.

    Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage:
    benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme..

    @sense
    Mein Beitrag war nur als Richtlinie gedacht und ich meine schon, daß dies den TE von Nutzen sein könnte.

    Zulässige Besuchsdauer

    u.a. längere Besuchszeiten sind auch üblich, wenn ein Freund oder Angehöriger den erkrankten Mieter betreut.

    Es kommt deshalb nicht nur auf die zeitliche Dauer an, sondern auch darauf, ob der Mieter dem Besuch einen selbständigen Mitgebrauch an der Wohnung einräumt. Bringt der Besucher sein eigenes Klingel- oder Briefkastenschild an, ist das ein Indiz dafür, dass die Grenzen des Zulässigen überschritten sind.
    Der Vermieter kann hingegen keine Einwände erheben, wenn der Mieter dem Besucher einen Haustürschlüssel überlässt. (LG Aachen,
    AG Dortmund ) oder wenn sich der Besuch bei Abwesenheit des Mieters gelegentlich allein in der Wohnung aufhält.

    Hallo, Fauchette,

    Ich habe so den Eindruck, daß Du mit einer Wohnmung nicht richtig umgehen kannst. Das ist leider bei sehr vielen Mietern der Fall.
    Jeder, der ein simples Mofa fahren möchte, muß eine Fahrprüfung ablegen. Derjenige, der eine Wohnung für Xtausend Euro anmietet,
    meint, mit der Übergabe der Schlüssel für die Wohnung kann er sein Hirn in die Schublade stecken. Das funktioniert selten.

    Wenn Du einen Rolladen, der klemmt, auch noch mit Gewalt hochziehen willst, beweist das ganz einfach. Also, kundig machen für die
    nächste Wohnung.

    Zitat

    Erst, nachdem er Dich ergebnislos aufgefordert hat, sie instnadzusetzen.

    Das trifft hier nicht zu. Es ist keine Renovierung, vielmehr eine Beschädigung, die nur der VM in Auftrag geben kann. Er darf für
    Reparaturen den M. nicht zur Reparatur auffordern.

    Sollte der Dachboden als mitvermietet im MV stehen, gielt hier auch die Kleinreparaturklausel.

    Zitat

    Die Beschädigung der Treppe, wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung und sollte es sich um eine Beschädigung durch ein Umzugsunternehmen handeln, könnte man auch dort vorstellig werden.

    Für die Beschädigung im Treppenhaus ist ohne Zweifel die Haftpflichvers.des Umzugsunternehmen zuständig.

    Im Übrigen würde ich mal die Summe der Mieteinnahmen in 24 Jahren zusammenzählen, demgegenüber die Schäden in der Wohnung.
    Ich gehe da gerne einen Kompromiss ein, -nur keinen Anwalt/Gericht- .

    Du sollst ja auch keine Weltreisen ohne deine Tochter unternehmen. Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

    Bei einem 1-jährigen Kind von falscher Erziehung sprechen ist schon gewagt. Übrigens ist die zu öffnende Türe nicht grad daneben,
    sondern 1 Stockwerk tiefer. Hier greift nur eine Mietminderung.

    Auch Emanzen sind machmal vom Gedächtnisschwund betroffen. Wie schrieben Sie doch unter #20:
    Genau so ist das. Was wäre, der VM läßt den Garten verkommen, Du als M. mußt Dir einen verwilderten, verkommenen Garten ansehen,
    würde Dir das gefallen? Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt. Also, Garten wird auf Kosten aller gepflegt.(Es sei denn,
    es ist der Gemüsegarten des VMs)

    Lesen kannst Du offensichtlich, verstanden hast allerdings nichts. Übrigens, schaffe Dir einen "Knigge" an.

    Liebes gelbes krummes Ding.

    Wenn das eigene Wohngebäude verdreckt ist, könnte eine Mietminderung möglich sein, aber doch nicht wenn das Haus des Nachbarn verdreckt ist.
    Nun reissen Sie sich mal bischen zusammen!

    Von Nachbars Haus war hier nicht die Rede, auch nicht von Nachbars Garten. Lesen und verstehen müßte man können.
    Zusammenreissen, eine kindische Bemerkung. Diskutieren kann man eben nicht mit jedem.

    Zitat


    Wäre es hier nicht eher sinnvoll, Kürzungen in der Betriebskostenabrechnung vorzunehmen? Grundsätzlich muss es ja Rechnungen für die Gartenpflege geben. Wurde keine Gartenpflege durchgeführt, gibt es auch keine Rechnungen, die ich im Zuge der Betriebskostenabrechnung umlegen kann.

    Wenn es so einfach wäre. Angenommen, der Hausmeister putzt nicht mehr, auch sonst keiner im Haus. Letztendlich ist das Treppen-
    haus verdreckt. Selbstverständlich wird hier auch nichts mehr mit NK verrechnet, aber ein verdrecktes Haus gibt doch eine Mietmin-
    derung her, oder? Es gibt hier zuviel wenn und aber.... Man kann sich glücklich schätzen wenn einem das nicht auch noch betrifft.

    Glaube ich nicht. Hier greift ein Teil des § 536 BGB, wonach eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt.

    Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: direkt neben meinem Miethaus befindet sich ein unbebautes Grundstück.Eine Wiese mit gelegentlich
    1,5 m hohem Graswuchs, direkt vor den Balkonen-20 m Entfernung- meiner Mieter. Eine Mieterin meldete diesbezüglich Mietminderung an und das zu Recht, lt.DMB. Zu einer Streitsache kam es nicht, die Mieterin zog vorher aus. Ich halte das für absurd, könnte mir aber
    schon denken, daß ein verkommenes Grundstück/Ziergarten entsprechend bewertet wird und zur Minderung reichen könnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!