Zitathabe davor unter Mietspiegel bezahlt
Es wäre für den VM sinnvoller gewesen, den Korkboden erneuern zu lassen und Dir die entsprechende Miete zu berechnen, dann gäbe ich jetzt diese Differenzen wahrscheinlich nicht.
Zitathabe davor unter Mietspiegel bezahlt
Es wäre für den VM sinnvoller gewesen, den Korkboden erneuern zu lassen und Dir die entsprechende Miete zu berechnen, dann gäbe ich jetzt diese Differenzen wahrscheinlich nicht.
Teile Deinem VM mit, dass Du die vorgeschriebene Anzahl Rauchmelder in der Wohnung haben möchtest. Dem VM eine Frist für die Arbeit -Anbringen de RWM- setzen und im mitteilen, dass Du nach dieser Frist die Rauchmelder auf seine Kosten anbringen lässt. Mietminderung bringt Dir nicht viel, sollte es zum Brand kommen.
Vorausgesetzt in Deinem Bundesland sind RWM Vorschrift.
Zwischen VM und M gibt es keine derartigen Befindlichkeiten. Der VM ist im eigentlichen Sinne Unternehmer, der M Kunde. Jeder sucht sich die besten Bedingungen. Wenn Du als M. kurzfristig beim VM absagen würdest träfe es eben den VM. Das ist Fakt.
Als Student hast Du aber sicher eine Möglichkeit kostengünstig Hilfe zu holen. Es gibt doch dieses sog. Studetenwerk o.ä. Auf die Strasse wird man Dich nicht setzen, setzen wollen.
Heizungssystem entlüften und Wasserdruck nachstellen.
Das wäre die erste von einigen Möglichkeiten.
Ich kenne "laute Heizung" aus eigener Erfahrung. Ich hatte damals meine Eigentumswohnung aus diesem Grund verkauft, leider viel zu spät, meine Gesundheit durch Schlafentzug war leider schon recht schlecht.
Hallo Plattenbau,
Das stimmt wohl, da es am Verschulden fehlt. Meinung nach googlen geändert.
Alles wichtige findest du hier: http://www.bmgev.de/mieterecho/320…densersatz.html
Habe den Link nun auch gelesen, und tatsächlich, es kommt auf eine Verschuldung des VMs an. So ist wohl jedem M. zu raten eine Hausratsversicherung abzuschließen, für solche und ähnliche Fälle.
Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?
I.d.R. ist es doch so, dass ein Schaden vom Verursacher bezahlt wird. Der verursacher ist hier der VM, zwar nicht direkt, aber was kann der M. dafür, dass es einen Wasserschaden zu seinem Nachteil gibt.
Kann man das nicht auch so sehen?
ZitatWenn in Deiner Stadt 40 € verlangt werden, haut man Euch ganz schön übers Ohr.
Den Verdacht habe ich allerdings auch.
Hallo ,
ich habe da mal eine Frage euch . Freue und Bedanke mich schon vorab für eure Meinungen
Hilfe und Tipps .
Meine Eltern müssen ins Pflegeheim und die Wohnung wird gekündigt .
Es liegt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1970 vor in dem folgendes vereinbart wurde :
§18
Zustand der Mieträume
1. Die Wohnung wird vollkommen neu Renoviert übergeben
2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .
Sind diese Klauseln noch gültig ???
Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen ![]()
Wie seht ihr das ? Hat der §18 des Mietvertrages von 1970 noch seine Gültigkeit ?
Danke für eure Hilfe
Punkt 2 ist ungültig, also ungültig für sämtliche Renovierungsarbeiten.
Andrerseits, wie sieht die Wohnung jetzt wirklich aus, wenn nie renoviert wurde?
Der MV von 1970 hat noch Gültigkeit.
Hier wäre Good Will angebracht, auf beiden Seiten. Wie war das Mietverhältnis all die Jahre, will man im Streit auseinander gehen? Vielleicht könnt Ihr Arbeit und Kosten teilen.
Grundsätzlich mußt du aufgrund der ungültigen Klausel nicht renovieren. Nur meine Meinung.
Kommt auf die Gebenheiten eder Briefkasten Anlage an.. Im MFH mit mehreren Kaesten könnte der Zusteller sich vertan haben und ein anderer Kasten war voll. Zusätzlich dumm, wenn der Mieter andere Post vom Jahreswechsel vorlegen kann, die normal ankam.
an dem Problem, das Risiko der Zustellung liegt beim VM, und 2 Anwälte kriegen. Das untereinander unendlich zur Absurdität verzerrt nix.
Der Mieter kann hier nix machen außer stillhalten, sonst gibt er ja zu, dass er was bekommen hat.
Das alles könnte auch noch der Fall sein. Letztendlich lachen nur die Anwälte.
Es war noch nie und ist kein geltendes Mietrecht das eine Wohnung im gleichen Renovierungs-Zustand zurück zu geben ist wie sie zu Mietbeginn übergeben wurde.
Das nehme ich zur Kenntnis. Im gleichen Renovierungszustand ist wohl nicht richtig. Eine Klausel, die in jedem Fall eine Renovierungspflicht beim Auszug festlegt, ist in der Regel nicht zulässig. Die Bestimmung muss berücksichtigen, ob ein Renovierungsbedarf besteht. Das ist wohl in diesem Fall anzunehmen.
Für mich sind 20 Seiten einfach nur Juristenkacke.
Da wird mit vielen anderen Worten der BGB erklärt. Dient leider der Verunsicherung der Mieter, immer in der Hoffnung, das die Deppen das schon falsch interpretieren werden. Das mag noch so gesetzeskonform sein. Serös ist es keinesfalls.
Die Grundregeln für das Wohnrecht finden Sie im BGB.
Sie haben doch nicht etwa 12 € gezahlt, nur damit der Vermieter diesen Vertrag am Ende nicht unterschreiben wird.
Ich würde ihm den Wisch wieder zurückschicken.
Ich habe einen H&G-Mietvertrag, 2 Blätter jeweils doppelseitig bedruckt.
Eine Vereinbarung im MV, die den M. unangemessen benachteiligt, ist ohnehin ungültig.
ZitatZunächst mal kostet ein Mietvertrag von Haus & Grund keine 12 E
Haus&Grund verlangt von Mitgliedern hier in der Stadt €40,00. Wie kommt's?
Hallo Miteinander,
ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.
Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?
Danke im vorraus & Gruß Biber89
Ohne Hausmeister, ohne Fahrstuhl, sind € 160,00 schon eine gut berechnete Summe. Solltest Du tatsächlich nicht heizen, würde ich fast mit einer Rückzahlung der BK rechnen- und wäre diese auch gering.
Moin zusammen,
vielleicht könnt ich mir weiterhelfen.
Mein Vermieter hat mir für folgende Jahre die nachfolgenden Kosten für die Haftpflicht-Gebäudeversicherung in Rechnung gestellt:
2013 = 266,56
2014 = 331,33
2015 = 383,32
Da ist von 2013 auf 2014 eine Steigerung von 24% und von 2014 auf 2015 15,7%.
Was kann ich hier machen?
Bei uns wurde in den letzten Jahren auch ständig die Versicherung erhöht. Grund dafür war angeblich die allg.große Schadensfolge, lt.Vers.Vertreter.
Lass Dir die Belege zeigen, mehr kannst Du nicht tun.
Habe nun alle Beiträge gelesen und schließe mich der Meinung von H.Hamburg an. Die Zustellung einer leeeren Briefhülle ist insofern nicht der Fall, weil der VM den Brief mit dem Aufdruck "wegen Überfüllung des Briefkastens nicht zustellbar" in Händen hält. Man darf annehmen, dass der VM den Brief nicht geöffnet hat und dieser als sicherer Beweis dient.
Ich wäre mir als M. dieser Sache nicht so sicher.
Grundsteuermessbescheid wird vom FA ausgestellt, der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde.
Grundsteuerbescheid ist solange gültig bis ein neuer ausgestellt wird...
Dem Stimme ich zu, bei den Abfallgebührenbescheid ist es genauso. Hab allerdings nie ein Grundsteuerbescheid als Nachweis vorgelegt bekommen.
Hast vollkommen recht.
Hallo, danii
bist nicht zufällig Beamter, denn für diese Personen gilt das nicht wie für den Normal-Sterblichen. Ich frage wegen
"beruflich versetzt". Beamte werden öfters versetzt und sind dann nicht an eine feste Bindung durch Mietvertrag gebunden.
Zitatreicht der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt als Nachweis für die NBK mehrerer Jahre aus? oder sollten nicht eher die Grundsteuerbescheide der Gemeinde ausschlaggebend sein.?
Ein Grundsteuermessbescheid -grundsätzlich von der Gemeinde ausgestellt- ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
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