ZitatWelche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und ies von der Miete abziehen?
Setze dem Vermieter eine Frist mit Androhung einer Mietminderung, sollte bis....der Mangel nicht behoben sein.
Wer den Dachdecker bestellt bezahlt den vorerst schon mal. Zudem ist Schadensbehebung grundsätzlich Sache des Vermieters, es sei denn er würde sich weigern den Schaden zu beheben. Erst dann hast Du die Möglichkeit selbst einen Handwerker zu beauftragen und die Kosten/Rechnung mit der Miete zu verrechnen. Meine Meinung.