Beiträge von Banane

    Zitat

    Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und ies von der Miete abziehen?

    Setze dem Vermieter eine Frist mit Androhung einer Mietminderung, sollte bis....der Mangel nicht behoben sein.
    Wer den Dachdecker bestellt bezahlt den vorerst schon mal. Zudem ist Schadensbehebung grundsätzlich Sache des Vermieters, es sei denn er würde sich weigern den Schaden zu beheben. Erst dann hast Du die Möglichkeit selbst einen Handwerker zu beauftragen und die Kosten/Rechnung mit der Miete zu verrechnen. Meine Meinung.

    Eben das wage ich zu bezweifeln. Ich bin der Meinung, dass Mieter grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass die Einrichtung in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt wird wie bei Abschluss des Mietvertrages.
    Das ist ein Herd ohne Umluft und Ceranfeld eben nicht.

    Dieser Meinung bin ich auch.

    Ein Pool von diesem Umfang, mit 8000Ltr.Wasser ist ja keine Bagatelle mehr. Der hinterlässt im Rasen eine "Nacktstelle", also kein Gras mehr sondern blanke Erde. Und wo nimmst Du 8000Ltr.Wasser her?

    Allerdings zählt Dein aufblasbares Planschbecken nicht zu Baulichkeiten, meine ich.

    Aber sind nicht Erwachsene Menschen selbst für ihr Tun verantwortlich und damit eben auch verantwortlich zu machen?
    Nur weil ich jemanden in meine Wohnung lasse, bin ich ja nicht für seine Taten verantwortlich, oder?

    Du verkennst da was. Du bist für all jene verantwortlich, die Du in's Haus läßt. Wenn einer von denen einen Schaden verursacht bist Du dafür verantwortlich.

    Zähne werden gezogen, Schrauben gedreht... (sagt ein gelernter Elektriker, Meister und Ausbilder.)

    Lt.Google sind beide Begriffe richtig..und damit du Bescheid weißt, für mich heissen diese Dinger bis ans Ende meiner Tage
    Schraubenzieher

    Hallo,

    wir haben auf der Terasse eine Steckdose. Diese Steckdose hat sich beim Ziehen eines Stromsteckers aus der Wand gelöst. Als wir den Vermieter darauf hingewiesen haben, drohte dieser damit die Kosten an uns weitereberechnen zu müssen? Habe ich etwas verpasst? Warum sollten wir diese Kosten übernehmen? Es handelt sich um einen Neubau, der 7 Monate alt ist. Die Steckdose wurde 3-4 Mal zum Grillen benutzt. Es hält sich mit der Nutzung nun wirklich im Rahmen...

    Ich würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen!

    Danke im Voraus!!

    Gelegentlich sind Stromstecker schwer aus der Steckdose zu ziehen. In diesem Fall ist die Steckdose beim Herausziehen des Steckers festzuhalten, und schon gibt es dieses Malheur nicht. Ich gegen mal davon aus, dass man zum Anschrauben der Steckdose nicht gleich ein Großunternehmen braucht. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters/Kleinreparatur, wenn im MV vereinbart.

    Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit aus diesem Mietvertrag raus zukommen?

    Der TE nennt sich "Grimoire", wer ist mimimi, die gleiche Person? Ich bin der Meinung, dass es in Deiner Situation eine Möglichkeit gibt vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Am besten eine kurze Beratung beim Fachanwalt wofür es für Bedürftige einen Beratungsschein gibt. Beim AG nachfragen.

    ... setzt voraus, dass der M den VM bzw. die Handwerker überhaupt in seine Wohnung hineinlässt...

    Ich meine, Schimmerl in der Wohnung muß behoben werden. Wenn nicht, hätte dies u.a. auch gesundheitliche Folgen. Welches Ausmaß der Schimmel nun hat weiß man ja nicht. Zutritt zu einer Mietwohnung kann man in dringenden Fällen auch gerichtlich erzwingen. Ob dies in diesem Fall nötig ist?

    was wird nicht funktionieren? und warum? iwas werde ich tun müssen. und sry ich habs nicht mit sprichwörtern.

    und wie gesagt ein expert wird auch nichts anderes herausfinden. mir geht es darum das problem anzugehen. ob davor noch ein gutachten kommt oder nicht sei dahin gestellt. danach ist der schimmel noch da und meine frage bleibt die gleiche:

    kann er entscheiden, ob er den schimmel wegmacht oder ob wir jmd. es machen lassen. und wenn er es entfernen will wie lange kann er sich zeit lassen.

    Wenn Du meinst, der M.soll den Schimmel beseitigen, setze ihm eine Frist mit Androhung, nach Ablauf der Frist kümmerst Du dich um den Schimmel auf seine Kosten, wenn der M. für den Schimmel eindeutig verantwortlich ist.

    Auch wenn dies eventuell so sein mag, sollte es trotzdem ausreichen, Schäden zu beseitigen und alles zu streichen.

    Die Tapeten haben normale Abnutzungsspuren, warum also alle Tapeten abreißen (was ich eh nicht müsste), erneut alles tapezieren und streichen? ich stehe da etwas auf dem Schlauch.

    MfG

    Man müßte die tapezierten Wände sehen. Sind die Tapeten nur so auf die Wand geklatscht, dass man jeden "Stoß" merkt? Das wäre in keinem Fall fachmännisch und ich als VM würde auch darauf bestehen, dass solche
    Tapezierung rückgängig gemacht wird. Übrigens, auch eine Rauhfasertapete kann man nicht unendlich überstreichen, max. 5-6 mal, meine Meinung. Ich frage mich, wer die Tapeten letztendlich erneuern soll?

    Zitat

    mich interessiert eher ob das nicht entfernen von schimmel unter §0543 II 2. fällt?


    Schimmel ist ein Mangel, fällt nicht unter Schönheitsreparaturen sondern unter Schadensersatz. Für Schaden ist lt.Mietgesetz der VM zuständig, d.h. Du als VM hast die Mängel in Ordnung zu bringen und der Mieter hat die Pflicht, die Rechnung zu begleichen. So gesehen brauchst Du keine Frist setzen.

    So kenne ich die Vorgehensweise bislang.

    Hallo Mainschwimmer,

    :):) Das trau ich mich nicht- lach. Ich muss noch überlegen. So nach dem Motto: Sie sind ein selbstherrlicher, kleiner Giftzwerg..........Ich weiß, Kindergarten. Aber, es muss sein.:p

    LG unglücklich

    Sieh zu, dass Dir keiner zuhört, sonst, na weißt schon.

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