Ich hatte selbst im Haus einen Wasserschaden aufgrund dessen die Versicherungsprämie erhöht wurde. Diese Erhöhung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden, habe das ganz sicher gelesen. Leider fehlt mir im Moment die Zeit dies zu belegen. Ich hole es bei Gelegenheit nach.
Nun habe ich den "Text" für meine Behauptung gefunden, es heißt: Steigen nach einem Rohrbruch die Prämien für die Leistungswasserversichedrung, ist diese Erhöhung vom Vermieter allein zu tragen . (AG Köln WuM 2000, 37)