Beiträge von Banane

    Hallo, potatoman

    Einen Verteilerschlüssel bezüglich der NK kann ein VM nicht grade mal so ändern. Es müssen alle anderen Mieter mit der Änderung einverstanden sein.

    Solte Deine Wohnfläche tatsächlich mehr als 10% über den Angaben liegen wäre dies ein gravierender Fehler zu Deinem Nachteil, wogegen Du Dich wehren kannst. Du solltest Dir allerdings sicher sein, dass Deine Abmessung korrekt ist. Das wäre natürlich die Voraussetzung um weitere Schritte -evtl.gerichtliche- anzugehen.

    Hallo, weissmann,
    Das Haus hat keinen Wasserzähler? Das dürfte ein Irrtum sein, wie sonst weiß der VM wieviel Wasser insgesamt verbraucht wird? Wahrscheinlich wird das Wasser vom Wasserversorger direkt geliefert und der Versorger muß auch einen Wasserzähler zur Verfügung stellen.
    Fraglich ist ob es die Möglichkeit für Zwischenzähler gibt. In diesem Fall ist nur die Wasserberechnung so möglich wie im MV vereinbart, nämlich je Wohnung 1/3 Teil.

    Dann kann der Vermieter dir Kosten auch nur auf die umlegen die nicht Putzen. Wenn du nun dazu gehörst, wäre es natürlich auch auf dich umzulegen.
    Was nicht geht, ist nicht putzen und auch nicht bezahlen.
    Meine Meinung.

    TE schreibt, dass sie nicht putzt. Somit werden Putzarbeiten kostenpflichtig erledigt und mit der NK-Abrechnung abgerechnet.

    Zitat

    Auch Schwule und Lesben finde ich o.k., solange das alles im normalen Rahmen abgeht.....aber ich hasse die Kindserzeuger....mit ihren "Bankerten"....

    Ein "Bankert" ist in abwägiger Form ein Kind, welches auf einer Bank erzeugt wurde, und das dürfte Dir nicht unbekannt sein. Wem interessiert es hier ob Du Schwule und Lesben akzeptierst?
    Dein Beitrag ist ein halber Lebenslauf und weit überzogen. Du befindest Dich hier in einem Mieterforum, nichtsdestotrotz schreibst Du einen halben Roman in der Annahme, der eine oder andere wird den schon lesen und Dir wohlwollend antworten, zumindest Dich bedauern.

    Demzufolge war meine Antwort nur ironisch, "Du hast vergessen zu schreiben, dass Du zwischendurch auch atmen mußt." Das hat zu allem Überflüssigen gefehlt.

    Dass Du mit Deinem Beitrag evtl. auch Kritik erntest mußt Du schon einstecken.

    Ich habe Dein Anliegen, Deine Sorgen, verstanden, nur "Kurzform" wäre angebracht.

    Zitat

    Die Art des Überbringens durch einen Boten hört sich gut an. Worauf sollte er unterschreiben?Auf dem Original, dem Umschlag oder der Kopie?


    Der Zeuge unterschreibt auf dem Blatt was bei Dir verbleibt, welches identisch ist mit diesem an den VM.

    Ein Einwurf-Einschreiben beweist nur, das der Empfänger, also der VM von der Post einen Brief erhalten hat, der Inhalt des Briefes ist nicht bewiesen. Deshalb solltest Du folgendermaßen vorgehen: Eine Person Deines Vertrauens liest den Brief, vergleicht diesen mit dem Duplikat welches bei Dir verbleibt, macht darauf seinen Servus mit Datum, wirft den Brief für den VM in den Briefkasten, und bezeugt evtl. bei Gericht, dass das alles so abgelaufen ist. Das ist beweissicher zugestellt. Du kannst auch den GV damit beauftragen, der etwas Geld kostet.

    Die Rechnungen darfst Du lt.Mietgesetz auch fotografieren.

    Ein gegenseitiger Kündigungsausschluß ist nur mit Grund zur außerordentlichen Kündigung auflösbar, d.h. Du müsstest einen recht gravierenden Grund für eine Kündigung haben und vorbringen. Ansonsten ist die 3monatige Kündigung erst nach 3 Jahren und 9 Monaten möglich. Meine Meinung.

    Zitat

    ...Super, hast du 36-54€ im Jahr gespart

    Bei 840€ Monatseinkommen sind € 50,00 viel Geld. Redet doch miteinander, Mieter und Vermieterin, es soll doch möglich sein in dieser Sache ein reales Ergebnis herbeizuführen, insbesondere mit den Stellplätzen. Die Mieter werden doch in der Lage sein jeden einzelnen seinen Stellplatz anzuweisen, den dieser dann sauber hält. Und schon wären ein paar Cent gespart..

    Hallo liebe Mitglieder des Mietrecht-Hilfe Forums,

    demnächst möchte ich eine neue Wohnung beziehen, allerdings macht mich der Mietvertrag, den ich unterschreiben soll, skeptisch. Insbesonders eine von den 18 Seiten.
    Ich habe im Anhang ein Foto von der besagten Seite beigefügt.
    Es sind vor dem Beziehen der Wohnung drei Kaltmieten an Kaution zu bezahlen.
    Wie seht ihr selbst die besagten Paragraphen des Vertrags, würden sie euch daran hindern zu unterschreiben?

    Lg R.S

    Es kommt darauf an wie dringend Du die Wohnun brauchst. 3 Kaltmieten an Kaution vor Einzug ist nicht rechtens, aber welcher Schaden würde Dir durch die sofortige Bezahlung entstehen? Zinsverlust evtl. ein paar Cent. Kündigungsausschluß 12 Monate. Als VM würde ich unter 1 Jahr Mietzeit nicht vermieten wollen. 18 Seiten Mietvertrag, ein seltenes Konstrukt. Wie groß ist denn die Schrift, oder nur einseitig beschrieben?
    Alles in allem, wäge Vor- und Nachteile ab und entscheide Dich dann.

    Wat???
    Soweit kommt das noch das ich einem M nicht verbieten dürfte,
    in meinem Garten rum zu ackern...

    Ich muß lachen. Ich würde es in meinem Garten auch keinen Mieter erlauben. Maßgebend ist halt die Vereinbarung im MV, zudem hat der M. die Arbeiten schon mal selbst durchgeführt. Es kommt eben drauf an, was vereinbart wird.

    Hallo Banane,
    ja,das wäre ganz in meinem Sinne,aber da macht die VM aufgrund ihrer Erfahrungen warscheinlich nicht mit.In diesen Häusern (sozialer Wohnungsbau) wechseln die Mieter sehr oft,leider.Wer sich eventuell heute dafür bereit erklärt,ist morgen schon nicht mehr da.Beständige Mieter sind nur ich und noch eine ältere Dame.

    Mit finanziellen Gütern bist Du -so scheint es- nicht gesegnet. Geh' doch diesem Stress aus dem Weg indem du diese Arbeiten selbst erledigst. Du kannst/darst die Arbeiten berechnen und auf alle anderen M.umlegen. Deine Vermieterin kann es Dir nicht grundsätzlich verwehren. Was steht dazu eigentlich im MV? Gartenarbeit kann auch Spass machen..:o

    Hallo AJ1900,
    es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat.

    Die billigere Variante wäre allerdings, ihr würdet weiterhin das Gras mähen und einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernen. Ihr könnt die Arbeitszeit berechnen und auf alle Mieter umlegen. Wie wär's?

    Hallo, pippo,

    Sollte sich Syker nicht mehr melden. Lt. Urteil ist Deine Zustellung der Kündigung -durch einen Zeugen- beweissicher zugestellt.
    Der Gemeinschaftsbriefkasten hat keine für Dich nachteilige Wirkung. Deine Kündigung dürfte rechtskräftig sein.

    Vielleicht meldet sich Syker nochmal. Wäre schön.

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