Gartenumlage drastisch gestiegen

  • ... Deine Vermieterin kann es Dir nicht grundsätzlich verwehren. ...

    Wat???
    Soweit kommt das noch das ich einem M nicht verbieten dürfte,
    in meinem Garten rum zu ackern...

  • Wat???
    Soweit kommt das noch das ich einem M nicht verbieten dürfte,
    in meinem Garten rum zu ackern...

    Ich muß lachen. Ich würde es in meinem Garten auch keinen Mieter erlauben. Maßgebend ist halt die Vereinbarung im MV, zudem hat der M. die Arbeiten schon mal selbst durchgeführt. Es kommt eben drauf an, was vereinbart wird.

  • Ja Banane,
    dass Gartenarbeit Spaß macht,weiß ich aus Erfahrung.Mach ich auch gerne.
    Mit einem Einkommen von 840.-Euro komme ich geradeso zurecht.

    "Deine Vermieterin kann es Dir nicht grundsätzlich verwehren"

    Ich glaube nicht,dass sie damit einverstanden wäre,denn sie hat jetzt für alle ihre Häuser die neue Gartenfirma beauftragt.

    Das steht im MV:

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    Folgendes sind die Stellplätze,von denen im MV die Rede ist (wobei aber kein Mieter einen festen Platz zugewiesen bekommt.Jeder parkt,wo frei ist.Wie soll ich da meinen Stellplatz reinigen,wenn ich keinen festen habe?)

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    Einmal editiert, zuletzt von Wunschtraum (9. August 2016 um 19:55)

  • Damit sollte es wohl klar sein, das die Umlage der Gartenpflege grundsätzlich möglich ist. Bleibt die Frage über was man sich nun streiten soll? Über die Differrenz der Rechnung der einen Firma zu anderen innerhalb eines Jahres? Was wäre da dein Anteil? 50-100€ jährlich vieleicht? Darüber würde ich mich nicht streiten wollen, jedenfalls kaum vor Gericht.
    Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst.
    Aus der Sicht der Vermieters hast du und andere Mieter jahrelang Geld gesparrt, so sah das Grundstück dann sehr wahrscheinlich auch aus, wie auf dem Photo zu sehen, und das kann und muß er eben nicht ewig hinnehmen, sonst wird es nämlich irgendwann richtig teuer, wenn sich nicht fortlaufend gekümmert wird.

  • Hallo AJ1900,
    ich zweifle doch die Umlage der Gartenkosten garnicht an.Nur wurde diese um 348% von 73.- auf 256.-Euro (mein Anteil) erhöht ohne Erläuterung.

    "Erhöhung der Nebenkosten um mehr als 10%
    Erhöhen sich die Nebenkosten um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr, ist der Vermieter gehalten, die Kostensteigerungen detailliert darzulegen. Unterlässt er das, verstößt er ebenfalls gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (KG Berlin, Urteil v. 12.01.06, 12 U 216/04)." https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/

    Du beziehst dich auf das Foto,als stamme es aus der Zeit ohne Gartenfirma.Es ist aber aktuell,obwohl eine Firma schon im 2.Jahr arbeitet.Ich hatte damit lediglich auf meine Pflicht aus dem MV hingewiesen,wo ich verpflichtet bin,meinen Stellplatz sauber zu halten.Da die VM mir aber keinen festen Stellplatz zuweisen möchte,müsste ich für alle anderen Mieter die Plätze mitreinigen,wenn ich meiner Aufgabe nachgehen möchte.

    Mir ist aufgefallen,dass du oft sehr bissig schreibst:

    "Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist."

    "Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst."

    Das ist nicht sehr hilfreich!

  • "Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist."

    "Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst."

    Das ist nicht sehr hilfreich!


    Sorry, ist nicht böse gemeint, ich könnte es auch netter formulieren, das Ergebnis ist aber das gleiche. Noch mal die Frage, über welche Summe willst du dich streiten? Ernsthaft um die 183€? Und die Begründung hast du doch schon selbst geliefert, vorher habt ihr es selber gemacht, nun macht es eine Firma, was gibt es da noch weiter zu begründen? Einfach die Rechnungen einsehen, und wenn der Vermieter damit z.Bsp. sein Privathaus in ordnung hält oder was abrechnet was nicht dazu gehört dann sehe ich da natürlich auch Grund zur Klage.
    Ansonsten ist eine Firma grundsätzlich immer zu teuer, da bist du nicht der erste dem das so vorkommt, insofern kann ich dich beruhigen. Nur genau da liegt der Hase im Pfeffer. Dein subjektives empfinden mag stimmen oder nicht, darüber kann sich hier bestimmt keiner eine Meinung bilden. Nur was willst du am Ende erreichen, selbst wenn du zu 100%recht hast? Dann macht es die nächste Firma vieleicht für 20%-30% weniger? Super, hast du 36-54€ im Jahr gesparrt. Dafür willst du dich streiten?
    Mir soll das recht sein nur darin sehe ich einfach keinen Sinn, wenn man mal vom Ende her denkt.

  • Zitat

    ...Super, hast du 36-54€ im Jahr gespart

    Bei 840€ Monatseinkommen sind € 50,00 viel Geld. Redet doch miteinander, Mieter und Vermieterin, es soll doch möglich sein in dieser Sache ein reales Ergebnis herbeizuführen, insbesondere mit den Stellplätzen. Die Mieter werden doch in der Lage sein jeden einzelnen seinen Stellplatz anzuweisen, den dieser dann sauber hält. Und schon wären ein paar Cent gespart..

  • Das Reden mit der VM habe ich schon öfter versucht,gestaltet sich leider sehr schwierig.Sie reagiert ja auch nicht auf meinen Brief.
    Ich werde jetzt nochmal schreiben und um Einsicht in die Gartenumlage-Rechnung bitten.
    Da ich aber nicht so sehr viel Ahnung habe,wie eine solche Rechnung auszusehen hat,könnt ihr mir vielleicht helfen?
    Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?
    Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?
    Stundenlohn?
    Da es sich ja um zwei 5-Parteien-Häuser handelt,müssen die Kosten durch alle 10 Parteien (nach qm) geteilt werden?

  • Wunschtraum:

    "Das Reden mit der VM habe ich schon öfter versucht,gestaltet sich leider sehr schwierig.Sie reagiert ja auch nicht auf meinen Brief."
    - Das würde ich ihr schriftlich vorhalten.

    "Ich werde jetzt nochmal schreiben und um Einsicht in die Gartenumlage-Rechnung bitten."
    - Per Einwurfeinschreiben.

    "Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?"
    - Ja

    "Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?"
    - Ja.

    "Stundenlohn?"
    - Evtl. ja.

    "Da es sich ja um zwei 5-Parteien-Häuser handelt,müssen die Kosten durch alle 10 Parteien (nach qm) geteilt werden?"
    - Jein, je nach MV-Vereinbarung.

  • Hallo Berny,

    das steht im MV:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    also liege ich doch richtig mit den qm?

    Ist ein Einwurfeinschreiben der sicherste Weg?

    Dürfte die Rechnung auch zusammengefasst,also "Gras gemäht,Sträucher beschnitten.......xxxxEuro",oder muss sie detailliert sein?

    Da ich ja vor Ort nicht wirklich auf Richtigkeit prüfen kann,sondern Hilfe brauche,nochmal meine Frage zum Fotografieren:
    Kann ich mich,wenn die Vermieterin dieses verweigert,auf ein solches Urteil

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/be…ren_006184.html

    berufen oder ist das nur für München gültig?

  • Hallo zusammen


    "Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?"
    - Ja

    Unfug!



    "Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?"
    - Ja.

    erneut Unfug!

    Die Voraussetzungen für Rechnungen stehen anderweitig fest.
    Das es für die Umlage auf den M hilfreich wäre solche Angaben rein zu schreiben,
    ändert nicht an den Verpflichtungen die z.B. HGB, UStG oder AO fordern.
    Und das was Berny schreibt ist für eine ordnungsgemäße Rechnung nicht erforderlich!



    Ist ein Einwurfeinschreiben der sicherste Weg?

    Nein der sicherste Weg ist über den Gerichtsvollzieher.
    Und ein Einwurfeinschreiben kann höchstens den Zugang eines bestimmten Umschlags beweisen.
    Nicht aber welchen Inhalt ein evtl. eingelegtes Schreiben hatte.
    Einschreiben sind nur erfolgreiche Werbegags der DP um den Aktionären eine höhere Dividende zu bescheren.



    Da ich ja vor Ort nicht wirklich auf Richtigkeit prüfen kann,sondern Hilfe brauche,nochmal meine Frage zum Fotografieren:

    Ich hab das Urteil jetzt noch nicht gelesen,
    aber fotografieren ist erlaubt ... nur nicht die VM ;)


    VG Syker

  • Ein Einwurf-Einschreiben beweist nur, das der Empfänger, also der VM von der Post einen Brief erhalten hat, der Inhalt des Briefes ist nicht bewiesen. Deshalb solltest Du folgendermaßen vorgehen: Eine Person Deines Vertrauens liest den Brief, vergleicht diesen mit dem Duplikat welches bei Dir verbleibt, macht darauf seinen Servus mit Datum, wirft den Brief für den VM in den Briefkasten, und bezeugt evtl. bei Gericht, dass das alles so abgelaufen ist. Das ist beweissicher zugestellt. Du kannst auch den GV damit beauftragen, der etwas Geld kostet.

    Die Rechnungen darfst Du lt.Mietgesetz auch fotografieren.

  • Vielen Dank,
    das Foto von der VM schenk ich mir.
    Wenn die Adresse nicht ersichtlich sein muss,woran erkenn ich dann,ob die ausgeführten Arbeiten nur in unserer Umlage stattfanden oder vielleicht zusätzlich noch bei der VM zuhause?

    Wenn die Rechnung wie folgt aussieht:


    Adresse VM
    Datum
    "Garten bearbeitet 2500.-Euro"
    Firmenstempel

    wie kann ich da überhaupt was prüfen?

    Die Art des Überbringens durch einen Boten hört sich gut an.Worauf sollte er unterschreiben?Auf dem Original,dem Umschlag oder der Kopie?

    Einmal editiert, zuletzt von Wunschtraum (11. August 2016 um 09:10)


  • Wenn die Rechnung wie folgt aussieht:
    Adresse VM
    Datum
    "Garten bearbeitet 2500.-Euro"
    Firmenstempel

    wie kann ich da überhaupt was prüfen?


    Dann erfüllt diese Rechnung nicht ihren Zweck und kann vom Mieter als Berechnungsgrundlage der Betriebskosten zurück gewiesen werden. Für die Unterlagen des Vermieters reichen die Angaben für die Steuererklärung völlig aus, aber nicht, wenn er Arbeiten an einem bestimmten Grundstück belegen will.

  • Zitat

    Die Art des Überbringens durch einen Boten hört sich gut an. Worauf sollte er unterschreiben?Auf dem Original, dem Umschlag oder der Kopie?


    Der Zeuge unterschreibt auf dem Blatt was bei Dir verbleibt, welches identisch ist mit diesem an den VM.

  • Der Zeuge unterschreibt auf dem Blatt was bei Dir verbleibt, welches identisch ist mit diesem an den VM.

    Korrektur! ...muß heißen: .welches identisch ist mit diesem an den M/Mieter, nicht VM.

  • Korrektur! ...muß heißen: .welches identisch ist mit diesem an den M/Mieter, nicht VM.


    Schreib' doch einfach: Auf der Kopie des Originalschreibens. Datum, Uhrzeit, wo genau eingeworfen/niedergelegt.

  • Ok,danke,dass mit der Unterschrift hab ich verstanden.
    Aber ich weiß nicht,wie so eine Rechnung auszusehen hat,wenn ich Einsicht nehme.
    Wenn da die Adresse,wo die Arbeit stattgefunden hat,nicht angegeben werden muss,könnte das ja auch eine Rechnung für den Garten des VM sein.

  • Ok,danke,dass mit der Unterschrift hab ich verstanden.
    Aber ich weiß nicht,wie so eine Rechnung auszusehen hat,wenn ich Einsicht nehme.
    Wenn da die Adresse,wo die Arbeit stattgefunden hat,nicht angegeben werden muss,könnte das ja auch eine Rechnung für den Garten des VM sein.


    Es ist eigentlich standard, das der Ort der Arbeit mit angegeben wird, sonst kann ja nicht mal der Vermieter wissen, z.Bsp. bei mehreren Immobilien was welcher Immobilie zuzuordnen ist. Am Ende muß es halt logisch nachvollziehbar sein.
    Aber irgendwie verzetellst du dich in Formalien, denke ich. Ich meine inzwischen sollst du ja hier schon einen Bekannten belästigen und einen Gerichtsvollzieher beschäftigen um Briefe formal rechtssicher zuzustellen? Klar kann man machen, aber irgendwie kommt mir das reichlich übertrieben vor. Ehrlich gesagt begreife ich nicht, was du dir für ein Ergebniss erhoffst?

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