Frage bezüglich Kündigung

  • Hallo zusammen, habe mich soeben neu registriert, ich habe eine Frage und bevor ich einen teuren Anwalt in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier nachfragen ob jemand Erfahrung damit gemacht hat. Ich wohne seit drei Monaten in meiner neuen Wohnung. Ich habe mich für diese Wohnung entschieden weil sie eine große Dachterrasse hat und sehr offen geschnitten ist. Außerdem wurde sie mir frisch renoviert übergeben, sodass ich nur noch meine Möbel reinstellen musste.

    Nun ist es so, dass ich mich sowohl bei der Besichtigung als auch beim Vertragsschluss wohl von der Wohnung zu sehr habe blenden lassen, die Gegend hier ist geprägt von Mitmenschen mit Migrationshintergrund, sowie einigen Flüchltingen. Ich habe nichts gegen diese Leute, jedoch missfällt mir deren Verhalten und deren Umgang mit dem Mietshaus zunehmend. Es wird verdreckt, zugemüllt, bis in die Nacht mit orientalischer Musik "Krach" gemacht. Das macht ein Leben für mich hier nur schwer erträglich, sodass ich gerne wieder ausziehen würde. Bis hier hin auch alles kein Problem. Nun habe ich wohl beim Vertragsschluss nicht allzu sorgfältig nachgelesen (obwohl ich den Vertrag durchgelesen habe), jedenfalls ist mir in meinem Vertrag eine Klausel aufgefallen, bei der ich nun wissen möchte ob dieser überhaupt rechtens ist, weil ich mir dies nur schwer vorstellen kann.

    Es geht um einen Absatz, den ich nachfolgend aufgeschrieben habe:

    "Die Mietparteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren ab Vertragsschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist. Nimmt der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit gesetzlicher Frist in Anspruch, vereinbaren die Mietparteien, dass der Mieter an den Vermieter eine einmalige Abstandssumme in Höhe der vereinbarten Mietkaution zahlt, oder der Vermieter findet einen Nachmieter (Bonität vorausgesetzt) der in den bestehenden Mietvertrag eintritt."

    Ich kann mir nicht vorstellen dass eine solche Klausel wirksam ist. Ich wurde außerdem beim Termin zur Unterschrift nicht auf diese Klausel hingewiesen. Muss ich jetzt wirklich meine Kaution in den Wind schießen (sind immerhin 850,00€)?

    Vielleicht hat ja jemand hier schon Erfahrung gemacht und kann mir einen Tipp bzw eine Auskunft dazu geben.

    Vielen Dank liebe Community!

  • Ein gegenseitiger Kündigungsausschluß ist nur mit Grund zur außerordentlichen Kündigung auflösbar, d.h. Du müsstest einen recht gravierenden Grund für eine Kündigung haben und vorbringen. Ansonsten ist die 3monatige Kündigung erst nach 3 Jahren und 9 Monaten möglich. Meine Meinung.

  • Zitat

    "Die Mietparteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren ab Vertragsschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages.

    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Das ist der Kasus Knacksus.

    Eine Kündigungsverzicht von 4 Jahren (48 Monaten) muß die 3monatige Kündigungsfrist des Mieters beinhalten.

    Sprich der Kündigungsverzicht darf nicht länger als 45 Monate betragen. Und das ab Vertragabschluß.

    Du bist also in der glücklichen Lage zum nächstmöglichen Termin, wäre jetzt der 30.11.2016, kündigen zu können.

    Zitat

    Nimmt der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit gesetzlicher Frist in Anspruch, vereinbaren die Mietparteien, dass der Mieter an den Vermieter eine einmalige Abstandssumme in Höhe der vereinbarten Mietkaution zahlt, oder der Vermieter findet einen Nachmieter (Bonität vorausgesetzt) der in den bestehenden Mietvertrag eintritt."

    Noch ein unwirksamer Dummfug.

    Ich weise allerdings darauf das sich meine Antwort auf Vereinbarungen in einem Formularmietvertrag beziehen.

    Zitat

    Ich wurde außerdem beim Termin zur Unterschrift nicht auf diese Klausel hingewiesen.

    Lesen kannst Du aber?

  • Hallo ReJanz,
    jedoch die Vierjahresvereinbarung nicht.

    Wieder Lese-/Verständisprobleme lieber Berny?:D

    Der Kündigungsverzicht soll 4 Jahre ab Mietbeginn sein und eine ordentliche Kündigung erst nach 4 Jahren. Das wären mehr als 4 Jahre Vertragsbindung und somit unwirksam.

    In einem Formularmietvertrag.

  • Hallo zusammen,


    ... eine ordentliche Kündigung erst nach 4 Jahren. Das wären mehr als 4 Jahre ...

    Vorausgesetzt der TE hat richtig zitiert,
    und hat nicht beim abschreiben aus dem zum ein nach gemacht...


    VG Syker

  • Wieder Lese-/Verständisprobleme lieber Berny?:D

    Der Kündigungsverzicht soll 4 Jahre ab Mietbeginn sein und eine ordentliche Kündigung erst nach 4 Jahren. Das wären mehr als 4 Jahre Vertragsbindung und somit unwirksam.

    In einem Formularmietvertrag.


    Musste ich nach über sechs Wochen Mietforumsverzicht daran denken...:confused:

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