Beiträge von Banane

    Ist doch klar.... Bei uns nehmen die Müllmänner sowas auch nicht mit (sollen sie ja auch nicht, lt. Arbeitgeber). Entweder wir falten grosse Kartons und stellen sie am Abfuhrtag zwischen die Tonnen an den Strassenrand ODER (was sicherer ist) sie zerkleinern und in die blauen Tonnen verteilen.

    Und genau so wird auch bei uns verfahren. Der Karton wird natürlich gefaltet und am Abfuhrtag zu den Tonnen gestellt. Klappt seit Jahren. Probleme gibt's, man solls nicht glauben.

    I.d.R. ist es so, dass Kartons zerkleinert werden und in der Tonne landen. Ist diese überfüllt, stellt man die Kartons unmittelbar vor Abholung der Papiertonne neben der Tonne bereit, und nicht Tage vorher.

    Wenn man den Hausflur übermässig verdreckt, z.B. mit Hundescheisse behafteten Schuhen betritt, entfernt ein anständiger Mensch diesen Schmutz unaufgefordert sofort und wartet nicht auf die Kehrwoche.
    Sollte man eigentlich nicht erwähnen müssen.

    Ich nehme an Ihr verfährt auch so, oder?

    ... und auch, dass es Leute gibt, welche sich nicht zu helfen wissen... - PS: und herumeiern, anstatt Nägel mit Köpfen zu machen.
    Was meinst Du, wie lange ein fähiger Fachanwalt benötigt, um bspw. eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, wonach der VM mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro bedroht wird, wenn er nicht binnen a
    ngemessener Zeit Abhilfe schafft. Von Mietminderung spreche ich mal gar nicht...

    Hier sind beide Seiten mit dem Klammerbeutel gepudert. Wie kann man als Mieter vom VM das Gerümpel in der eigenen Garage dulden. Andrerseit, wie kann ein VM so dreist sein, sein Gelumpe einfach in der Garage des Mieters lagern.

    Aber davon lebt eine andere Branche, die Anwälte.

    Traurig das es solche Vermieter gibt

    Es gibt auf beiden Seiten solche und solche, leider.

    Schreibe dem Vermieter so wie Du es ihm sagen würdest. Setze ihm eine Frist und teile ihm mit, dass nach dieser das Zeug aus der Garage von Dir auf seine Kosten ausgeräumt wird. (In der Annahme, es gibt keine Vereinbarungen in dieser Sache, die dem VM zum Vorteil wären)

    [quote='1']Hallo,

    wegen der Sache zum Anwalt würde ich nicht gehen. Du könntest maximal für die Zukunft (1 Woche) die Miete anteilig (evtl. 20%)kürzen, wenn du es heute korrekt ankündigts. Das lohnt hinten und vorne nicht. Wir reden über eine Kürzung von evtl. 5% einer Monatsmiete.[QUOTE]


    Das wäre auch meine Meinung.

    So ganz unmöglich finde ich diese Kaltwasser-Abrechnung nicht. Ich nehme an es geht nach Wasserzähluhr, somit ist es im Grunde genommen egal ob Du jetzt z.B. 5 cbm mehr bezahlst und bei der nächsten Abrechnung eben um diese 5 cbm weniger. Verlust hast Du so gesehen nicht.

    Sicher ???

    Wenn Du vom Vermieter eine Wohnung ohne EBK anmietest must Du Dir ja selbst eine besorgen. Ob Du dann die EBK vom Vormieter übernimmst oder diese beim Fachhändler ist Deine Sache. Du musst bei Auszug die EBK eben entfernen, soweit der Mieter dies verlangt.

    Das war natürlich eine Lösung, allerdings nicht das was ich erhofft hatte zu hören ;)

    Da ich absolut, keine Garantie habe ob die Geräte nicht schon älter sind bzw ob schon ein Defekt absehbar ist, (sind ja gebrauchte Elektrogeräte) wäre es doch eine Möglichkeit einen Kompromiss anzustreben? 50/50 bei größeren Reperaturen z.B.
    Oder eine Kleinreperaturklausel, wobei die laut Rechtsprechung glaub ich nur bis 75€ geht. Damit hätte der Vermieter wieder die alleinigen Kosten wenn eines der Geräte aufgibt ...

    Meint ihr, ich könnte eine 50/50 Regelung bei größeren Reperaturen bzw Ersatzanschaffungen anstreben? Hat da jmd Erfahrungswerte?

    Der Vermieter überlässt Dir eine EBK kostenlos, er will aber nicht noch evtl. Reparaturen -sprich Schäden- bezahlen wollen, d.h. was du beschädigst sollst du auch wieder in Ordnung bringen. Wenn Du das nicht akzeptieren kannst suche Dir eine Wohnung mit neuer EBK und mit Küchenmiete, z.B. für mtl.E 30,00. Kannst Dir ja ausrechnen in welchem Fall es für Dich von Vorteil wäre.

    Zitat

    Sinngemäß heisst es, dass vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.

    Ist doch gut für Euch. Sollte der VM irgendwann einmal Kaution haben wollen wäre es erst dann angebracht sich vom Anwalt beraten zu lassen. Der wird Dir dann sagen, dass Du keine Kaution -aufgrund der ungenauen Vereinbarung - zu entrichten hast. Der Anwalt kostet Dich evtl. die Hälfte des Kautionsbetrages, diesen Betrag bekommst Du allerdings nicht mehr zurück, im Gegensatz zur bezahlten Kaution.

    Allerdings weiss man die exakte Vereinbarung VM und M. nicht," sinngemäß" könnte auch anders lauten.

    Hallo Bleifang,

    die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen. Ist es wirklich der Nachbar, der auf deinen Balkon pinkelt? Könnte es nicht einer seiner Söhne sein oder gar ein Besucher der Familie?

    Der Vermieter braucht für eine Abmahnung seines Mieters stichhaltige Fakten.

    LG, Summerfeeling

    Der Mieter ist für seine gesamte Belegschaft - auch für Besuche und Handwerker etc.- verantwortlich.

    Hallo, Fragentos

    vermutlich Kunststofffenster. Mein Miieter hatte das gleiche Problem mit dem Mechanismus. Der hatte plötzlich das ganze Fenster in der Hand, dabei wollte er nur kippen. Ich konnte das Fenster wieder in Ordnung bringen. Seither weise ich Neumieter im Fensteröffnen und -schließen ein. Die Reparaturkosten hätte der Mieter zahlen müssen, wenn ein Handwerker nötig gewesen wäre.

    danke für die zügige Antwort und wie könnte ich das in meinem Fall beweisen?

    Wie geschrieben, Du sammelst ein paar Reste von diesem Piepi, und seien es nur ein paar Tropfen, rein in ein Glas und damit stellst Dich bei Deimem Pinkler vor mit dem Hinweis, im Glas sind seine Hinterlassenschaften. Sollte er damit nicht aufhören geht diese Probe in ein entsprechendes Labor und die Kosten hierfür müsse er bezahlen, ausserdem die entsprechenden Kosequenzen für seine Pinklerei. Das könnte Wirkung haben.

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