Mietkaution

  • Hallo erst einmal zusammen,

    ich hoffe, ich bin hier richtig, denn das was ich wissen möchte, habe ich so über die Suchefunktion bislang nicht gefunden.

    Es geht darum, das wir in einem Haus wohnen, das meine Lebensgefährtin gemietet hat. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel bzgl. der Mietkaution. Sinngemäß heisst es, das vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.

    Darf der Vermieter im Nachhinein eigentlich noch eine Kaution erheben in einem solchen Fall oder ist dieser Passus eigentlich von vornherein nicht richtig? Denn wenn eine Kaution erhoben werden würde, würde dies dann doch eine nachträgliche Vertrags-Änderung zur Folge haben, oder? Muss man einer solchen dann zustimmen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Ratschläge.

    Lg,

    Harald

  • Zitat

    Sinngemäß heisst es, das vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.

    Und was mag der Vermieter mit dem vorerst wohl ausdrücken wollen, dass in den nächsten Hundert Jahren keine Kaution gefordert wird?

    Darüber sollten Sie einmal nachdenken, dann fällt Ihnen die Lösung sicherlich ein.

  • Vielen Dank für die erschöpfende Antwort. :)

    Es ging mir nicht um die Frage, ob er vielleicht irgendwann eine Kaution erheben wird, sondern doch wohl eher vielmehr darum, ob diese Klausulierung rechtens sein mag.

  • Sinngemäß heisst es, das vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.


    Hallo,
    über die Höhe der Mietkaution ist nichts vereinbart?
    Dann würde ich im Falle des Falles einen Euro anbieten.

  • O.k., das bestätigt so meine Vermutung. Mal sehen, wir haben nächste Woche sicherheitshalber einen Termin beim Anwalt. Dennoch erstmal danke.


    Finanziell günstiger würde es für Euch, wenn Ihr den RA um eine "Erstberatung" bittet.

  • Zitat

    Sinngemäß heisst es, dass vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.

    Ist doch gut für Euch. Sollte der VM irgendwann einmal Kaution haben wollen wäre es erst dann angebracht sich vom Anwalt beraten zu lassen. Der wird Dir dann sagen, dass Du keine Kaution -aufgrund der ungenauen Vereinbarung - zu entrichten hast. Der Anwalt kostet Dich evtl. die Hälfte des Kautionsbetrages, diesen Betrag bekommst Du allerdings nicht mehr zurück, im Gegensatz zur bezahlten Kaution.

    Allerdings weiss man die exakte Vereinbarung VM und M. nicht," sinngemäß" könnte auch anders lauten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!