2 Wochen kein Wasser wegen Reperaturen

  • Hallo,

    in unserer Wohnung hatten wir zuerst (mit Ankündigung) 1 Woche gar kein Wasser. Man musste um Wasser zu holen in den Hausflur gehen und mit einem Eimer von einem Wasserhahn zapfen (eiskaltes Wasser). Die Woche haben wir dann mit viel Anstregung rumbekommen doch jetzt wurde noch mal wür eine Woche das Wasser abgestellt.

    Hat man hier irgendeine Handhabe bzw. Recht auch Mietminderung.

    Bin um jede Hilfe dankbar.

  • Keine Wasserversorgung ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung berechtigt.

    In welcher Höhe erfragt bitte bei einem Fachanwalt für Mietrecht. Der kann dann auch gleich die Berechnung korrekt durchführen und ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter schicken.

    Was war/ist denn der Grund das es kein Wasser gibt?

  • Der Grund, dass es kein Wassergab war beim ersten mal eine Stabilisierung der Rohre durch ein spezielles Verfahren. Beim Zweiten mal mussten die Rohre noch einmal gereinigt werden.
    Danke für den Hinweis dann werde ich wohl einen Fachanwalt aufsuchen.

  • Der Grund, dass es kein Wassergab war beim ersten mal eine Stabilisierung der Rohre durch ein spezielles Verfahren. Beim Zweiten mal mussten die Rohre noch einmal gereinigt werden.
    Danke für den Hinweis dann werde ich wohl einen Fachanwalt aufsuchen.

    Und das soll 2 Wochen dauern und die Abstellung des Wassers 24 Stunden am Tag, auch am WE, nötig sein?

    Warte aber nicht zu lange mit der Mietminderung. Am besten kündigst Du das schon mal beim Vermieter an.

  • Und das soll 2 Wochen dauern und die Abstellung des Wassers 24 Stunden am Tag, auch am WE, nötig sein?


    Wasser-Abstellung an einem Tag 24h ODER an allen 14 Tagen?:rolleyes:

  • Hallo,

    wegen der Sache zum Anwalt würde ich nicht gehen. Du könntest maximal für die Zukunft (1 Woche) die Miete anteilig (evtl. 20%)kürzen, wenn du es heute korrekt ankündigts. Das lohnt hinten und vorne nicht. Wir reden über eine Kürzung von evtl. 5% einer Monatsmiete.

    Gruß
    H H

  • [quote='1']Hallo,

    wegen der Sache zum Anwalt würde ich nicht gehen. Du könntest maximal für die Zukunft (1 Woche) die Miete anteilig (evtl. 20%)kürzen, wenn du es heute korrekt ankündigts. Das lohnt hinten und vorne nicht. Wir reden über eine Kürzung von evtl. 5% einer Monatsmiete.[QUOTE]


    Das wäre auch meine Meinung.

  • Warte aber nicht zu lange mit der Mietminderung. Am besten kündigst Du das schon mal beim Vermieter an.

    Die Ankündigung bzw. Mängelmeldung ist unbedingt notwendig, um nachträglich noch die Miete mindern zu dürfen. Dies ist unter engen Voraussetzungen möglich, den Paragraphen muss ich raussuchen.

  • Die Ankündigung bzw. Mängelmeldung ist unbedingt notwendig, um nachträglich noch die Miete mindern zu dürfen. Dies ist unter engen Voraussetzungen möglich, den Paragraphen muss ich raussuchen.

    Was soll das alles bringen, 50 Euro gespart für viel Aufwand und möglichen Ärger mit dem Vermieter?

    Andere in diesem Forum beschweren sich, dass der Vermieter nichts repariert und hier haben wir endlich einen, der sich kümmert. Ich denke, dass er es sich auch nicht ausgesucht hat, dass es längern dauert. Ich würde ihn nachdrücklich darauf hinweisen, dass er alles machen soll, damit die Sache mit der zweiten Woche wirklich abgeschlossen ist.


    Gruß
    H H

  • Ich neige ohnehin nicht zur Beschwerde. Ich habe nur eine erwähnte Möglichkeit nochmal etwas präzisiert.
    Aber, ja, ich ziehe mich besser wieder zurück.

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