Beiträge von Banane

    Die Gründe für dir Beendigung (nicht Löschung) von Threads werden regelmässig auf der Übersichtsseite angegeben. Auch Du trägst teilweise Deinen Anteil bei.

    Da sagst du nicht die Wahrheit. Mein Anteil/Kommentar erfolgt immer erst nach einer unverschämten Beleidigung meinerseits.
    Das fällt auch anderen Usern auf. Die Beiträge von Pöblern sind für einige recht interessant und dienen mehr der Unterhaltung denn dem Fragesteller.
    Aber Beiträge von Freunden löscht man nicht,- habe ich den Eindruck- egal wie gemein und ausfallend diese gelegentllich sind.

    Kein Zugriff drauf

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    Berny, es wäre wissenswert aus welchem Anlass Threads gelöscht werden. Ist das ein Geheimnis?Du bis doch Moderator hier, warum wird das nicht öffentlich geschrieben, wäre doch für den TE wichtig zu wissen, und dieser ist ja nun nicht verantwortlich für die Löschung.

    Für die Abrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum angefallen Kosten relevant.

    Egal ob sie vor , in oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters entstanden sind.

    Umgelegt werden die Kosten anteilig zum Nutzungszeitraum des Mieters.

    Volle Zustimmung.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt ja 12 Monate, also es werden alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten für die NK-Abrechnung herangezogen. 7/12tel sind richtig.

    Zitat

    Okay und das mit den Vorhänen ist natürlich echt ungünstig, muss man so etwas als Laie erkennen können?

    Sollte man als Mieter wissen. Ich meine nicht, dass die Vermieterin verpflichtet ist Dich dahingehend aufzuklären, diese setzt wahrscheinlich soviel Kenntnis von Dir voraus. Die Rechnung begleicht vorerst derjenige, der den Handwerker bestellt hat. Hier scheint es anders zu sein, die Rechnung erhielt die Vermieterin und die muss nun zusehen wie sie evtl. von Dir den Rechnungsbetrag ersetzt bekommt.

    Auch bei einem 1,5 Jahres-Mietvertrag, was immer das heißen soll? Ohne zu wissen, wie die Klausel tatsächlich lautet, lehnst du dich aber weit aus dem Fenster.

    1,5 Jahres-Mietvertrag habe ich nicht berücksichtigt. I.d.R. hat der VM dafür zu sorgen, dass übermässiger Lärm abgestellt wird. Wer sonst? Wäre ja in seinem eigenen Interesse ehe es Mietminderungen gibt.

    Und solange die Verwaltung dir kein anderes Mietkonto nennt, geht das Geld zunächst weiterhin auf das dir bekannte Mietkonto.

    Der VM muss die HV bevollmächtigen in seinem Namen alles bezügl.des Mietverhältnisses zu regeln. Diese Vollmacht muss Dir die HV geben.
    Solange Du keine glaubhafte Vollmacht von der HV hast läuft alles wie bisher.

    Doch,ich hab viele gute Freunde-nur bin ich seltenst zu Treffen in der Lage. Bekomme aber gleich Besuch von einem Freund...
    Ich bin btw Mitte 30.


    Heute hab ich dann einen Zeugen.Überlege aber grade,ob es nicht gut wäre,zusammen mit meinem Kumpel mit den Nachbarn zu reden.Ihn als mentale Unterstützung dabei zu haben,wäre sehr hilfreich für mich.
    Das Blöde ist halt,dass ich als einzige von diesem Problem betroffen bin, da das ja sonst niemand hören kann (der Dachboden liegt nur über meiner Wohnung).

    Ich danke euch.

    Freut mich für Dich, dass Du gute Freunde hast. Ich würde Dir auch weiterhin empfehlen vorerst alle Möglichkeiten für eine gütliche Regelung auszunutzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung soll wirklich der letzte Weg sein. Das kostet erst mal Geld, Zeit und vielfach Nerven/'Gesundheit. Der Ausgang ist auch nie vorhersehbar.

    Hallo, FeelWell,

    In fast jeder Gemeinde gibt es doch auch die Sozialen Netzwerke, ich denke an Christliche Einrichtungen o.ä.. Wenn Du krank bist und noch dazu alleinstehend werden Deine Möglichkeiten in Bezug auf Freunde nicht allzu groß sein. Ich kenne ja Dein Alter nicht, aber für ältere Menschen gäbe es noch bestimmte Vereine/Institutionen die einem zumindest mit Rat und Tat zur Seite stehen, und sei es nur als Zeuge für dieses Vorgehen bei Dir. Diesen Lärm/Krach glaubhaft dem Vermieter vorzutragen wäre mal schon wichtig, denn solange ausser Dir das niemand sagen wird nimmt Dich der Vermieter vielleicht garnicht ernst.
    Mit einem Zeugen im Schlepptau wird der Vermieter sich darum kümmern müssen, den Zustand abzustellen.

    Ich wünsche Dir Erfolg dabei, und vielleicht kannst Du berichten welches Ergebnis es gibt. Alles Gute und einen schönen Abend.

    Hallo, Feel Well,

    Versuche Dich mit Deinen Mitbewohnern zu verständigen. Schildere denen Deine Situation und bitte um mehr Rücksicht.
    Vielleicht kannst Du Deinen Vermieter nochmal an die Zusage erinnern, dass der Dachboden nur sporadisch betreten wird.
    Nachdem diese Zusage nur mündlich erfolgte wirst Du weiter nichts tun können als um Rücksicht bitten. Sollte nachweisbar die Lärmbelästigung für Dich unerträglich sein gäbe es noch die Mietminderung, was den Lärm/Krach ja nicht beseitigt. Wohnungswechsel scheidet für dich ebenfalls aus. Ein weiterer Rat fällt mir im Moment nicht ein.

    Wenn die störrenden Geräusche nachweisbar vorhanden sind hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Geräusche abgestellt werden, nicht Du als Mieter. Die Rechnung zahlt derjenige, der den Handwerker bestellt hat. Vorerst. Nachher kann gestritten werden und ein Richter wird entscheiden, wer die Rechnung zu begleichen hat.

    Wohnung gilt als frisch gestrichen -> steht nicht im MV sondern im Übergabeprotokoll

    Das Übergabeprotokoll wurde mit dem Vormieter abgefertigt und kann vom Vermieter durchaus anerkannt werden. Wäre natürlich für Dich ein Nachteil,wenn die Wohnung als "frisch gestrichen" gilt.
    Dieser Text im Übergabeprotokoll ist recht undeutlich."Wohnung gilt als frisch gestrichen".

    Zitat

    Es kommt der Tag, an dem Menschen, die rauchen gar keine vernünftige Wohnung mehr finden

    Ich befürchte allerdings, dass Mieter in der Selbstauskunft "Nichtraucher" angeben und nach Einzug ganz plötzlich zum "Raucher" werden. Was willst Du dagegen tun?

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