Heizung funktionierte nicht richtig --> Weiterleitung Rechnung an Mieter

  • Hallo,
    Ich wohne seit einigen Monaten in einer WG mit zwei anderen und bin alleinige Hauptmieterin.
    Die Vermieterin hatte zu Beginn (an alle Hausbewohner) mitgeteilt, dass eine bestimmte Firma für etwaige Reparaturen direkt kontaktiert werden kann. Das hat für einen kleinen Wasserschaden in der Küche vor einigen Wochen auch gut geklappt.
    Eine Mitbewohnerin ist neu eingezogen und sagte, dass ihre Heizung nicht richtig funktioniert. Bezüglich des Themas Heizung sind in dem Haus auch schon mal Probleme aufgetreten. So habe ich sie gebeten, die Firma zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Diese waren dann auch ziemlich schnell da. Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Heizung nicht richtig warm wird, da dort Vorhänge ungünstig Vorhängen. Ansonsten hat der Handwerker auch noch die Heizung im Keller irgendwie neu eingestellt.
    Jetzt habe ich auf einmal die Rechnung von der Vermieterin erhalten, da die Vermieterin sagte, es sei nicht mit ihr abgestimmt gewesen und aufgrund der unsachgemäßen Bedienung.
    Den ersten Punkt verstehe ich nicht ganz; vorher wurde mitgeteilt, dass man die Firma so kontaktieren soll und sie nur für grundsätzliche Dinge. Okay und das mit den Vorhängen ist natürlich echt ungünstig; muss man so etwas als Laie erkennen können?

    Danke.

  • Hallo adalli,
    ich tendiere zu der Meinung der Vermieterin. Du hättest Deine neue "Unter"-mieterin bei Mietbeginn (besser) aufklären sollen. Dass man Heizkörperventile nicht verbauen o.ä. sollte, sollte eigentlich bekannt sein...

  • Zitat

    Okay und das mit den Vorhängen ist natürlich echt ungünstig; muss man so etwas als Laie erkennen können?

    Man kann davon ausgehen das Leute mit durchschnittlicher Bildung so was wissen.

    Zitat

    Jetzt habe ich auf einmal die Rechnung von der Vermieterin erhalten

    Dann leite sie an deine Mieterin weiter. Schließlich ist sie ja verantwortlich.

  • Zitat

    Okay und das mit den Vorhänen ist natürlich echt ungünstig, muss man so etwas als Laie erkennen können?

    Sollte man als Mieter wissen. Ich meine nicht, dass die Vermieterin verpflichtet ist Dich dahingehend aufzuklären, diese setzt wahrscheinlich soviel Kenntnis von Dir voraus. Die Rechnung begleicht vorerst derjenige, der den Handwerker bestellt hat. Hier scheint es anders zu sein, die Rechnung erhielt die Vermieterin und die muss nun zusehen wie sie evtl. von Dir den Rechnungsbetrag ersetzt bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (14. März 2017 um 08:53)

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