Wer muss die Miete tragen?

  • Im grunde dürfte es egal sein, da der Mietanteil für März schon bezahlt ist? freiwillig zurückzahlen wird sie wohl kaum und deswegen zum richter? Hat der TE aber noch nicht gezahlt, würde ich auch weiterhin die Zahlung gegenüber der EX verweigern, da sie ihm die Wohnung entzogen hat. Das gegenteil müsste die Ex dem Richter erklären...

    Sollte man aber eine Aufforderung des VMs zur Zahlung erhalten, wird man sich diesem gegenüber nicht wehren können.

  • Hallo,

    also wenn du und deine Exfreundin euch das nicht persönlich ausmachen könnt, musst du die Miete bezahlen, so wie ihr es vorher auch gemacht hat. Genauso musst du aber auch Zugang zur Wohnung haben dürfen, bis euer gemeinsamer Mietvertrag ausläuft.
    Das heißt also, bis der Vertrag ausläuft gilt das, was im Mietvertrag steht ganz normal.

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