Beiträge von Banane

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    ..Wir wurden dann zum 31.12.17 gekündigt...

    Wenn ein Mieter gekündigt wird gibt es hierfür i.d.R. einen driftigen Grund, den Ihr geliefert habt.

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    Hatte jemand von euch schon mal den Falll das er so verkracht war das er den Vermieter weder bei Wohnungbesichtigungen noch bei der Übergabe dabei haben wollte??

    Das ist überwiegend bei Mietern der Fall, die am liebsten ausziehen würden ohne jegliche Verpflichtung in Bezug auf Renovierung einzugehen. Wenn der VM die Wohnung nicht besichtigen kann, kann er auch keine Forderungen stellen, so wohl Deine Überlegung.
    Du musst den VM nicht in die Wohnung lassen, hast aber die Folgen hierfür zu tragen -bei 9 mitgeteilten Terminen...

    Krach hin oder her, was Du machst ist nicht in Ordnung, denke ich zumindest.

    Dass die Renovierung aus Sicht unserer Vermieterin nötig ist, steht schon mal fest... (Streichen wurde schon per Mail eingefordert.)

    Aus Sicht der Vrmieterin.., und wie wäre es nach Deiner Sicht, ist die Wohnung im Zustand zum weitervermieten oder braucht es streichen?

    Ok noch mal ein Update: Das Fenster war nur tagsüber offen weil es samstag war, d.h. nur einen halben tag oder so weil es warm war. Und sie hatte davor versucht den hausmeister zu erreichen, was nicht geklappt hat. dann hat sie erst den kammerjäger eingeschaltet. Ändert das was?

    Die Informationen kommen nur scheibchenweise, das ändert die Sachlage natürlich.
    Der VM ist jetzt sicher auch nicht begeistert wenn er die Rechnung begleichen soll.

    Und es ist immer gut wenn die Fragesteller ihre Fragen präzise stellen, nur dann gibt es klare Antworten.
    Wie die 'Sache rechtlich ist kann Dir nur verbindlich ein Anwalt sagen.

    Darum:

    Das ist die sog. Quoten-/Abgeltungsklausel. Die wurde vom BGH 2015 (?) für unwirksam erklärt. Damit ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam.

    Sprich die Wohnung muß lediglich besenrein zurück gegeben werden.

    Hier führt nicht die Quotenabgeltungsklausel für die Ungültigkeit der Renovierung sondern meines Erachtens die starren Fristen, lt, Mietvertrag.

    Zitat

    ..ein Übergabeprotokoll unterschrieben, welches falscher nicht hätte sein können

    Ob hier Euere sog.Notlage zu Eueren Gunsten was bringen würde? Ein pfiffiger, kompetenter Anwalt könnte da vielleicht noch was rausholen, aber für blind unterschreiben, da müsst Ihr zum Augenarzt. Sonst, Ihr wisst ja, Dummheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht vor einer Renovierung der Ihr evtl.zugestimmt habt.

    Da hat wohl ein VM die Situation/Notlage von zwei unbedarften jungen Menschen ausgenutzt.

    Das man bei längerer Abwesenheit von der Wohnung die Fenster schliesst dürfte selbsverständlich sein. Wie sonst wäre die Ratte in die Wohnung gekommen. Zudem hätte ich als Mieter mal versucht die Ratte auch durch's Fenster zu verscheuchen. Sie hätte auch dem Vermieter anrufen können für diesen nächtlichen Noteinsatz Wäre alles besser gewesen wie der teuere Kammerjäger.
    Ich bin mir nicht sicher ob der VM hier die Kosten zu tragen hat, eher nicht.

    Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.

    I.d.R. ist es so, dass das Einkommen beider Mieter für die Leistungen vom Amt berechnet wird. Du musst natürlich dem Amt
    den Beweis erbringen wo Du wohnst und wieviel Miete zu bezahlst. Wie das ohne Mietvertrag geht kann ich Dir nicht sagen.

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    Seid ohr beiden eigentlich in meinen Schuhen durchs Leben gelaufen? ...Also unterlässt gefälligst Eure Meinung über mich.

    Jeder Mensch läuft mit den eigenen Füssen/Schuhen durchs Leben und man sollte nicht erwarten, dass ein anderer in einen Schuh schlüpft, der ihm nicht passt (im übertragenem Sinne.) Also rechne nicht mit Verständnis für Deine Situation.
    Du hast um Rat/Meinung hier gebeten die Du erhalten hast, zwar nicht wie Du diese erwartet bzw. erhofft hast, aber damit musst Du in einem Forum rechnen.

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    Depressionen sind Volkskranheit Nummer 1!! Und warum? Weil es Menschen gibt, die einem fertig machen und die über einen urteilen obwohl sie denjenigen nicht kennen und auch nicht die Gründe warum er an dieser Krankheit leidet........Hättet ihr mir, dass was ihr mir "so freundlich" an den Kopf werft auch persönlich gesagt oder versteckt ihr euch im anonymen Internet? Da kann man auftrumpfen!!!

    Depressionen sind in der Tat eine sehr schwere Krankheit, deren Ursache ganz verschieden sein können. Mit Sicherheit sind die User hier im Forum nicht daran schuld; und ja, die Anonymität eines Forums verleitet gelegentlich zu Äusserungen, die der Fragesteller als verletzend empfindet. Nehme es hin und denke dir, es gibt immer auch gegenteilige Meinungen. Welche nun mehr von Vorteil ist bleibt dahingestellt.

    Zitat

    Ich habe lediglich um Hilfe gebeten und nicht um die Beurteilung meiner Krankheit oder mir.

    Hilfe kann man Dir hier im Forum kaum leisten. In Deiner Situation als Mieterin hast Du ganz schlechte Karten. Hartz 4, Insolvenz, Räumungsklage. Meine Hilfe/Rat wäre, wende Dich an das Sozialamt, an eine kirchliche Institution, oder evtl. an Deine Freunde/Bekannten. Betrachte mal Deine Situation als Vermieter, würdest Du einen Mieter mit Deinem Profil in Dein Haus nehmen wollen? Schreib es uns bitte!

    Durchaus möglich. Da der Mieter aber wohl selbst gekündigt hat, dürfte das evtl. schwer werden, denke ich.

    Er musste zwangsläufig kündigen. Wie in diesem Fall die weiteren Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter aussehen? Ich möchte mich nicht festlegen, ob nicht ein pfiffiger Anwalt zu Gunsten des Mieters noch was sieht. Schliesslich ist der Vermieter schuld -lt.Baubehörde- an dieser Situation, weshalb ein RA der richtige Berater wäre.

    Der "Wasserschaden" wurde mir nur durch den Zettel mitgeteilt. Es gab keine Einladung in Ihre Wohnung, also auch keine persönliche Begutachtung. Sie hätte allerdings Fotos und Beweise... :confused:

    Logisch betrachtet kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass wir daran Schuld tragen. Ich hoffe wirklich, dass sich das bald klärt. Da fühlt man sich einfach sehr unwohl und unwillkommen bei solchen Geschichten.

    hmm...

    Danke für Eure Antworten!

    Sie hatte allerdings Fotos und Beweise......, von was, vom Wasser?, aber keinen Beweis woher das Wasser kommt, und das müsste die Dame auch beweisen können. Eine Vermutung reicht nicht.

    Hallo WGmieter,

    ich halte den §18 für unwirksam aufgrund der Euch benachteiligenden eben zitierten Quotenklausel. Zusammen mit dem im anderen Thread zitierten Passus "Bei Aus- oder Einzug vereinbaren die Parteien eine Umzugspauschale von je € 100,-. (wer zahlt an wen?:p" würde das der vermietenden "Fach"anwältin für Mietrecht sicherlich Stoff für Studien geben.
    Meine Meinung: die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben.


    (Es handelt sich doch wohl nicht um eine VMn vom Niederrhein..?)
    Bitte halte uns weiterhin informiert.

    Ungültig ist nur die "Quotenklausel", nicht der Rest der Renovierung. Nachdem die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben wurde, ist nun auch eine Renovierung fällig, wenn es nötig ist. So kenne ich es.

    Mal langsam. Ich kenne diese Situation aus eigener Erfahrung. Hellhörig, immer hört man" hellhörig". Wenn niemand laut ist wird man nicht viel hören. Du wohnst in einer Dachwohnung, in der zumindest über Dir keiner Krach macht. Schon mal ein Plus.
    Wenn Du die Laufgeräusche von der unteren Wohnung hörst, und zwar so laut, dass es Deine Fernsehgeräusche übertönt, ist das eindeutig zu laut. Die Nachbarin müsste/sollte in der Wohnung Laufteppiche legen, was Geräusche enorm dämpft. Rede doch mir ihr, möglicherweise hat sie Verständnis. Wie ist das in der Zeit von 22 - 6 Uhr morgens? Gibt es wenigstens die Nachtruhe? Sollten die Ruhezeiten eingehalten werden wirst Du nicht viel bis garnichts dagegen ausrichten.
    Umziehen ist nicht die Lösung, denn wer garantiert Dir, dass es in der nächsten Wohnung nicht noch schlimmer wird. Reden mit den Leuten, sich einigen, das wäre meine Empfehlung.

    Hallo Banane,

    danke für eure Antworten. Unsere Fenster sind höchstens gekippt. Und bei uns hat es eben nicht reingeregnet, sonst wären irgendwelche Wasserflecken oder Nässe zu sehen. Daher verstehe ich nicht, wie die Wohnung unter uns dadurch geschädigt wird?

    Was meint Ihr? Kann das trotzdem der Fall sein?

    Mal ganz nebenbei: hast du den Wasserschaden der unter dir wohnenden Mieter gesehen, oder wurde dir das nur erzählt. Vielleicht fiel dieser Mieterin auch nur der Wassereimer um etc.

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    Jetzt kommt es: nur wir (im Erdgeschoss) sind für die Unkräuter am Straßenrand im Sommer zuständig. Außerdem müssen nur wir den gemeinsamen Hauseingang und Treppe saubermachen.

    Das kann durchaus so i.O.sein. Es ist gelegentlich mit der Treppenreinigung so geregelt, dass jeder Mieter bis zum nächsten Treppenabsatz zu reinigen hat. Der EG-Mieter hat so gesehen mehr zu putzen. Kommt drauf an was im MV steht, bzw. was vereinbart wurde.
    ...hatten wir keine Kinder, und jetzt habt ihr...? Ob dies nun berücksichtigt werden könnte, und ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, weiss ich nicht. Ich würde sagen: Peanuts.

    Hallo olive,
    Eingangsdatum in Bleistift vermerken, lochen, wegheften und nichts anmerken lassen.

    Wäre eine Möglichkeit. Andrerseit, sollten deine Fenster sperrangelweit bei Regen/Unwetter offen stehen und es regnet lange genug in deine Wohnung, könnte es tatsächlich vorkommen, dass die darunterliegende Wohnung mal nass wird. Beweislast ist bei wem?

    Zitat

    Am 2.6.wurde mi der Stadt, dem zuständigen Bauamt, Feuerwehr etc. eine Begehung gemacht und es wurde entschieden, dass die Dachwohnung, in der ich wohne, nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Bestimmungen eben nicht rechtmässig seien.

    Nach meinem Verständnis musst du lt.Behörde aus der Wohnung raus und es könnte durchaus sein, dass dein VM für deine evtl.Kosten aufzukommen hätte.

    Rechtsverbindlich kann dich nur ein Anwalt beraten.

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