Bei einigen Punkten sind wir uns nicht einig ob der VM oder der M die Reparaturen bezahlen muss. I
Um welcher Art "Reparaturen" geht es denn? Bitte genaue Bezeichnung.
Geht es um Schönheitsreparaturen die Du lt.Mietvertrag auszuführen hast und die Wohnung befindet sich bei Auszug in einem renovierungsbedürftigem Zustand, wäre es natürlich von Vorteil, wenn Du vor Auszug renovieren würdest, damit der Nachmieter ungehindert im Anschluss an Deinem Auszug auch einziehen kann.
Geht es aber um Schäden, also Beschädigungen an der Sache, musst Du diese "Reparaturen" bezahlen sofern Du diese Schäden verursacht hast. Der VM muss Dir aber beweisen, dass Du der Verursacher bist, nur dann kann er Dir die Instandsetzung/Reparatur der Schäden auch berechnen.
Nochmals zu den Schönheitsrenovierungen: Manche VM machen eine Vorabnahme der Wohnung um die Renovierungen vorab schon
festzustellen. Wie gesagt, ist die Wohnung renovierungsbedürftig, dann erledige die Renovierung vor Auszug. Sollte es aber Deiner Meinung nicht nötig sein und die Wohnung wäre tadellos in Ordnung, bist Du die Schönheitsrenovierung nicht schuldig.
Wäre wissenswert was dazu im Mietvertrag steht.
Ich hoffe, Du kommst aus dieser Sache glimpflich raus.