Beiträge von Banane

    Es gibt kein Treppenhaus. Der Zugang zum Dachboden ist mitten in der Wohnung.

    Geht garnicht! Ich erachte dies als Zumutung, um nicht zu sagen Frechheit. Wie bereits erwähnt wurde dieser Wunsch erst nach Abschluss des Mietvertrags geäussert, wohlweislich nur deshalb weil Du bei diesem Wissen vielleicht keinen Mietvertrag unterschrieben hättest.

    Bei Zustimmung würde das heissen, der VM kann jederzeit durch Deine Wohnung in den Dachboden.

    Alles was gefunden wurde, sind normale Überreste sowie ein paar Haare wo der Herr aber meinte, dass das normal sei wenn eine Dame

    mit im Haus lebt

    Ein paar Haare verstopfen kein WC, vielmehr die sog.Überreste, die einfach nicht in die WC-Schüssel gehören. Was da reingehört fliesst leicht ab, verstopft nicht, auch wenn der "Herr" meint dies sei normal wenn eine Dame mit im Haus wohnt.

    Mit einem Teil der Kosten würde ich an Euerer Stelle zufrieden sein. Ein gutgemeinter Rat, Ihr spart Euch möglicherweise viel Unannehmlichkeiten.

    Gestern Starker Regen ich war nicht zuhause Balkontür war gekippt ich komm nachhause das halbe Wohnzimmer unter Wasser.
    Wer übernimmt die kosten wenn dadurch etwa die Wohnung unter mir schaden nimmt ?

    Das wäre Dein Verschulden. I.d.R. steht schon in der Hausordnung, dass bei Abwesenheit die Fenster zu schliessen sind, betrifft auch die gekippten. ( Wetterseite.?..) Mit Unwetter muss man -je nach Wetterlage- nun einmal rechnen und wie Du siehst auch eine gekippte Balkontüre kann dazugehören.

    Wenn Du eine Privathaft hast melde dieser den Schaden, diese wird Dich auch aufklären.

    Keine Angabe zur Berechnungsmethode im Mietvertrag

    Für den Fall, dass sich im Mietvertrag keine Angabe zur Berechnungsgrundlage der Wohnfläche der Mietsache finden sollte, gilt nach ständiger Rechtsprechung automatisch die Methode nach der Wohnflächenverordnung (Siehe: BGH-Urteile vom 22.04.2009 zum AZ: VIII ZR 86/08 und vom 08.07.2009 zum AZ: VIII ZR 205/08). Nicht zu vergessen ist im Übrigen, dass eine korrekte Ermittlung der Wohnfläche auch für die Bestimmung der Betriebs- und Nebenkosten eine entscheidungserhebliche Rolle spielt, da einige Posten in der Nebenkostenabrechnung nach der Fläche des Wohnraums ermittelt werden.

    Vielleicht hilft Dir dieser Hinweis weiter.

    Am Balkon selbst gibt es ein Abflussrohr das Regenwasser ableiten soll dies Passiert aber nicht da alles voll mit Blättern von den Bäumen ist (Durch den wind und Regen) und das Wasser nicht ungehindert abfließen kann ich war jetzt jedesmal gezwungen im regen auf den Balkon zu gehen und in etwa ca 10 cm hoch stehendes Kaltes Regenwasser zu laufen um den Abfluss von den Blättern zu befreien.

    Ich finde dies entspricht nicht sinn des Balkons.

    An Deiner Stelle würde ich den Wasserabfluss bzw. das Abflussrohr rechtzeitig von Unrat -Laub u.ä.- reinigen. Ist einem Mieter durchaus zuzumuten. Oder aber bestelle einen Dienstleister der dies für Dich erledigt. Ein Dach über dem Balkon muss der VM nicht erstellen.

    Es gibt auch entsprechende Siebe um den Wasserabfluss frei zu halten.

    Bei einigen Punkten sind wir uns nicht einig ob der VM oder der M die Reparaturen bezahlen muss. I

    Um welcher Art "Reparaturen" geht es denn? Bitte genaue Bezeichnung.

    Geht es um Schönheitsreparaturen die Du lt.Mietvertrag auszuführen hast und die Wohnung befindet sich bei Auszug in einem renovierungsbedürftigem Zustand, wäre es natürlich von Vorteil, wenn Du vor Auszug renovieren würdest, damit der Nachmieter ungehindert im Anschluss an Deinem Auszug auch einziehen kann.

    Geht es aber um Schäden, also Beschädigungen an der Sache, musst Du diese "Reparaturen" bezahlen sofern Du diese Schäden verursacht hast. Der VM muss Dir aber beweisen, dass Du der Verursacher bist, nur dann kann er Dir die Instandsetzung/Reparatur der Schäden auch berechnen.

    Nochmals zu den Schönheitsrenovierungen: Manche VM machen eine Vorabnahme der Wohnung um die Renovierungen vorab schon

    festzustellen. Wie gesagt, ist die Wohnung renovierungsbedürftig, dann erledige die Renovierung vor Auszug. Sollte es aber Deiner Meinung nicht nötig sein und die Wohnung wäre tadellos in Ordnung, bist Du die Schönheitsrenovierung nicht schuldig.

    Wäre wissenswert was dazu im Mietvertrag steht.

    Ich hoffe, Du kommst aus dieser Sache glimpflich raus.

    Weiß noch jemand was in den Antworten stand? Hab ziemlich lange darauf gewartet, dass der Beitrag freigeschaltet wird und dann war ja dieser Datenbankfehler, die Antworten hab ich leider vorher nicht gesehen X/

    Naja es gibt ein kleines Update:

    Mein Vermieter wollte dann ca 600 Euro für seine Leistung haben und will noch ganz viele weitere "Mängel" gesehen haben die noch nicht nachgebessert wurden, z.B. habe ich auf Wunsch des Maklers und der Nachmieterin die kaputten Rollos entfernt, die hatte ich damals vom Vormieter übernommen, er meint jetzt das wären seine gewesen und ich hätte die geklaut. :rolleyes:

    Bin eigentlich so vorgegangen wie schon oben beschrieben und hab auf das Übergabeprotokoll und die fehlende Nachbesserungsfrist verwiesen. Hab ihn dann per Post und Einschreiben aufgefordert Kaution und die zu viel gezahlte Miete rück zu zahlen, seit dem Funkstille von ihm, nichmal die Miete hat er trotz Aufforderung zurück gezahlt. Die Frist die ich gesetzt hatte läuft Dienstag aus, mal sehen.

    Wenn nichts kommt wollte ich ihm erst noch eine Mahnung mit letzter Frist schicken um Verzug anzumelden, danach weiß ich noch nicht. Mahnbescheid? Kostet halt ziemlich viel, was ich erst mal zahlen müsste.

    Kannst Du nachweisen, dass diese Rollos vom Vormieter übernommen wurden? Wäre für Dich sehr von Vorteil.

    Ein Mahnbescheid kosten für Dich vorerst ca. € 40,00, je nach Forderungsberag. Kannst aber auch bei Google abfragen.

    Letztendlich zahlt ja der Verlierer alle, bzw. vereinbarte Kosten (Vergleich)

    Anitari,

    Mit deinen Antworten und noch eine Information heute früh gefunden, ich weiss, dass der EIgentümer Fehler gemacht hat.

    Aber ich möchte auch wissen, ob der Tag als wir das Übergabeprotokoll und Ablesung machen auch die Ende des Mietvertrag bedeutet.

    Danke sehr und hoffentlich ist es meine letzte Frage!

    Gruss

    I.d.R. ist auch die Übergabe der Wohnung und Ablesung der Verbrauchsdaten auch am Ende des Mietverhältnisses. Ist aber nicht zwingend, die Übergabe/Ablesung kann durchaus z.B. eine Woche früher stattfinden, Miete bezahlst Du trotzdem bis zum vertragsmässigen Auszug, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich anderslautend.

    Umziehen/ausziehen kann der Mieter innerhalb der 3 Monaten wann er will, er hat allerdings bis zum Ende der Kündigungszeit die volle Miete zu begleichen,

    Ich hatte Datenbankfehler von Sonntag bis einschließlich Mittwoch wenn ich diese Seite besuchen wollte. Und nun sind meine Einträge vom Donnerstag alle wieder gelöscht. Ein erneuter Datenbankfehler?

    Aber danke für die Antworten

    Es wurden lt.Admin einige Beiträge infolge von "Umstellung" für immer verloren. Möglicherweise waren Deine dabei. Aber wie man sieht, es wird langsam besser.

    Liebe Forianer,

    ich werde bald Ausziehen und mein VM möchte, dass ich einige Reparaturen vor dem Auszug durchführe. Bei einigen Punkten sind wir uns nicht einig ob der VM oder der M die Reparaturen bezahlen muss. Ist es möglich, dass diese Reparaturen direkt von der Kaution bezahlt werden (schon vor Auszug)? Oder wenn es sowieso strittig ist wer bezahlen muss würdet ihr empfehlen die Reparaturen gar nicht durchzuführen und alles am Ende im Übergabeprotokoll zu dokumentieren? Ich möchte einfach vermeiden, dass er am Auszugstag mit der Übergabe neue zusätzliche Reparaturmöglichkeiten findet, die er dann versucht zulasten der Kaution zu modernisiert zu bekommen.

    Euer Rentner

    Ich nehme mal an mit Reparaturen sind Schäden gemeint, die repariert/behoben werden sollten. Soweit Du für die Schäden verantwortlich bist musst Du diese auch wieder in Ordnung bringen. D.h.die Schäden müssen/sollten vom Mieter dem VM angezeigt werden, was in diesem Fall nicht relevant ist, der VM kennt die Schäden bereits. Nun ist der VM berechtigt bzw. verpflichtet die Schäden beheben zu lassen und Dir in Rechnung zu stellen, sofern Du selbst nachweisbar für den Schaden verantwortlich bist.

    Der VM kann Dich nur in Sachen Schönheitsreparaturen zum Ausbessern heranziehen, nicht für anderweitige Schäden für deren Behebung nur ein Fachmann zuständig ist. Kann auch der VM selbst auf seine Verantwortung beheben.

    Mit der Kaution kann der VM nur Schäden verrechnen, die Du nachweisbar auch verursacht hast.

    Ich würde Dir empfehlen erst ein Übergabeprotokoll abzuwarten und mal sehen welche Schäden aufgelistet werden. Lasse Dich auf keine mündliche Vereinbarung ein und auch nicht auf eine Unterschrift im Protokoll wenn Dir nicht alle Punkte geheuer sind.

    Da von den Vermietern keine Einsicht kommt, würde ich ihnen klarmachen, dass ich mir beim nächsten Mal mit Tierabwehrspray meinen Weg frei kämpfen würde.

    Sollte der Beitrag vom TE so stimmen, würde ich ebenfalls wie Köbes vorgehen. Andrerseits trinkt Ihr mit den Vermieters im Garten Kaffe, da sollte es auch möglich sein die Sache mit dem Hund auf irgend eine erträgliche Weise zu regeln.

    Sonst bleibt Euch noch wegen dieser Bedrohung -sollte es tatsächlich eine sein- dem VM wegen diesem Mangel eine Mietminderung anrohen, sofern der Hund nicht unverzüglich entsprechend gehalten wird.

    Ja, denkst Du mal...

    Ich denke jedoch, dass alles damit zusammenhängende mit allen betroffenen Mietern schriftlich vereinbart sein sollte oder müsste.

    Ja, denke ich auch, dass, was nachträglich von den Mietern gewünscht wird, schriftlich festgelegt wird und nur eingebaut wird, wenn die Mieter sich bereit erklären die Unkosten - Wartung/Reinigung etc.- zu übernehmen. Keine Zustimmung der Mieter, kein Einbau einer Klima-Anlage.

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