Widerspruch zurückziehen (Frist)

  • Gibt es eine Frist, wenn ich einen Widerspruch gegen eine Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf eingelegt habe und diesen Widerspruch zurückziehen möchte? Falls ja, wie lang ist diese Frist und muss sie vom Vermieter akzeptiert werden oder ist dies einseitig wirksam?

    Danke!

  • Wenn du es dir anders überlegt hast, dann solltest du das in geeigneter Form (mindestens Einwurfeinschreiben) deinem Vermieter mitteilen. Das solltest du so schnell wie möglich machen, bevor der Vermieter einen Anwalt beauftragt, der den Weg zum Gericht vorbereitet. Das müsstest du dann bezahlen.

  • Also ist die einzige "gesetzliche" Frist für mich, schneller zu sein als der Anwalt, wenn ich keine Gerichtskosten zahlen möchte...?

    Schneller als sofort kannst du ja ohnehin nicht sein den Widerspruch zurückzunehmen, egal welche Frist es gäbe,. wenn Du den Eigenbedarf des Vermieters akzeptierst

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