Beiträge von Banane

    Nun also meine Frage: Ist eine Mietminderung eine angemessene Reaktion? Sollte ich vorher doch nochmal mit der Hausverwaltung ins Gespräch gehen? Und falls die Miete gemindert werden kann, um wie viel? Wie gesagt, ich will nicht übertreibe, möchte aber auch nicht einfach alles über mich ergehen lassen...

    Die Miete könntest Du um einen sehr geringen Betrag mindern, wieviel wird Dir im Forum niemand sagen können. Ich würde Dir empfehlen davon abzusehen, es rentiert nicht.

    Aber kann es nun sein, dass wegen einer "Verbesserung" der Wohnung die Miete erhöht wird?

    Mieterhöhung wegen des neues Balkons wäre nicht rechtens, für Dich ist es ja keine Verbesserung. Eine Modernisierungserhöhung trifft wohl auch nicht zu, da der Balkon -wie Du schreibst- grundsätzlich der Optik des Hauses dient.

    Hallo,

    ich denke, die meisten hier können es sehr wohl sagen: DAS REICHT NIEMALS FÜR EINE FRISTLOSE KÜNDIGUNG!

    Gruß

    H H

    Welche Verhaltensweisen da evtl. zum Vorschein kommen weiß man nicht, wird zumindest nichts berichtet. Ich würde es als Mieter nicht so einfach hinnehmen, wenn plötzlich ein fremdes, andersgeschlechtliches Wesen mein Bad,,WC, Dusche etc. mitbenutzen würde. Dem TE gefällt dies offensichtlich auch nicht. Maßgebend ist natürlich die Vereinbarung im Mietvertrag ob die Benutzung der sanitären Einrichtungen alleine Dir zugedacht waren. Wenn es so wäre, hättest Du Grund für eine fristlose Kündigung, sofern Du zuvor den VM um Unterbindung dieser Situation bittest und der das ignoriert. Nachdem diese Bedienung ohnehin nur 14 Tage anwohnt wird wohl nichts mit der fristlosen Kündigung.

    die vermieterin hat in einem zimmer neben an für die dauer des oktoberfestes eine dort arbeitende bedienung einquartiert. diese benutzt jetzt aber plötzlich mein Bad/Dusche/WC mit.

    kann ich jetzt den vertrag fristlos kündigen oder muss ich an den 3 monaten kündigungsfrist festhalten?

    Soviel ich sehe hast Du 1 Zimmer angemietet und kannst die sanitären Einrichtungen außerhalb des Zimmers mitbenutzen, so wie die Bedienung für 14 Tage während des Oktoberfestes. Näheres müßte eigentlich der MV hergeben, und ob es für eine fristlose Kündigung reichen würde kann hier niemand sagen. Deine Angaben sind dafür zu spärlich.

    Ein Mietrechtsstreit ist nicht immer eindeutig, weshalb ein Fachanwalt für Mietrecht vorzuziehen ist. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen geht die Sache vor Gericht und es wird ein Richter entscheiden.

    Pfändbare Masse bedeutet Geld- oder Sachvermögen eines Schuldners, auf welches der Gläubiger zurückgreifen kann. Mit einem Vollstreckungsbescheid bzw. entsprechendem Urteil kannst Du das bis ca. 30 Jahre.

    Mit dem Mahnbescheid ist die Frist auf "Rückzahlung" gehemmt. Ohne Mahnbescheid verfällt Dein Anspruch nach 3 Jahren.

    Welche Rechte habe ich in der Situation? Wie kann ich die Rückerstattung der Kaution antreiben? Gibt es ein Mahnverfahren dafür?

    Ein Mahnverfahren hat den Zweck einen Schuldner auf Zahlung anzumahnen. Sollte der Schuldner dieses ignorieren, ergeht Vollstreckungsbescheid, mit diesem kannst Du pfänden, sofern pfändbare Masse vorhanden ist. Lasse den Mahnbescheid von einem Anwalt ausstellen, denn wie ich sehe wirst Du das nicht selbst machen wollen/können. Die Kosten für den Mahnbescheid zahlt der Schuldner auch,

    ihr papa macht hier was er will sie haben beide keinen mietvertrag und aus meiner sicht auch keinen mündlichen...das einzige was ich unterschrieben habe is das sie sich hier anmelden dürfen...

    Die Schwiegereltern von ihr, also ist -oder war- Deine Freundin verheiratet, oder sind es die Eltern der Freundin? Ich nehme an diese " Schwiegereltern" bewohnen die zweite Wohnung, und wenn die Leute im Haus auch angemeldet wurden/sind ist das der Beweis, dass sie- zumindest- einen mündlichen Mietvertrag haben. Ein Mietvertrag/Wohnung kann wegen Eigenbedarf i.d.R. gekündigt werden, nur in der von Dir geschilderten Konstellation ist dies Sache eines Anwalts. Für mein Dafürhalten müsste unter diesen Umständen die Eigenbedarfskündigung zum tragen kommen, ( unverbindlich und ohne jegliche Rechtssicherheit.)

    Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, muß sich der Mieter beim Mieterverein beraten lassen, denn ich kann ihm nicht weiterhelfen

    Selbst die Beratung im Mieterverein ist nicht umsonst. Dass der M. in Zahlungsverzug ist wird nicht bestritten und deshalb meine Empfehlung, die rückständigen Zahlungen mit Einvernehmen des Vermieters in Raten zu belgleichen.

    Ein (1) Feuchttuch verursacht keine Verstopfung. Auf der Handwerkerrechnung müsste eindeutig die Ursache der Verstopfung angegeben sein um Dir die Ursache der Verstopfung zuordnen zu können. Solange dies nicht der Fall ist bist Du nicht verpflichtet die Rechnung zu begleichen.

    Für 30 Tage bezahlst Du € 695,00 Miete, für einen Tag € 23,15, 4 Tage Abzug € 92,66 von € 695,00 ergibt € einen Mietbetrag von

    € 602,35 für den Monat Okt. Die NK sind zu vernachlässigen, die werden ja letztendlich abgerechnet.

    Eine Kündigung? Ist das vor Gericht zu rechtfertigen? Wir sind alle Studenten und haben kein Geld für einen Anwalt...

    Wenn zuviel Minderung von der Miete eingehalten wird sind schnell mal 2 Monatsmieten im Rückstand und damit wäre die Kündigung-sogar fristlose-fällig.

    Als Student steht Dir PKH zu. Besorge Dir vom AG einen Beratungsschein und Du kannst Dich für € 10,00 vom Anwalt beraten lassen.

    Wir möchten keine überzogene, aber auch keine Mietminderung "unter Wert". Uns erscheinen 50% unter Berücksichtigung der Umstände und der gezahlten Miete (rund 200-250 EUR über dem Mietspiegel) durchaus gerechtfertigt. Wir sind uns jedoch nicht sicher, ob der Prozentsatz angemessen, zu niedrig oder gar zu hoch ist?

    Habe den ganzen Beitrag gelesen und kann daraus folgern, dass Euch Mietminderung zusteht. die Höhe einer Minderung kann Euch nur ein Anwalt verbindlich sagen, in einem Laienforum kann Euch keiner eine genaue %Zahl nennen. Bei zuviel Minderungseinbehalt hat ein Mieter das Risiko einer Kündigung,

    Was macht ein Vermieter eigentlich, wenn der Mieter eine eigene Küche einbauen möchte? Da dann ja in diesem Fall der Vermieter ordnungswidrig handelt - wer bezahlt dann die Strafe??

    Sollte diese Vorschrift von Spüle und Herd noch Geltung haben müsste die Arbeitsplatte eine EBK vom Mieter entsprechend ausgeschnitten werden, oder aber Herd und Spüle landen auf Lager bis Ende des Mietvertrags und werden dann wieder eingebaut.

    Diese Herd/Spüle-Vorschrift stammt aus längst vergangenen Tagen und ich meine diese Vorschrift nimmt kaum noch jemand war.

    In unserem Bundesland war es einst auch Vorschrift.

    . Da ein Nachbar einen hässlichen Schuppen direkt am Zaun hat, hat er einen etwa 6m langen Sichtschutz (Paneele) installieren lassen.

    Wer?, der Nachbar oder Dein Vermieter?

    Der Vermieter ist nun (Kommunikation nur über die Maklerin) nicht sonderlich scharf darauf, selbst eine Hecke pflanzen zu lassen. Wie würdet ihr das handhaben

    Ich denke, es wurde eine Paneele installiert?, Was ist nun wirklich passiert? Ist so zu verstehen, dass Du eine Hecke haben willst, dann hole Dir das Einverständnis des Vermieters und setze die Hecke. Der VM kann sich an den Kosten beteiligen, muss aber nicht.

    Lasse Dir vorsichtshalber vom VM bestätigen, dass die Hecke von Dir nicht zurückgebaut werden muss bei Auszug.

    Seit vielen Jahren, mindestens schon 6 Jahre, zahle ich monatlich freiwillig mehr Miete als vertraglich geregelt. Inzwischen ist eine Summe von über 4000 Euro zusammen gekomme

    Er hat ja offensichtlich nicht mehr/zuviel KALTmiete bezahlt.

    Inzwischen eine Summe von mehr als € 4000,00 bezahlt. Selbst wenn diese Überbezahlung nur für NK gedacht wäre, hätte die Vermieterin ein gewaltiges Problem, wie man das im Fachjargon nennt weiss ich im Moment nicht.. Sie liefert keine NK-Abrechnung und das seit Jahren.

    Sie geht offensichtlich nach dem Motto vor: Bei ihr hat das Geld ja gereicht, wozu noch eine Abrechnung.

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