Schwiegereltern kündigen....????

  • hallo alle zusammen....

    bin neu hier und hab eine frage vielleicht kann mir jemand helfen....

    zur sache....

    ich habe mit meiner freundin nich ehefrau ein 2 familienhaus gekauft jeder von uns beiden is zu 50 % eigentümer....

    nun haben wir die schwiegereltern von ihr mit ins haus genommen um kosten zu sparen... mein gröster fehler den ich machen konnte...

    ihr papa macht hier was er will sie haben beide keinen mietvertrag und aus meiner sicht auch keinen mündlichen...das einzige was ich unterschrieben habe is das sie sich hier anmelden dürfen...

    wohnräume sind getrennt...nun ist es so das ich aufgrund des schwiegervaters und seinen verhalten krank geworden bin probleme mit dem herz habe und nun auch tabletten dafür nehmen muss und mich in ärtzlicher behandlung befinde.... des weiteren habe ich mich mit meiner freundin diesbezüglich zerstrittenen.... nun zu meiner frage darf ich ihren eltern die wohnung kündigen zwecks eigenbedarf...da das gemeinsame zusammenleben mit meiner freundin in unserer wohnung momentan nich möglich ist... geht das???

  • Zahlen die Schwiegereltern wirklich garnicht, oder aber mindestens die Betriebskosten?

    nun ist es so das ich aufgrund des schwiegervaters und seinen verhalten krank geworden bin probleme mit dem herz habe und nun auch tabletten dafür nehmen muss und mich in ärtzlicher behandlung befinde.

    Was meinst, wieviele Menschen wegen Problemen mit dem Herzen und Tabletten nehmen müssen? Mit Sicherheit sehr, sehr viele.

    Da deine Freundin zu 50% Mteigentümer ist, geht überhaupt nichts gegen den Willen der Freundin.

  • ihr papa macht hier was er will sie haben beide keinen mietvertrag und aus meiner sicht auch keinen mündlichen...das einzige was ich unterschrieben habe is das sie sich hier anmelden dürfen...

    Die Schwiegereltern von ihr, also ist -oder war- Deine Freundin verheiratet, oder sind es die Eltern der Freundin? Ich nehme an diese " Schwiegereltern" bewohnen die zweite Wohnung, und wenn die Leute im Haus auch angemeldet wurden/sind ist das der Beweis, dass sie- zumindest- einen mündlichen Mietvertrag haben. Ein Mietvertrag/Wohnung kann wegen Eigenbedarf i.d.R. gekündigt werden, nur in der von Dir geschilderten Konstellation ist dies Sache eines Anwalts. Für mein Dafürhalten müsste unter diesen Umständen die Eigenbedarfskündigung zum tragen kommen, ( unverbindlich und ohne jegliche Rechtssicherheit.)

  • nun zu meiner frage darf ich ihren eltern die wohnung kündigen zwecks eigenbedarf...

    Zuerst wäre zu klären ob überhaupt ein Mietervertrag besteht. Und wenn ja zwischen wem. Zwischen dir allein und den Schwiegereltern oder zwischen dir, deiner Freundin und den Schwiegereltern? Wenn letzteres kannst Du allein den Schwiegereltern nicht kündigen, sondern nur gemeinsam mit deiner Freundin.

    In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht. Heißt er kann dem Mieter ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist aber 3 Monate länger als "normal".

    Aber wie schon gesagt, zuerst wäre zu prüfen ob es tatsächlich einen Mietvertrag gibt.

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