Beiträge von Banane

    Seit Juni 2016 wohnen wir im 1.OG eines 2 FamilienHauses.

    Die Wohnung im EG wird von seinem Eigentümer bewohnt. Unsere ist Vermieter durch unseren Nachbarn gegenüber.

    Wir haben 2 Kinder- Zwillinge 1 1/2 Jahre.

    Demnach wohnen 3 Parteien im Haus, OG Ihr, EG Eigentümer, Nachbar nebenan.

    Rauchen im Treppenhaus ist nicht zulässig, Melde Dein Anliegen Deinem Vermieter und lasse ihm wissen, dass Du eine Mietminderung im Auge hast, sofern er nicht Abhilfe schafft. Wenn es um Geld geht wird mancher erst hellhörig. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

    . Das kann man laut meiner Reschersche beim SE wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf verlangen. Ich habe außerdem in einem relativ aktuellen BGH Urteil erfahren, dass die Beweislast in solchen Fällen auf den Vermieter übergeht, der plausibel den Bedarfswegfall nachweisen muss.

    Wenn Du den vorgetäuschten Eigenbedarf nachweisen kannst wirst Du bei Gericht Gehör finden, bzw. Schadenersatz zugesprochen bekommen. An Deiner Stelle würde ich mich nicht zu sehr auf die Aussage des Nachbarn verlassen. Wenn es drauf ankommt vergessen manche schnell.

    Bemerkenswert ist allerdings warum der VM Eigenbedarf anmeldet, wenn er nicht wirklich vorhatte seine Schwester einziehen zu lassen. Hatte der VM evtl. einen Grund Dich aus der Wohnung zu bringen, schob deshalb den Eigenbedarf vor? Sollte diese Sache tatsächlich bei Gericht landen wirst Du schnell merken, dass viele Dinge auf dem Richtertisch landen die man zuvor nicht bedacht hatte.

    Trotzdem, auf gutes Gelingen!

    . Damit sei der Eigenbedarf nachträglich weggefallen und da ich freiwillig früher ausgezogen bin, hätte der Vermieter mich auch nicht mehr darüber informieren müssen. Er gibt zu, dass er dann an Studenten vermietet hat, um keinen Leerstand zu haben. Das klingt doch alles sehr merkwürdig und unglaubwürdig, aber wie seht ihr meine Chancen vor Gericht wenn ich klage?

    Es kann durchaus sein, dass sich die Situation der Schwester so geändert hat wie der VM angibt. Du bist freiwillig ausgezogen und wozu hätte der VM Dich von der neuen Sachlage informieren sollen? Du wärst doch sicher nicht wieder in diese Wohnung zurückgekehrt bzw. eingezogen, oder? Deine Chancen, durch klagen bei Gericht hier noch was rauszuholen sehe ich für Dich nicht gerade gut. Der Anwalt sieht das möglicherweise ganz anders.

    Welchen Schaden willst Du eigentlich einklagen?

    Der Strom (und auch Wasserversorgung) wird über den Vermieter bezogen und wird laut Mietvertrag verbrauchsabhängig abgerechnet.

    ..wird verbrauchsabhängig abgerechnet. demnach sind Messuhren vorhanden um eben diesen Verbrauch zu messen. Diese Uhren darfst Du einsehen, so wie alle anderen Belege/Rechnungen die Du anteilmäßig zu begleichen hast. Es sei denn es wurde eine andere Regelung getroffen.

    Dieser hat ihr heute pünktlich Null Uhr einen neuen Untermietvertrag vorgelegt mit den Worten „du bist hier derzeit nur zu Gast unterschreib den Vertrag oder geh“

    Der Vertrag ist nur für 2 Wochen festgelegt mit der doppelten Miete als vorher.

    Ich meine diese "Drohung" musst Du nicht ernst nehmen, den Untermietvertrag auch nicht unterschreiben. Einen MV zu unterbreiten für 2 Wochen Mietzeit mit doppeltem Mietzins ist eigentlich eine Frechheit.

    Wir haben auch eine Rechtschutzversicherung ,vielleicht hätten wir dahin gehen sollen statt zum Mieterverein

    Geht zu einen Anwalt für Mietrecht, aber unverzüglich. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass hier eine Kündigung aufrecht erhalten bleibt, nach 38 Mietjahren. Nach meinem Dafürhalten ist hier noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Mietrückstände an den VM überweisen wäre für Euch ja kein Knebel, denn bezahlen werdet Ihr die ohnehin müssen. Soviel ich aus Deinen Schreiben entnehme wurden diese sog.Mängel nicht rechtzeitig an den VM gemeldet. Aber, wie gesagt, wir kennen die genaue Sachlage zu wenig, zudem kann Euch ein Fachanwalt rechtssicher beraten. Nützt die Rechtsschutzversicherung.

    Wünsche Dir viel Glück in diesem Vorhaben.

    Sorry ,das ist alles sehr lang,ich bin sehr aufgeregt seit Tagen.

    Kann ich nachfühlen. Ich denke vom Mieterbund seid Ihr nicht korrekt beraten worden. Zumindest hätte man Euch auf diese Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei entsprechendem Mietrückstand hinweisen müssen.

    Der Anwalt verfasste ein Schreiben worin der Abzug der Gutschrift erwähnt wurde ,

    und die Aufforderung die Mängel zu beseitigen.Das sollte bis März 17 geschehen

    Der genaue Sachverhalt ist aufgrund deines Vortrags schlecht nachzuvollziehen und nachdem bereits ein Anwalt mit dieser Angelegenheit beauftragt ist möchte ich dem nicht vorgreifen.

    Ihr Ex-Freund möchte dies nun aber verhindern. Ist das in Anbetracht der geschilderten Situation rechtens, oder hat meine Lebensgefährtin Anspruch auf die Hälfte der Rückzahlung?

    Wer als Mieter die jeweiligen Überweisungen tätigt ist nicht relevant .I.d.R. geht es fifty-fifty, soll heissen, die Freundin erhält die Hälfte der Rückzahlung. Sie müsste ja auch die Hälfte der Nachzahlung leisten. So ist es mir bekannt.

    Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat -- und es handelt sich ja um den selben Vertrag -- legt doch nahe, dass hier ein schlüssiges Verhalten von seitens der Mieter vorliegt (d. h. sie die genannte Kosten als Teil der Nebenkosten ansehen) oder?

    Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat muss nicht heißen, dass es weiterhin so bleiben muss. Wenn die Rechtslage zu Gunsten der Mieter ist, wirst Du damit leben müssen. Ein Neuvertrag ist nur mit Einwilligung der Mieter möglich.

    Kann es sein, dass da (fix) Y€ für die Betriebskosten vereinbart wurden und keine "Betriebskostenvorauszahlung", wie es eigentlich üblich ist?

    Und dann sind da Felder für die darauf zu zahlenden Vorauszahlungen - und das ist evtl. entscheidend - diese Felder sind leer.

    Ein VM ist nicht verpflichtet für BK auch Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn auf die BK-Verordnung hingewiesen wird -und das ist der Fall- sind diese auch ohne Vorauszahlungen fällig. Nur was bedeutet (fix)?, steht das so in Deinem Vertrag? Dann allerdings würde das bedeuten, dass die Nebenkosten fix, also ein fester Betrag, sind, mit anderen Worten pauschal, da gibt es keine Vorauszahlungen.

    Hallo,

    ja klar, es gibt ein NMKvG (Nachträgliche Müllsortierungs Kostenverteilungsgesetz). Dort ist es §3 geregelt. Im §4 steht übrigens, dass man Bananen überall entsorgen kann, hauptsache sie nerven nicht.

    Gruß

    H H

    Deine ständigen Beleidigungen sind nervig, lass es zumindest in meinem Fall. Diskussionen mit niveaulosen Usern sind mir unangenehm und ich versuche diese zu vermeiden. Bananen kann man überall entsorgen, stimmt, und Hamburger, die nicht mehr frisch sind, sind zum kotzen. Also lassen wir künftig auch unsere Nicks aussen vor.

    Ob du Beiträge nicht verstehst oder nur Streit suchst erschließt sich mir nicht.

    Das Zitat von sconi #12 betrifft ausschließlich Urteile, keine Gesetzeslage. Es geht um die Frage ob der VM berechtigt ist € 70,00 auf alle Mieter mit den NK umzulegen. Ich schrieb in #6: Hierzu fehlt die Rechtslage.

    Für Müllentsorgung generell gibt es u.a. das Abfallgesetz.

    Ich hoffe, due verstehst diesen Beitrag.

    Danke für dieses Zitat, sehr interessant, aber halt nur Urteile, kein Gesetz. Könnte durchaus mal vorkommen, dass ein anderes Gericht ein gegenteiliges Urteil fällt.

    Übrigens ist es tatsächlich so, dass Müll nur so mal im Vorbeigehen in fremde Tonnen geworfen werden.

    Mal ganz ehrlich, was kann man in eine "Gelbe Tonne" verkehrt einwerfen, dessen Entsorgung 70 Euro kostet? Denkbar wäre Asbest oder andere Schadstoffe. Aber da müsste man den Verursacher doch finden können.

    Man soll es nicht glauben, aber es gibt Mieter die Essensreste in der "Gelben Tonne" entsorgen. Sind auch noch so dumm und legen das obenauf, also gut sichtbar. Diese Tonne nimmt der Entsorger natürlich nicht mit. Und wer war es?, natürlich niemand.

    Ich vermute, dass die immer wiederkehrende Verstopfung aufgrund einer ungünstigen Bauweise der Abflussleitung verursacht wird.

    Die Dusche ist relativ neu und wurde eingebaut

    Es wird Dir nicht gefallen aber meine Vermutung lässt darauf schliessen, dass Dinge in den Abfluss gelangen, die nicht da hinein gehören.

    Allerdings ist der Handwerker vom VM zu beauftragen, auf keinen Fall von Dir. Die Rechnung zahlt dann der Verursacher der Verstopfung, man kann dies aufgrund der Materialien, die sich da befinden, leicht feststellen. Am besten wäre natürlich, wenn Du selbst bei der Abflussreinigung auch zugegen sein könntest.

    Mülltonne für Recycelbares (gelber Punkt).

    Mit (gelber Punkt) ist wohl Plastikabfall gemeint. Plastikmüll wird bereits vom Unternehmen bezahlt und ist damit vom Mieter nicht mehr zu bezahlen. Ich nehme an es ist bundesweit so geregelt. Schließt aber nicht aus, dass der Vermieter diesen nicht mitgenommenen Müll kostenpflichtig zu entsorgen hatte, diese zusätzlichen Kosten von € 70,00 auf alle Mieter umzulegen ist nicht klar geregelt, eher unwahrscheinlich. Dafür müsste der VM Beweis antreten, also die Quelle benennen für die Möglichkeit der Umlage auf alle.

    Somit hat sich der Mülldienst geweigert, die Tonne zu leeren, und der

    Vermieter war gezwungen, die Entsorgung selbst zu übernehmen. Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er dies tun

    der Vermieter kann die Kosten der Müllentsorgung als Betriebskosten umlegen. Hierbi handelt es sich eindeutig um umlagefähige Kosten. Ich weiß nicht, warum es anders sein sollte.

    Du hast den Fragesteller nicht richtig verstanden. Die generelle Müllentsorgung ist mit den NK zu verrechnen, wenn dies im MV vereinbart ist. Hier geht es um zusätzliche Kosten von € 70,00, die ein M. durch Unachtsamkeit verursacht hat, dieser nicht ausfindig gemacht werden kann, und nun der VM diese zusätzlichen Kosten auf alle anderen M. umlegen möchte. Hierzu fehlt die Rechtslage.

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