Probleme mit Nachbarn EG

  • schönen guten morgen,

    Seit Juni 2016 wohnen wir im 1.OG eines 2 FamilienHauses.

    Die Wohnung im EG wird von seinem Eigentümer bewohnt. Unsere ist Vermieter durch unseren Nachbarn gegenüber.

    Wir haben 2 Kinder- Zwillinge 1 1/2 Jahre.

    Seit meine Kinder krabbeln können herrscht hier im Haus nur Stress.

    Die Kinder seien zu laut und würden nur rumtrampeln usw.

    Im Gegenzug raucht unser nachbar unten nicht mehr nur im Garten und im keller (dort hat er einen raucherkeller fur sich eingerichtet welcher gnadenlos eingeräuchert wird.) Sondern auch im Hausflur. Demnach stinkt es wirklich bestialisch im Haus.

    Dies möchte er auch nicht einstellen, da ihm das Haus mal komplett (samt unserer wohnung) Gehört hat und er somit so weitermacht wie bisher.

    Ich bin von mittags bis abends meist unterwegs mit den Kindern, weil ich den Geruch nicht mehr aushalte und das türengeknalle und treppengetrampel morgends um 7 los gebt und Abend im 22 Uhr endet.

    Mittagsschlaf ist hier nicht möglich.

    Wir suchen eine neue Wohnung aber ist hier leider nicht so leicht.

    Mit dem Vermieter haben wir bereits gesprichen - er kommt gegen den herren da unten leider auch nicht an.

    Habt Ihr eine Idee was wir machen können?

    Eine Flasche febrees pro Woche ist ja kein dauerzustand.

    Liebe Grüße Doppelpack2016

  • Seit Juni 2016 wohnen wir im 1.OG eines 2 FamilienHauses.

    Die Wohnung im EG wird von seinem Eigentümer bewohnt. Unsere ist Vermieter durch unseren Nachbarn gegenüber.

    Wir haben 2 Kinder- Zwillinge 1 1/2 Jahre.

    Demnach wohnen 3 Parteien im Haus, OG Ihr, EG Eigentümer, Nachbar nebenan.

    Rauchen im Treppenhaus ist nicht zulässig, Melde Dein Anliegen Deinem Vermieter und lasse ihm wissen, dass Du eine Mietminderung im Auge hast, sofern er nicht Abhilfe schafft. Wenn es um Geld geht wird mancher erst hellhörig. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

  • Hallo,

    ich sehe da wenig Chancen. Auch wenn ihr bezüglich des Rauchens und des vermeidbaren Lärmns völlig im Recht seid, lässt sich so etwas schwer durchsetzten und wenn es gerichtlich läuft, dauert es ewig.

    Und höre nicht auf den Rat von Bananen. Eine Mietminderung für Rauchgeruch im Treppenhaus ist nicht möglich. Außerdem hast du nichts davon, wenn du den Vermieter, der grundsätzlich auf deiner Seite ist noch gegen dich aufbringst.

    Suche weiter und hoffe schnell etwas zu finden.

    Gruß

    H H

  • Und höre nicht auf den Rat von Bananen.

    Der Rat von Bananen ist so wenig zu beachten wie der eines ungenießbar gewordenen Hamburger.

    Wenn Du unter dieser Situation so zu leiden hast, dass Dir ein Auszug angemessen scheint, wäre natürlich zuvor die Ankündigung einer Mietminderung angebracht. Sollte diese fruchten wäre ein Auszug aus der Wohnung für Dich wahrscheinlich nicht nötig.

    Ein gutes Verhältnis zu Deinem Vermieter geht momentan auf Deine Kosten.

    Geruchsbelästigung im Treppenhaus»


    Gericht: Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015, Az. 48 C 48/15»


    festgesetzte Mietminderung: 4%


    Zeitschriftenfundstelle: WuM 2016, 26


    weitere Kategorien: Hausflur»; Treppenhaus»

  • Nein, es ist ein 2 Parteien Haus.

    Habe mich wohl falsch ausgedrückt.

    Eg rauchender und lärmender Nachbar und gleichzeitig Eigentümer seiner Wohnung und Exeigentümer vom Haus

    Wir OG

    Vermieter gegenüber- anderes Haus.

    Liebe Grüße Doppelpack2016

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