Beiträge von Banane

    Die Hausverwaltung möchte einen Mietvertrag mit mindestmietdauer von 2 Jahren abschließen, was mir bei der Wohnung etwas komisch vorkommt.

    Z.B. werden 1-Zi-Wohnungen gerne als "Sprungbrett" angemietet, soll heißen, man sucht weiter nach einer größeren Wohnung und

    zieht dann nach ein paar Monaten wieder aus. Um dem vorzubeugen gehen manche VM dazu über die Wohnung für wenigstens

    2 Jahre befristet zu vermieten. Im Übrigen ist die berechtigte fristlose Kündigung auch hier nicht ausgeschlossen.

    Andrerseits kann es aber auch ein Hinweis darauf sein, die Wohnung/Wohnverhältnis so gestaltet , dass Mieter schnell das Weite suchen.

    Meine Frage ist jetzt, darf der Vermieter überhaupt so viel mehr Miete verlangen als davor trotz vereinbarung ( nicht Schrifftlich

    Das beweist wieder mal mehr wie leicht man ohne "schriftlich" reinfallen kann. Zudem gibt man einem leicht die Möglichkeit diese Situation auszunutzen selbst wenn er zuvor noch keine dummen Gedanken hatte. Ob die doppelte Mietzahlung unrechtmäßig ist kann ich nicht sagen. Der VM nutzt Eure Lage wahrscheinlich reichlich aus.

    was die Versicherung bezahlt ist völlig unerheblich, derjenige der einen Schaden verursacht hat den Geschädigten so zu stellen als wäre der Schaden nie entstanden,

    Nichts anderes ist mir bekannt.

    Letztlich kann man sich dann aber bei Gericht streiten, ob der Betrag, der vom Vermieter gefordert wird und von der Kaution einbehalten wird, ihn nicht eben doch besser stellt und deshalb nicht gerechtfertigt ist

    Inwiefern besser stellt? Der Schaden muss behoben werden und das kostet eben €700,00, es sei denn, es gibt eine Regelung, dass man als VM auch hier einen Abzug "Neu für Alt" akzeptieren müsste. Oder hätte der M. ebenfalls einen Kostenvoranschlag bringen müssen/dürfen, der evtl. günstiger gewesen wäre?

    Darf die Vermietung mir Schönheitsreparaturen (das Streichen der kompletten Wand) in Zahlung stellen?

    Wenn Flickarbeit keinen Erfolg bringt muss die ganze Wand gestrichen werden. Fleckerlarbeit muss der VM ja nicht akzeptieren.

    Nur meine Meinung.

    Ja, das ist klar. Ich spreche über Geräte. Wenn etwas kaputt geht, weil einfach schon alt ist, ist dann Abnutzung oder Beschädigung ?

    Würde sagen: Kommt drauf an. Wenn Du den Wasserkocher auf den Boden fallen lässt und der gibt den Geist auf wäre es Beschädigung. Sollte aber während des Betriebs der Kocher plötzlich aufhören zu Kochen, wäre es evtl. Materialermüdung -oder mit Deinen Worten Alterserscheinung- , könnte dieser Schaden Dir nicht angelastet werden. Es sei denn es gibt eine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag.

    Was Beitrag 4 zu der Problematik aussagen möchte, bleibt bei Banane mal wieder schleierhaft. Kein wirklicher Bezug zur Frage oder wirklichen Sorge des TE.

    und ich werde alleiniger Hauptmieter

    Und demzufolge hat er bei berechtigtem Interesse das Recht auf Untervermietung.

    Der VM muss die Zustimmung erteilen wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

    Ich denke der TE versteht das schon.

    Es ist natürlich nicht zulässig. Allgemeinstrom zahlen alle Mieter wogegen bei Waschmaschinenanschluss jeder Mieter seinen eigenen Stromverbrauch zahlt. Das dürfte aber klar sein.

    Es ist nicht zulässig, dass Waschmaschinenstrom auf den Allgemeinstromzähler läuft, wenn ein, wenn ein Münzautomat vorhanden ist.. Familien mit Kindern dürften erheblich mehr Wäsche waschen als ein Single, es wäre höchst ungerecht, dass ein Single deren Stromverbrauch mit zu begleichen hätte.. Der Erlös der Münzen gehört dem VM, dieser entrichtet i.d.R. diesen Waschmaschinenstrom an den Stromversorger. So läuft das bei uns, und das seit einigen Jahren reibungslos.

    Mein Vermieter verbietet mir eine Waschmaschine im Haus/keller zu haben nach dem er mir den Wäscheservice der im Mietvertrag festgehalten worden ist gekündigt hat eine Nutzung der vor Ort befindlichen Waschmaschinen wurde untersagt.

    "Dummes Geschwätz" kann man nur wiederholen. Wenn dir die im MV zugesicherte Waschmöglichkeit entzogen wird lässt Du Deine Wäsche in der nächsten Wäscherei waschen und präsentierst die Rechnung Deinem Vermieter. Deine Kosten die auch daheim entstanden wären abziehen.

    Was ich verstehen kann , was er aber schon lange über eine Nebenkostenerhöhung hätte ändern können.

    Vielmehr hätte schon früher ändern müssen. Wie zuvor beschrieben seit 2012 gibt es diese Vorschrift. Einen neuen Mietvertrag kann der VM nur mit Deiner Einwilligung erstellen, und sollte dies für Dich keinen Vorteil -eher einen Nachteil - bedeuten, eben nicht einwilligen.

    cht sollte ich noch erwähnen, dass der Vermieter weiss, dass der Boiler nicht funktioniert, aber nichts dagegen unternehmen will, solange ich noch in der Wohnung bin. Weil er die Wohnung renovieren will, muss ich spätestens bis Ende 2017 ausziehen. Vorläufig sucht er also gar keinen Nachmieter und verliert auch keine Miete, wenn ich vorher gehe.

    Wenn es diesbezüglich eine nachweisbare Vereinbarung gibt ist doch alles OK.

    Und sonst: unterscheide von Sonderkündigung und außerordentliche fristlose Kündigung.

    Ich sehe das nicht so, denn Sonderkündigungsrecht steht Dir in diesem Fall nicht zu. Sonderkündigungsrecht steht Dir z.B. zu wenn Dein Vermieter von Dir eine Leistung/Zahlung verlangt mit der Du nicht einverstanden bis. Z.B. Mieterhöhung, Modernisierungserhöhung.

    Und höre nicht auf den Rat von Bananen.

    Der Rat von Bananen ist so wenig zu beachten wie der eines ungenießbar gewordenen Hamburger.

    Wenn Du unter dieser Situation so zu leiden hast, dass Dir ein Auszug angemessen scheint, wäre natürlich zuvor die Ankündigung einer Mietminderung angebracht. Sollte diese fruchten wäre ein Auszug aus der Wohnung für Dich wahrscheinlich nicht nötig.

    Ein gutes Verhältnis zu Deinem Vermieter geht momentan auf Deine Kosten.

    Geruchsbelästigung im Treppenhaus»


    Gericht: Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015, Az. 48 C 48/15»


    festgesetzte Mietminderung: 4%


    Zeitschriftenfundstelle: WuM 2016, 26


    weitere Kategorien: Hausflur»; Treppenhaus»

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