Schwerwiegende Problematik mit Waschmaschine und dem Waschen der Wäsche

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin Azubi und bin auf der Suche nach Hilfe zu meiner Problematik.

    Mein Vermieter verbietet mir eine Waschmaschine im Haus/keller zu haben nach dem er mir den Wäscheservice der im Mietvertrag festgehalten worden ist gekündigt hat eine Nutzung der vor Ort befindlichen Waschmaschinen wurde untersagt.

    Er fordert mich auf meine Wäsche im Elternhaus zu Waschen, dieses liegt mit dem ÖPNV ca. 2std. entfernt und kostet pro fahrt 12,10€.

    Wie solle ich nun vorgehen und welche Möglichkeiten ergeben sich mir, ich habe mich entschlossen das Haus zu verlassen. ( Es fühlt sich an als wenn man mich aus dem Haus vertreiben möchte)

    Vielen Dank und freundlichste Grüße

  • Der Betrieb einer Waschmaschine muss vom Vermieter geduldet werden, die Wäsche außer Haus bei den Eltern zu waschen, ist ganz einfach gesagt dummes Geschätz des Vermieters. Wenn es zuvor einen Wäscheservice im Haus gab, der sogar im Mietvertrag genannt wird, dann der VM diesen Dienst nicht einseitig gekündigt werden.

    Natürlich kannst du auch den Weg der Kündigung wählen, aber nur unter Einhaltung der gesetzlich Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Frage, ist dein Vermieter auch dein Chef (Lehrherr)?

  • Mein Vermieter verbietet mir eine Waschmaschine im Haus/keller zu haben nach dem er mir den Wäscheservice der im Mietvertrag festgehalten worden ist gekündigt hat eine Nutzung der vor Ort befindlichen Waschmaschinen wurde untersagt.

    "Dummes Geschwätz" kann man nur wiederholen. Wenn dir die im MV zugesicherte Waschmöglichkeit entzogen wird lässt Du Deine Wäsche in der nächsten Wäscherei waschen und präsentierst die Rechnung Deinem Vermieter. Deine Kosten die auch daheim entstanden wären abziehen.

  • Hallo,

    das Waschen von Wäsche gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache!

    Hier gibt es eine anderweitige Regelung, die der Mieter nie hätte akzeptieren müssen, nun hat er es aber getan, somit handelt es sich rein vertragliche gesehen um eine zugesicherten Eigenschaft die aber jetzt nicht mehr besteht, zu der aber der Vermieter vertraglich verpflichtet bleibt.

    Nun der Vermieter kommt aber seiner Verpflichtung nicht nach, weder stellt er geeigneten Ersatz noch stellt er die Möglichkeit die Wäsche waschen zu können, die Forderung dass der Mieter seine Wäsche sonstwo sauber bekommt dürfte ins Leere laufen.

    Die Frage steht im Raum, wie weit willst du gehen in dieser Sache?

    Gruß

    BHShuber

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