Beiträge von Banane

    1) Die Kündigung seitens des Mieters zum Ablauf eines Kalendermonats ist bei Eingang der Kündigung spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats möglich.

    Wie es im Text 1) steht ist anzunehmen, dass der Vermieter der Deutschen Schreibweise nicht mächtig ist. Er wird es wohl anders gemeint haben, aber so formuliert, dass es dem Mieter zugute kommt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Monats. Unklarheiten gehen -wie anitari schreibt- zu Lasten des Vermieters.

    Hallo zusammen,

    wir überlegen uns ein Haus zu kaufen. Allerdings ist es an den Freistaat Bayern vermietet. Kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf gekündigt werden oder geht das nur bei privaten Mietern. Müssen wir rechtlich noch etwas beachten?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe :)

    Anzunehmen es ist ein EFH was Ihr kaufen wollt, welches der Freistaat Bayern mietet. Bei Eigenbedarf ist der Freistaat Bayern Mieter wie jeder andere auch, es sei denn, im Mietvertrag wären Vereinbarungen getroffen die eine Eigenbedarfskündigung hemmen würde.

    Sofern vier Fliesen aufgetrieben werden können, sollte eine Reparatur dieser vier Fliesen ausreichend sein oder? Problem hierbei ist allerdings, dass die Fugen meist nicht mehr in dieser Farbe herstellbar sind. Wie verhält es sich hiermit?

    In einen Fliesenfachhandel sollten vier Fliesen aufzutreiben sein die zu den vorhandenen an der Wand passen. Nachdem der Fliesenspiegel nach Deinen Worten ohnehin sehr alt ist wird man eine gänzliche Neuverfliesung nicht verlangen können. Es wäre unverhältnismäßig. Was die Fugen betrifft ist mir unklar, scheinen farbig zu sein. Mit viel Geschick kann man die gleiche Fugenfüllung durchaus herstellen.

    Wenn die Fliesen nicht mehr aufzutreiben sind, müsste, soweit ich es einschätzen kann, der gesamte Spiegel erneuert werden, was natürlich sehr teuer ist. Da dieser jedoch sehr alt ist, müsste es doch irgendwie eine Verrechnung geben bezüglich des "Mehrgewinns" oder sehe ich das falsch? Letztlich hat der Vermieter zukünftig auch einen neuen Spiegel, den er anbieten kann.

    Da auch eine Haftpflichtversicherung vorliegt, stellt sich die Frage inwieweit diese miteinbezogen werden sollte oder ob sie den Zeitwert aufgrund des Alters ohnehin auf 0 beziffern würde.

    Nachdem eine Haftpflicht vorhanden ist auf jeden Fall den Schaden unverzüglich dieser melden und weiter keine Diskussionen diesbezüglich mit dem Vermieter führen bis die Versicherung entscheidet. So heißt es in den Versicherungsbedingungen.

    Genau nennt sich das eine fristlose Kündigung mit gesetzliches Frist

    Hallo, darkshadow, nenne es lieber außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Fristlose K mit gesetzlicher Frist ist etwas irreführend.

    Das trifft nur bei einer teilweisen Untervermietung zu

    Richtig. Bei einer Überlassung der gesamten Wohnung des Mieters an einen Dritten muss der Mieter nicht zustimmen. Auch da gibt es einige Einschränkungen, die hier in diesem Fall sicher nicht zutreffen.

    Das ein Vermieter dazu gezwungen wäre einen Nachmieter zu akzeptieren halte ich für ein Gerücht. Das sich Kündigungsfristen dadurch verändern ist möglich, aber im Konkreten Fall wohl auszuschließen.

    Den Vermieter kann man zu nichts zwingen, aber das LG Berlin nennt dazu bestimmte Ausnahmefälle in denen ein passender Nachmieter gestellt werden darf um aus dem MV vorzeitig herauszukommen. Den Grund der Kündigung kennt man nicht, aber sollte es einen entsprechenden geben -wie vom LG benannt - könnte der M durch entsprechende Nachmieter aus dem MV vorzeitig ausscheiden. Der VM muss trotzdem keinen Nachmieter akzeptieren, nur würde dies den Anspruch auf die Mietzahlung entsprechend in Frage stellen. So meine Interpretation.

    Nun habe ich heute die Information erhalten, dass sich der Eigentümer für einen von mir vorgeschlagenen Interessenten entschieden hat, der die Wohnung allerdings erst ab 1.2. beziehen möchte und somit mein Mietaufhebungsvertrag nicht zustande kommen könne

    Es kommt darauf an warum du die Wohnung gekündigt hast. Es gibt Ausnahmefälle die auf die Kündigungsfristen einen Einfluss haben können. Ausnahmefälle wären z.B. berufliche Versetzung, Hochzeit, Familienzuwachs, und manchmal auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. (so das LG Berlin Az.63 S 175/04) Werden in diesen Fällen Nachmieter gestellt, muss der Vermieter dies akzeptieren, wenn die Nachmieter eine Gewähr dafür bieten, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch eingehalten werden.

    Elektriker Notdienst bestellt der

    Ob ein Notdienst nötig war kann man bestreiten. Auf jeden Fall war/ist die Elektrik nach Angaben des Fachmanns reparaturbedürftig. Diesen Mangel hattest Du dem Vermieter bereits mitgeteilt, der darauf nicht einging, beziehungsweise telefonisch eine Mängelbehebung ablehnte. Dieses Telefongespräch kann der Vermieter "vergessen" und es kann von Dir nicht bewiesen werden, dass er den Mangel grundsätzlich ablehnt. Du hättest dem VM für die Behebung eine entsprechende Frist setzen müssen, schriftlich und nachweisbar. Nach dieser Frist bist Du bemächtigt den Mangel selbst auf Kosten des VMs beheben zu lassen. Im Notfall müsste natürlich sofort gehandelt werden.

    Ob der VM die Rechnung für den Elektriker zu begleichen hat kommt u.a. auch auf dessen Aussage an.

    Meine eigentliche Frage ist jetzt nun was kann ich tun. Wir haben dem Vermieter eine Liste mit den Mängeln zukommen lassen und heute hatten wir ein Telefonat in dem er nicht bereit war irgend was an den aufgeführten Mängel zu ändern.

    ob die Vertragsparteien im Mietvertrag eine vertragliche Regelung zu dieser Frage getroffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21. 2. 1979 – VIII ZR 88/78). Ist dies der Fall, richtet sich die Kündbarkeit des Mietverhältnisses vor dem Mietbeginn nach dieser Vereinbarung

    Haben die Vertragsparteien diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung (Individualvereinbarung) getroffen ist die Kündigung erst am Mietbeginn, und nicht schon zuvor, berechtigt. So ist das verschiedentlich zu lesen.

    Ansonsten können Verträge direkt nach Abschluss wieder gekündigt werden.

    Wenn dieser von mir erwähnte Zusatz im Mietvertrag steht ist die Kündigung erst am Mietbeginn möglich. Nachzusehen im Mietgesetz.

    Für die Zeit zwischen dem Abschluss des Mietvertrages und dessen Vollzug bzw. dem vereinbarten Mietbeginn macht die Rechtsprechung jedoch eine Ausnahme.

    Die Frage, ob mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter vor dem Mietbeginn bereits die dreimonatige Kündigungsfrist des § 573c Abs.1 BGB in Lauf gesetzt werden kann, hängt nach der Rechtsprechung entscheidend davon ab, ob die Vertragsparteien im Mietvertrag eine vertragliche Regelung zu dieser Frage getroffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21. 2. 1979 – VIII ZR 88/78). Ist dies der Fall, richtet sich die Kündbarkeit des Mietverhältnisses vor dem Mietbeginn nach dieser Vereinbarung

    Diese vertragliche Regelung war von mir gemeint und beschrieben. Ich möchte mich ungern für jeden meiner Beiträge rechtfertigen müssen weil bestimmte User nur auf Krawall aus sind. Ab sofort wird ignoriert.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten diese Rigipsplatten zu befestigen, die gängigste wird wohl Klebemörtel sein, was auch den dumpfen Klang erklären würde, denn dieser Klebemörtel wird ebenso wie bei den Fliesen mit einer Zahnkelle bearbeitet und dabei entstehen kleine Hohlräume, wenn die nicht maschinell aufgedrückt werden was nicht oder nur selten der Fall ist.

    Richtig, es gibt mehrere Möglichkeiten eine Rigipsplatte an die Wand zu bringen. Eine davon ist mittels Klebemörtel die Platten an die Wand zu bringen, was nicht nennenswerten Hohlraum zwischen Wand und Platte verursacht. Man will ja nicht unbedingt den Raum verkleinern, also wenig Hohlraum. Nichts anderes behaupte ich.

    . Heute, ca 3-4 Wochen später haben wir den Mietvertrag unterschrieben und bei Erstellung des Übergabeprotokolls haben wir in der Küche zwei Wasserflecken an der Wand entdeckt. Einer hiervon in der Größe ca. 20 cm im Durchmesser, einer 10x5 cm würde ich schätzen. Der größere ist schon etwas verfärbt, sollte es sich noch nicht um Schimmel handeln ist wohl baldig damit zu rechnen.

    War der Abschluss des Mietvertrags zeitgleich mit der Erstellung des Übergabeprotokolls? Hier hättet Ihr durchaus die Chance gehabt den Mietvertrag zurückzunehmen bzw. zu stornieren, wenn Euch diese Wasserflecken als erheblicher Mangel aufgefallen sind. Habt Ihr wenigstens diese Flecken im Übergabeprotokoll vermerkt und Euch versichern lassen diesen Mangel seitens des VMs umgehend zu beheben? Ich denke nicht, dass dieser Mangel nachträglich zu einer Stornierung des MVs führt, aber ich würde Euch empfehlen diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich nachweisbar zu melden, sollte sich später evtl. doch daraus Schimmel bilden

    habt Ihr zumindest die Sicherheit, dass es nicht Euer Verschulden ist.

    Punkt 3. Okay, ich kenne mich in diesem Thema leider nicht so gut aus. Ich habe mich versucht im Internet zu belesen und dort stand, man muss sich das Einverständnis des Vermieters holen und dieser darf nur bei Schwerwiegenden Gründen eine Untervermietung ablehnen

    Und sollten diese sog.schwerwiegenden Gründe nicht vorliegen könntest Du die Untervermietung u.U. einklagen, sofern bei Dir das berechtigte Interesse hierfür vorliegen würde.

    Die Technikerfirma stellt aber nun mich als Auftraggeber dar und möchte von mir die Kosten dafür erstattet haben.

    Vorerst wird der Techniker von dem bezahlt der ihn beauftragt hat, und nur für die Kosten, die in Auftrag gegeben wurden. So ist es die Regel.

    Wieso wirst Du als Auftraggeber benannt, wenn das nicht der Fall ist?

    Alles was Du vorträgst muss beweisbar sein. Also Ihr habt die Treppenhausreinigung mündlich vereinbart, diese nach Ansicht der Vermieterin nicht ordentlich durchgeführt. Dazu müsste seitens der Vermieterin erstmal eine Abmahnung erfolgen. Bleibt der Zustand wie gehabt darf die Vermieterin eine Putzfrau für diese Treppenhausreinigung bestellen, die Kosten hierfür zahlet der Mieter. Die Vermieterin muss dem Mieter allerdings auch beweisen, dass das Treppenhaus nicht vorschriftsmäßig gereinigt wurde

    Warum hört sich das so Hohl an ? da muss ja hinter viel Freiraum sein.

    Wo sollen denn diese Rigipsplatten angebracht sein, wenn nicht an die verputzte Wand/Mauer/ etc. Da gibt es keinen nennenswerten Freiraum dahinter. Wenn man an eine Rigipsplatte schlägt hört sich das natürlich anders an als eine festgemauerte Wand. Und schwere Schränke an die Wand hängen ist ohnehin bedenklich, auch ohne Rigipswand.

    Da ich im Winter eingezogen bin ( Oktober ) und die Abrechnung nur 3 Monate berücksichtigt bis 31.12.2016 ist es doch normal das sich
    die Heizkosten nicht mit der von mir getätigten Zahlung decken dadurch fehlen doch die SOmmermonate wo ich gar nicht Heize? und sich


    das damit wieder ausgleicht

    Was evtl. an Vorauszahlung zuviel geleistet ist wird bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen und evtl. wieder angepasst, sollte die Vorauszahlung tatsächlich viel zu hoch sein. Eine Vorauszahlung ist nach einer NK-Abrechnung von VM wie auch M anzugleichen.

    Als M solltest Du dies Deinem VM mitteilen.

    Ich dachte im ersten Moment das wäre Satire? Nun ja, ich weiß zwar nicht was du für Schränke hast, aber in Rigips verwendet man normalerweise Holhlraumdübel.

    Und wenn es eine tragende Wand ist, wird ja irgendwann Mauerwerk oder Beton kommen, dann geht man zur not eben da rein.

    Ging mir ähnlich. Mit Hohlraumdübeln wäre dieses Problem gelöst, das sollte man auch als Mieter wissen. Es gibt Baumärkte die einem auch darüber informieren; aber nun hast Du Dir diesen Weg ja gespart, es sei denn Du holst Dir diese Hohlraumdübel doch noch..

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