Hallo Berny,
danke für dein Interesse.
1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen. Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen.
2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen.
3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013.
4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).
Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.
Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten.
Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag.
Ich gestehe den Vorwurf der verspäteten Mietzahlung auch ein, da ich versuche meine Schulden in den Griff zu bekommen habe ich momentan viele Ausgaben. Aber ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt- auf meine Kosten.