Beiträge von Anyanka

    Hallo Berny,

    danke für dein Interesse.

    1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen. Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
    Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen.

    2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen.

    3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013.

    4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).

    Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
    Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.

    Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
    Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten.

    Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag.

    Ich gestehe den Vorwurf der verspäteten Mietzahlung auch ein, da ich versuche meine Schulden in den Griff zu bekommen habe ich momentan viele Ausgaben. Aber ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt- auf meine Kosten.

    An anitari:

    Danke, das klingt schon mal gut. Kann ich einfach im Antwortschreiben erwähnen, dass diese Forderung nicht rechtens ist oder muss ich mich auf ein Urteil/ Paragraphen beziehen?

    Soll ich das der Vermieterin schicken oder dem Anwalt? Ich habe nur die Befürchtung, wenn ich ihm schreibe und er dann wieder die "Arbeit" hat, den Brief zu lesen und zu beantworten, die Forderung noch höher wird.

    Ich würde diesen Monat gerne freiwillig gehen, weil im Brief ohnehin betont wird, dass selbst bei pünktlicher Zahlung absolut kein Interesse von ihrer Seite besteht das Verhältnis fortzuführen. Ich habe auch noch keinen Kellerschlüssel oder Waschmaschinenraumschlüssel von ihr. Laut ordentlicher Kündigung hätte ich ja die drei Monate Zeit eigentlich.


    An AjaxMH:
    Ich weiß, dass sie mehrere Wohnungen vermietet- wie viele weiß ich allerdings nicht, und ab wie vielen Wohnungen ein Vermieter als ein solcher Großvermieter gilt.

    Der Anwalt nimmt als Grundlage die Jahresmiete, der Mietvertrag geht allerdings erst ab 01. August. Es kam im November schon eine Mahnung, weil die Miete nicht am 3. des Monats einging (es war dann letztendlich der 7. des Monats).

    Sagen wir also der Streiwert wäre ab November, kommt das mit der Jahresmiete meiner Meinung nach auch nicht hin.. und dass der Anwalt einen Brief schreibt, ist bei hoher Miete doch auch nicht mehr Arbeit, tut mir leid ich verstehe hier die Grundlage des Streitwerts einfach nicht.
    Zudem ist die Kündigung doch wegen verspäteter Zahlung, nicht wegen Rückständen, sonst wären die Rückstände von mir aus der Streitwert.

    Zu späte Mietzahlung erkenne ich auch an, die Wohnung verlasse ich auch ohne Widerstand, nur diese Anwaltskosten kann ich mir wegen hohen Schulden auf keinen Fall leisten..

    Hallo,

    trotz ziemlich kompliziertem Sacheverhalt fasse ich mich so kurz wie mögliche: da ich 2-3 Monate die Miete nicht pünktlich zum dritten des Monats überwiesen habe, wurde mir ordentlich gekündigt.

    (was eigentlich im mündlichen Einverständnis der Vermieterin eine Ratenzahlung darstellen sollte, allerdings habe ich das nicht schriftlich und sie danach auch nie wieder telefonisch erreicht)

    Nun kam dieser hochtrabende Kündigungsbrief von ihrem Anwalt, mit zusätzlichen Kosten von ca. 650€. Muss ich ihre Anwaltskosten wirklich zahlen? Der Rückstand durch die verspätete Mietzahlung war ja nicht einmal eine ganze Miete, sondern etwa 3/4 der Miete.

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können, oder auch nur einmal ans Telefon gehen können wenn ich versucht habe sie zu erreichen um "friedlich" etwas zu klären. Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat, aber ich habe absolut kein Geld für diese Anwaltskosten.

    Was kann ich tun?

    >>Bitte Beitrag löschen, falsches Unterforum. Tut mir leid, habe es selbst nicht hinbekommen :(

    Hallo,

    trotz ziemlich kompliziertem Sacheverhalt fasse ich mich so kurz wie mögliche: da ich 2-3 Monate die Miete nicht pünktlich zum dritten des Monats überwiesen habe, wurde mir ordentlich gekündigt.

    (was eigentlich im mündlichen Einverständnis der Vermieterin eine Ratenzahlung darstellen sollte, allerdings habe ich das nicht schriftlich und sie danach auch nie wieder telefonisch erreicht)

    Nun kam dieser hochtrabende Kündigungsbrief von ihrem Anwalt, mit zusätzlichen Kosten von ca. 650€. Muss ich ihre Anwaltskosten wirklich zahlen? Der Rückstand durch die verspätete Mietzahlung war ja nicht einmal eine ganze Miete, sondern etwa 3/4 der Miete.

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können, oder auch nur einmal ans Telefon gehen können wenn ich versucht habe sie zu erreichen um "friedlich" etwas zu klären. Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat, aber ich habe absolut kein Geld für diese Anwaltskosten.

    Was kann ich tun?

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