Ordentlichke Kündigung- Muss ich Anwaltskosten tragen?

  • >>Bitte Beitrag löschen, falsches Unterforum. Tut mir leid, habe es selbst nicht hinbekommen :(

    Hallo,

    trotz ziemlich kompliziertem Sacheverhalt fasse ich mich so kurz wie mögliche: da ich 2-3 Monate die Miete nicht pünktlich zum dritten des Monats überwiesen habe, wurde mir ordentlich gekündigt.

    (was eigentlich im mündlichen Einverständnis der Vermieterin eine Ratenzahlung darstellen sollte, allerdings habe ich das nicht schriftlich und sie danach auch nie wieder telefonisch erreicht)

    Nun kam dieser hochtrabende Kündigungsbrief von ihrem Anwalt, mit zusätzlichen Kosten von ca. 650€. Muss ich ihre Anwaltskosten wirklich zahlen? Der Rückstand durch die verspätete Mietzahlung war ja nicht einmal eine ganze Miete, sondern etwa 3/4 der Miete.

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können, oder auch nur einmal ans Telefon gehen können wenn ich versucht habe sie zu erreichen um "friedlich" etwas zu klären. Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat, aber ich habe absolut kein Geld für diese Anwaltskosten.

    Was kann ich tun?

    Einmal editiert, zuletzt von Anyanka (9. März 2014 um 09:26)

  • Hallo Anyanka,

    1. auf welche Paragrafen oder sonstige Rechtsvorschriften stützt der RA die Kündigung?
    2. Wann kam die Kündigung und zu welchem Termin?
    3. Wann - genau - erfolgten die verspäteten Mietezahlungen?

    Uups, ich mache beim anderen Thread weiter...
    Um das Bild klar zu bekommen, F5 drücken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (9. März 2014 um 12:05)

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