Ordentlichke Kündigung- Muss ich Anwaltskosten tragen?

  • Hallo,

    trotz ziemlich kompliziertem Sacheverhalt fasse ich mich so kurz wie mögliche: da ich 2-3 Monate die Miete nicht pünktlich zum dritten des Monats überwiesen habe, wurde mir ordentlich gekündigt.

    (was eigentlich im mündlichen Einverständnis der Vermieterin eine Ratenzahlung darstellen sollte, allerdings habe ich das nicht schriftlich und sie danach auch nie wieder telefonisch erreicht)

    Nun kam dieser hochtrabende Kündigungsbrief von ihrem Anwalt, mit zusätzlichen Kosten von ca. 650€. Muss ich ihre Anwaltskosten wirklich zahlen? Der Rückstand durch die verspätete Mietzahlung war ja nicht einmal eine ganze Miete, sondern etwa 3/4 der Miete.

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können, oder auch nur einmal ans Telefon gehen können wenn ich versucht habe sie zu erreichen um "friedlich" etwas zu klären. Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat, aber ich habe absolut kein Geld für diese Anwaltskosten.

    Was kann ich tun?

  • Zitat

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können ...

    Richtig. Das sie lieber einen Anwalt damit beauftragt hat ist ihr Privatvergnügen.

    Sprich Du mußt diese Kosten nicht zahlen.

    650 € für ein Schreiben ist schon heftig.


    Zitat

    Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat

    Diesen Monat? Dann hätte Dir die Kündigung spätestens am 4.1.14 zugegangen sein müssen, falls Du noch keine 5 Jahre dort wohnst.

  • Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können, [...]


    Wenn der Satz genau so stimmt - was ich hier nicht beurteilen kann, denn das ist sicherlich abhängig vom genauen Sachverhalt und/oder der Vorgeschichte -, dann hast Du in meinen Augen recht, weil es gibt so etwas wie eine Schadensminderungspflicht, der auch die Vermieterin normalerweise unterliegt.

    Hier (klick) ist ein Fall beschrieben, bei der ein Großvermieter (also z.B. ein Unternehmen mit x Mietwohnungen) in einem einfach gelagerten Fall auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben ist, weil dieser Vermieter in diesem Fall die Kündigung locker hätte selbst schreiben können.

    Ob das so auch auf Deinem Fall anzuwenden ist, weiß ich nicht.

    Ich würde wohl zu einer Fachberatung gehen und die Sache ansehen lassen.

    Eine Anwaltsgebühr von 650,--€ bedarf meines Erachtens einen reichlich hohen Streitwert. Siehe auch hier (klick) und hier( klick).
    Der Laie stellt sich also erstmal die Frage, wodrüber denn überhaupt gestritten wurde. Bist Du zuvor angemahnt worden?

    Für die Zukunft möchte ich generell raten, alles schriftlich zu vereinbaren. Es muss gar nicht immer der schlechte Wille einer der Parteien sein, es reichen mündliche Missverständnisse und schon geht der Ärger los.

  • An anitari:

    Danke, das klingt schon mal gut. Kann ich einfach im Antwortschreiben erwähnen, dass diese Forderung nicht rechtens ist oder muss ich mich auf ein Urteil/ Paragraphen beziehen?

    Soll ich das der Vermieterin schicken oder dem Anwalt? Ich habe nur die Befürchtung, wenn ich ihm schreibe und er dann wieder die "Arbeit" hat, den Brief zu lesen und zu beantworten, die Forderung noch höher wird.

    Ich würde diesen Monat gerne freiwillig gehen, weil im Brief ohnehin betont wird, dass selbst bei pünktlicher Zahlung absolut kein Interesse von ihrer Seite besteht das Verhältnis fortzuführen. Ich habe auch noch keinen Kellerschlüssel oder Waschmaschinenraumschlüssel von ihr. Laut ordentlicher Kündigung hätte ich ja die drei Monate Zeit eigentlich.


    An AjaxMH:
    Ich weiß, dass sie mehrere Wohnungen vermietet- wie viele weiß ich allerdings nicht, und ab wie vielen Wohnungen ein Vermieter als ein solcher Großvermieter gilt.

    Der Anwalt nimmt als Grundlage die Jahresmiete, der Mietvertrag geht allerdings erst ab 01. August. Es kam im November schon eine Mahnung, weil die Miete nicht am 3. des Monats einging (es war dann letztendlich der 7. des Monats).

    Sagen wir also der Streiwert wäre ab November, kommt das mit der Jahresmiete meiner Meinung nach auch nicht hin.. und dass der Anwalt einen Brief schreibt, ist bei hoher Miete doch auch nicht mehr Arbeit, tut mir leid ich verstehe hier die Grundlage des Streitwerts einfach nicht.
    Zudem ist die Kündigung doch wegen verspäteter Zahlung, nicht wegen Rückständen, sonst wären die Rückstände von mir aus der Streitwert.

    Zu späte Mietzahlung erkenne ich auch an, die Wohnung verlasse ich auch ohne Widerstand, nur diese Anwaltskosten kann ich mir wegen hohen Schulden auf keinen Fall leisten..

  • Zitat

    Ich würde diesen Monat gerne freiwillig gehen ...

    Kannst Du allerdings wirst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen müssen.

    Außer die Vermieterin läßt sich auf einen Mietaufhebungsvertrag ein.

    Zitat

    Kann ich einfach im Antwortschreiben erwähnen, dass diese Forderung nicht rechtens ist ...

    Kannst Du. Schick das schreiben an den Anwalt.

    Zitat

    ... oder muss ich mich auf ein Urteil/ Paragraphen beziehen?

    Du kannst einfach schreiben das Du den Anwalt nicht beauftragt hast, folglich auch nicht zahlen mußt.

  • Ich weiß, dass sie mehrere Wohnungen vermietet- wie viele weiß ich allerdings nicht, und ab wie vielen Wohnungen ein Vermieter als ein solcher Großvermieter gilt.


    Das wird wohl auch in keiner Tabelle irgendwo stehen, aber es ist schonmal ein guter Anhaltspunkt, denn je mehr Erfahrung man der Vermieterin unterstellen kann, umso eher kann man ihr zumuten, solche Kündigungen selbst zu schreiben.

    Der Anwalt nimmt als Grundlage die Jahresmiete,
    [...]
    tut mir leid ich verstehe hier die Grundlage des Streitwerts einfach nicht.


    Ich auch nicht. Es ist ein weiterer Punkt, den Du Dir merken bzw. weiter recherchieren solltest. Denn selbst wenn Du zahlen müsstest, wäre ein Gebühr von 50,-- € natürlich ein anderes Ding als wie diese von 650,-- €. Ich persönlich glaube, dass der Anwalt als Streitwert nicht eine volle Jahresmiete hätte ansetzen dürfen.

    Zudem ist die Kündigung doch wegen verspäteter Zahlung, nicht wegen Rückständen, sonst wären die Rückstände von mir aus der Streitwert.


    Richtig. Deshalb meine Frage im ersten Posting, worum denn überhaupt gestritten wurde.

  • Hallo Anyanka,

    vorab: Drücke Dich bitte exakt aus. Mietezahlungen haben übrigens nicht am 3. Werktag d.M. auf dem VM-Konto einzugehen, sondern am 3. Bankenarbeitstag.
    1. auf welche Paragrafen oder sonstige Rechtsvorschriften stützt der RA die Kündigung?
    2. Wann kam die Kündigung und zu welchem Termin?
    3. Seit wann bist Du dort Mieterin?
    4. Wann - genau - erfolgten die verspäteten Mietezahlungen?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. März 2014 um 12:15)

  • Hallo Berny,

    danke für dein Interesse.

    1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen. Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
    Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen.

    2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen.

    3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013.

    4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).

    Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
    Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.

    Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
    Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten.

    Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag.

    Ich gestehe den Vorwurf der verspäteten Mietzahlung auch ein, da ich versuche meine Schulden in den Griff zu bekommen habe ich momentan viele Ausgaben. Aber ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt- auf meine Kosten.

  • Anyanka:

    "1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen."
    - Zitat daraus (BGB): "(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,"
    Wenn Du dreimal verspätet gezahlt hast (merkste nun, was für ein Rattenschwanz daraus werden kann?), bedarf es m.E. einiger Phantasie UND eines Richters mit besonders schlechten Tag, das als nicht unerheblich anzusehen.

    "Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
    Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen."
    - Nun denn...

    "2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen."
    - Interessant ist lediglich, WANN sie in Deinen Verfügungsbereich gelangte: Spätestens am 4. März 18:00?

    "3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013."
    - OK.

    "4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).
    Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
    Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.
    Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
    Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten."
    - Ob ein Richter im Streitfall pro VM entscheiden wird, wer weiss? Fakt ist auf jeden Fall (Du hast die Frage wohl noch nicht beantwortet), dass Du von der VM vor der Kündigung wohl nicht nachweislich abgemahnt wurdest, oder? Wenn dem so ist, sehe ich etwas (mehr) positiv für Dich.

    "Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag."
    - Typisches Zeichen für ein schlechtes Gewissen...

    "ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt-"
    - Sentimentalitäten kennt der Gesetzgeber nicht.

    "auf meine Kosten."
    - QOD (welches zu beweisen wäre), aber erst NACH einem verlorenen Prozess.

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