Bezahlen der Rohrreinigung

  • Hallo zusammen,
    ich wohne zusammen mit Freunden in einer WG in München: die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss einer Altbauwohnung. Die Zimmer und das Bad wurden ca. 2005 saniert.

    Nun zu meiner Frage: wir haben kontinuierlich Probleme mit unserem Wasserablauf. Alle Leitungen (Küche und Bad) gehen zusammen und besitzen ein gemeinsames Fallrohr. Einmal jährlich haben wir eine totale Verstopfung und das Wasser staut sich im tiefsten Punkt der Wohnung: das Bad. Leider wissen wir uns hier auch nicht dagegen zu helfen: überall sind bereits Siebe angebracht. Etwas Hatt / Fett / Öl kommt immer in die Leitung. Aber dagegen kann man nichts machen...
    Da wir dadurch für mehrere Tage kein fließend Wasser mehr richtig verwenden konnten habe wir über unseren Immobilienbesitzer einen Klempner beauftragen lassen.

    Was steht im dem Protokoll des Klempners?
    1) Er musste mit einer 6m langen Spirale die Verstopfung entfernen. Durch die Längenangabe von 6m kann sich die Verstopfung somit nur im Fallrohr befunden haben, da die Leitungen in der Wohnung nicht solange sind (<-- hier handelt es sich um eine Vermutung meinerseits)
    2) Er handelt durch optische Untersuchung eine Senke in der Leitung festgestellt. Leider steht in dem Protokoll nicht, wo die Senke ist. Aber allein die Senke drückt für mich bereits aus, dass wir für die Verstopfung nichts können.

    Die Reperatur von knapp 200€ wird uns nun von unserem Vermieter in Rechnung gestellt.
    Nun zu meinen Fragen:
    1) Müssen wir die Rechnung überhaupt bezahlen? Meiner Meinung nach sind die Leitungen verantwortlich (siehe 6m-lange Spirale, Senke). Dafür können wir doch nichts dafür?
    2) Der Vermieter hat geschrieben, dass er das Geld mit der nächsten Miete - mit meinem Einverständnis - abbucht. Ich habe ich auch bereits geantwortet und ihm diese nicht gegeben; mit ähnlicher Begründung zu oben. Der Vermieter habt aber dennoch (!!) das Geld am Wochenende einfach abgebucht. Soll / Kann ich hier noch aktiv werden?

    Besten Dank für eure Rückmeldungen!
    Martin

  • Hallo Martin,

    Selbstbedienung ist nicht...
    Da Du ja bereits dem VM-Begehren widersprochen hast, würde ich der Abbuchung bei der Bank widersprechen und die Miete von Hand überweisen.
    Die Abflussreinigungsunternehmen lassen sich gerne nach Metern bezahlen, womit dann die Fehlerstelle möglichst weit vom Arbeitsort entfernt sind. Aber sei es drum.
    Der VM kann von jemandem nur dann etwas verlangen, wenn einwandfrei dessen Verschulden feststeht. Beweispflichtig ist der Fordernde, logo.

  • Hallo Martin,

    Selbstbedienung ist nicht...
    Da Du ja bereits dem VM-Begehren widersprochen hast, würde ich der Abbuchung bei der Bank widersprechen und die Miete von Hand überweisen.
    Die Abflussreinigungsunternehmen lassen sich gerne nach Metern bezahlen, womit dann die Fehlerstelle möglichst weit vom Arbeitsort entfernt sind. Aber sei es drum.
    Der VM kann von jemandem nur dann etwas verlangen, wenn einwandfrei dessen Verschulden feststeht. Beweispflichtig ist der Fordernde, logo.


    Hallo Berny,
    ähnlich denke ich auch.
    Ich habe meinen Vermieter soeben eine Mail zukommen lassen. Mal sehen, wir er darauf reagiert.
    Um das Verhältnis Mieter <---> Vermieter nicht gleich vorab zu belasten habe ich meinem Vermieter ein Zeitfenster eingeräumt, damit er selber noch den Betrag bis zur vollständigen Klärung zurück überweisen kann.

    Halt euch auf dem Laufenden :)

    Martin

  • Um das Verhältnis Mieter <---> Vermieter nicht gleich vorab zu belasten habe ich meinem Vermieter ein Zeitfenster eingeräumt, damit er selber noch den Betrag bis zur vollständigen Klärung zurück überweisen kann.

    Halt euch auf dem Laufenden :)


    Wie sagt Bohlen: Zweimal JA.

  • Hab soeben die Mittieilung von meinem VM bekommen.
    Bis zur weiteren Klärung des Sachverhaltes bekomme ich mein Geld zurück.
    Ist doch schon mal was :)

    Danke für die Hilfe!
    Martin

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