Beiträge von Rasurel

    Hallo,

    interessanter Fall...

    Was steht denn zu den fraglichen Gegenständen im Mietvertrag?

    Die juristische Würdigung, welcher Straftatbestand hier eventuell zu Grunde liegen könnte, würde ich gerne einem Juristen überlassen - in Ordnung ist das Verhalten des VM sicher nicht, so wie es hier beschrieben wird...

    Grüße,

    Dirk


    Aber allgemeine Frage: Muss der Vermieter die Kosten für Reparaturen nach dem Auszug nicht bis zu 6 Monate nach dem Auszug vorlegen?

    Nein, das ist nicht richtig. Gem §556 BGB, hat die Abrechnung der Nebenkosten bis spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu erfolgen.

    Man kann als Mieter aber eine Teilauszahlung der Kaution verlangen, sofern dem Vermieter aus dem Restbetrag noch eine ausreichende Sicherheit für die zu erwartenden Forderungen verbleibt.

    Ich werde ihm um die Nachreichung der Rechnung bitten. Auch wenn die Gefahr besteht, dass er notfalls mit dem "Handwerker seines Vertrauens" das Rechnungsdatum etwas nach vorne verlegt...

    Mit solchen Äußerungen sollten Sie hier lieber etwas vorsichtig sein. Auch ein Internetforum ist kein rechtsfreier Raum. Hier eine Art "Urkundenfälschung" als wahrscheinlich in den Raum zu stellen, könnte auch böse nach hinten los gehen...

    Und ist ein verstopftes Rohr nicht Vermietersache?

    Nicht zwingend - auch hier gilt im Zweifel das Verursacherprinzip. Kommt also ganz drauf an, was das Rohr verstopft hat...

    Wie kann der Vermieter denn nachweisen, das ich für das verstopfte Rohr verantwortlich bin?
    Vielleicht erfolgte die Reparatur schon lange nachdem die neuen Mieter eingezogen waren.

    Genau deshalb hatte ich auf die Handwerkerrechnung und das Datum verwiesen. Lassen Sie sich diese Rechnung zeigen,
    dann sehen Sie das Leistungsdatum.

    Liegt es unmittelbar nach Ihrem Auszug, dürften wohl Sie schuld sein, ist es später könnte man auch von der Schuld der neuen
    Mieter ausgehen.

    Hm, sie haben doch bestimmt Belege mit Reparaturdatum dazu bekommen, oder?

    Wenn Sie für die Verstopfung des Rohres verantwortlich waren, ist es absolut in Ordnung, wenn der Vermieter die Kosten hierfür von der Kaution abzieht...

    Genauso verhält es sich mit den Nebenkosten - aufgeführte Zählerstände mit Ihrem Übergabeprotokoll abgleichen - bei Unklarheiten Belegeinsicht erbitten.

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