Versuchter Betrug durch den Vermieter?

  • Ich bin am 30.04.2014 aus meiner Wohnung aufgrund einer Kündigung des Vermieters ausgezogen.
    Jetzt hab ich einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten, in dem der Vermieter u. a. behauptet ich hätte bei meinem Auszug "widerrechtlich die zur Mietsache gehörenden 2 Spiegelschränke im Bad und die Duscharmatur abgebaut und mitgenommen".

    Tatsächlich haben sich bei meinem Einzug KEINE 2 Spiegelschränke und auch KEINE Duscharmatur befunden.
    Da ich nur ca. 5 Jahre in der Wohnung gewohnt habe gibt es auch Zeugen hierfür.

    Der Vermieter versucht hier sich durch Angabe falscher Tatsachen auf meine Kosten zu bereichern.

    Ist das versuchter Betrug?

  • Hallo,

    interessanter Fall...

    Was steht denn zu den fraglichen Gegenständen im Mietvertrag?

    Die juristische Würdigung, welcher Straftatbestand hier eventuell zu Grunde liegen könnte, würde ich gerne einem Juristen überlassen - in Ordnung ist das Verhalten des VM sicher nicht, so wie es hier beschrieben wird...

    Grüße,

    Dirk

  • Ich bin am 30.04.2014 aus meiner Wohnung aufgrund einer Kündigung des Vermieters ausgezogen.
    Jetzt hab ich einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten, in dem der Vermieter u. a. behauptet ich hätte bei meinem Auszug "widerrechtlich die zur Mietsache gehörenden 2 Spiegelschränke im Bad und die Duscharmatur abgebaut und mitgenommen".

    Bei der Übergabe der Wohnung hätte der Vermieter das bemängeln müssen. So etwas ist kein verdeckter Mangel und wenn es diesbezüglich keine Mängel gab, ist die Suppe gelöffelt.
    Zur Übergabe der Wohnung haben Sie, aus welchen Gründen auch immer, geschwiegen, ist aber von wesentlicher Bedeutung

  • Bei der Übergabe der Wohnung hätte der Vermieter das bemängeln müssen. So etwas ist kein verdeckter Mangel und wenn es diesbezüglich keine Mängel gab, ist die Suppe gelöffelt.
    Zur Übergabe der Wohnung haben Sie, aus welchen Gründen auch immer, geschwiegen, ist aber von wesentlicher Bedeutung


    Schliesse mich an.

  • Im Mietvertrag steht nichts von 2 Spiegelschränken oder der Armatur.
    Beim Einzug gab es kein Übergabeprotokoll.
    Eine ordnungsgemäße Wohnungs- und Schlüsselübergabe konnte leider nicht stattfinden, da mein Vermieter einfach nicht zum angegebenen Termin erschienen ist. Ich hab ihm deshalb die Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Ich glaube auch nicht das der Vermieter einen Anspruch auf 2 Spiegelschränke und die Armatur hat.
    Ich würde halt gerne ins Antwortschreiben reinschreiben, dass wenn der diese Gegenstände weiter fordert ich ihn wegen versuchten Betrug anzeigen werde.
    Er weiß nämlich ganz genau das sich niemals 2 Spiegelschränke im Bad befunden haben und das die Armatur meine war, die ich bei meinem Auszug natürlich mitgenommen habe.
    Also versucht er sich durch lügen auf meine Kosten zu bereichern.

  • Ich würde halt gerne ins Antwortschreiben reinschreiben, dass wenn der diese Gegenstände weiter fordert ich ihn wegen versuchten Betrug anzeigen werde.


    Hier solltest Du schwer aufpassen: Die Gegenseite könnte Dich dann evtl. wg. versuchter Nötigung anzeigen.

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