Beiträge von Lalima

    Hallo zusammen,
    bei den Mietern unter mir und in meiner Wohnung sind die Laminatfußböden nicht mehr o.k.
    D. h. Es sind Risse zwischen den Fugen, z. T. ist die dünne Schicht abgesplittert, einzelne Bohlen kommen hoch und man schwankt wie auf einem Schiff. Die Mieter unter mir
    möchten jetzt einen neuen Laminatboden, der Vermieter ist bereit, die Kosten für das Laminat zu übernehmen, aber die Mieter sollten sich um die Verlegung des Bodens selber kümmern bzw. die Kosten für die Verlegung tragen.
    Die Laminatböden waren bei meinem Einzug und in der untere Wohnung schon von Vormietern gelegt worden,sind über 10 Jahre alt. Wer kommt für die Kosten der Entfernung des alten Bodens und der Verlegung des neuen Bodens auf ? Ich frage deswegen, weil ich auch daran denke, den Boden erneuern zu lassen, aber kann den nicht selber verlegen...zumal ja auch der alte Boden rausgerissen werden muss und wer weiß, was für andere alte Böden z. B. Teppichböden sich darunter befinden. Gehört Laminatboden nicht auf den Sondermüll ?
    Vielen Dank für eure sachlichen Antworten.
    Lalima

    Danke für Deine Antwort. Die alten Kästen waren vorher tapeziert. Damit die alten Rolladen entfernt werden konnten, wurde das Mauerwerk bearbeitet, z. T. herausgebrochen, es wurde mit Gips dann alles wieder aufgebaut, Tapeten an den Seitenwänden bis 20cm unterhalb der Kästen abgerissen bzw. glatt abgeschnitten, dann Platten davor befestigt,vieles gespachelt. Mit Streichen sieht das einfach gestückelt und behelfsmäßig aus.
    Ich werde wohl in den saueren Apfel beißen müssen, aber ich muss auf die Handwerker warten, da z.Z. alle Termine vergeben sind.
    Danke für die Antworten. Ich wünsche allen schöne Ostern.
    LG Lalima

    Hallo Lalima,
    hat der Vermieter Dich VOR den Arbeiten schriftlich darüber informiert, dass Du sogenannte Beiarbeiten selbst ausführen solltest?


    Nein, hat er nicht. Ich habe während der Arbeiten gefragt, ob er jemanden kennt, der die restlichen Arbeiten ausführen könnte, er wollte sich drum kümmern. Dann die nächste Anwort, auf weitere Nachfragen: er wartet ab, bis die Einbauten erledigt sind, dritte Antwort auf meinen Anruf hin: ich sollte mich selbst drum kümmern, tapezieren sei Sache des Mieters. Und die 2 Mietparteien unter mir hätten das ja auch selbst erledigt. Klar, die wollten den Dreck nicht mehr haben, die eine hat das übergestrichen, aber sie musste sowieso renovieren, weil sie neu eingezogen ist, die andere Frau ist hochschwanger, da hat das Tapezieren eine Bekannte übernommen, es waren da auch nicht so viele Beischäden. Und die haben den Vermieter auch nicht gefragt, wer für die Kosten aufkommt, sie sagten aber auch, dass sei eigentlich Sache des Vermieters, aber sie hatten einfach keine Lust mehr auf Dreck und Staub.
    Die Arbeiter bzw. der Trockenbauer meinte dann, das sei Sache des Vermieters. Deswegen frage ich ja nach.

    Kolinum: Vielen Dank für Deine Antwort. Es ist wurscht, ob das für Dich Pipifax ist !

    Es geht mir darum, dass die Beiarbeiten auch ordentlich gemacht werden, sonst könnte der Vermieter wieder meckern, worauf ich keine Lust habe. Im Freundeskreis habe ich niemanden, der die Arbeiten übernehmen könnte, aber die kennen wiederum gute Maler etc.

    LG Lalima

    Hallo zusammen ! Ich bin Mieterin in einem drei Parteienhaus und es wurden in allen Wohnungen die alten Fenster und Rolladenkästen gegen dreifach verglaste Fenster und neue Rolladenkästen ausgetauscht seitens des Vermieters.
    Die Rolladenkästen wurden dann mit Platten verschlossen, es wurde alles gespachelt, Tapeten wurden beim Einbau der Fenster bzw. Kästen an den Seiten teilweise beschädigt. Als ich dann fragte, wann der Maler bzw. Tapezierer kommt, erhielt ich als Antwort: Darum müsste ich mich selbst kümmern, tapezieren sei Sache des Mieters. Und die Mieter unter mir hätten das selber gemacht, die haben die Platten vor den Kästen angestrichen bzw. tapeziert, und die Kosten wollte der Vermieter nicht übernehmen, da er ja das bei den anderen Parteien auch nicht gemacht hat. Irgendwo sei ja auch Schluss mit der Kostenübernahme. außderdem hätte ich ja den Vorschlag gemacht, dass neue Rolladenkästen mit eingebaut würden, daraufhin habe ich gemeint, dass sei ja schließlich seine Entscheidung gewesen, er hätte ja bei mir in der Wohnung die alten Kästen drin lassen können.Außderdem würde ich fünf Jahre dort wohnen und ich hätte ja schon längst wieder streichen oder tapezieren können....ich habe Rauhfasertapete und alles weiß gestrichen.
    Die Rolladenkästen bzw. Fenstereinbaukosten hat er übernommen.
    Ich wollte das nicht selbermachen, denn ich habe da kein Händchen für, und ich möchte schon, dass alles ordentlcih aussieht.
    Vielen Dank für eure Antworten !
    Liebe Grüße Lalima

    Was verstehst Du unter nicht abgedichtet?

    Es zieht durch die Rolladenkästen...,das Haus ist alt ( Es sind neue Dreifachglasfenster eingebaut worden, im Sinne von Energieeinsparungsmaßnahmen, aber was nützen dann die neuen Fenster.....,
    Klar man kann Abdichtungsmasse nehmen...., der Vermieter möchte das aber schon vernünftig machen....,
    bis jetzt sind das auch erst Vorüberlegungen....
    Erst mal vielen Dank für die obigen Antworten !
    LG Lalima

    Die Rolladenkästen in der Mietwohnung sind nicht abgedichtet. Wer kommt für die Abdichtungskosten auf, Vermieter oder Mieter ? Der Vermieter möchte, dass der Mieter sich zur Hälfte an den Kosten beteiligt. Ist das o.k. ?
    Danke für eure Antworten.
    LG Lalima

    Hallo,

    ich habe mir eine Wohnung angeschaut, die ich auch gerne hätte,

    Mietvertrag( nach Sigel ) ist mir jetzt zugeschickt worden, habe

    noch nicht unterschrieben.

    Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung, mit einer Terrasse über

    zwei Garagen. Die Terrasse ist undicht, das Abflussrohr befindet

    sich in der Mitte der Garagentrennwand. Diese ist nass,von der

    Garagendecke hängen dicke Kalkspitzen, der Vermieter sagte mir zu

    die Terrasse und Garage zu reparieren, falls die Garage weiter

    undicht wäre, müsste ich die Miete nicht bezahlen. Das steht aber

    nicht im Mietvertrag, ebenso wenig, dass ich die Garage einen

    Monat später als die Wohnung anmieten wollte.

    Die Wohnung müsste ich renovieren, die Decken sind verputzt,

    aufgrund der Dachsanierung, aber die Wände sind noch von den

    Vormietern mit 3-4 Tapetenschichten beklebt, oben zur Decke hin, sind diese

    aufgrund der Deckenverputzung , mehrfach eingerissen... zum Teil

    muss auch beigeputzt werden.

    Weiterhin sollte ich die Türrahmen streichen,die zum Teil be

    schädigt sind, ( Lackschäden )

    Meine Fragen: Muss der Vermieter selber die Tapeten entfernen,

    oder müsste ich das machen ? Ich würde entweder dann Rauhfaser

    kleben und streichen lassen, oder die Wände einfach nur verputzen lassen, je nachdem was billiger kommt.

    Muss ich die Türrahmen streichen lassen, ist das nicht Sache des

    Vermieters, bevor er eine Wohnung vermietet ?

    Denn das sind doch enorme Summen, die ich dann tragen muss.

    Ist es besser, für die Garage noch einen Mietvertrag aufzusetzen ?

    Im Mietvertag ist von Schönheitsreperaturen die Rede:

    Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung verlangen, wenn und soweit die Räume objektiv
    renovierungsbedürftig sind.

    Dann steht da noch: als angemessene Zeit gelten im Allgemeinen..

    Küche..drei Jahre, Wz, Sz, fl, B 5 jahre, Nebenräume 7 Jahre...

    sind das nicht festgelegte Fristen ? Muss ich das dann machen, wenn ich vorher die Wohnung renoviert habe ?

    Meine jetzige Wohnung habe ich beim Einzug auch renoviert, muss

    ich da auch Schönheitsreperaturen durchführen lassen,wohne da jetzt sieben Jahre , da z.B. der Lack bei den Türrahmen unten abgesplittert ist ( Staubsauger....), die Türrahmen sind vom damaligen Vermieter aufgrund der Wohnungssanierung auch gestrichen worden.


    Kann ich dann vom neuen Mietvertrag noch zurücktreten, die Wohnung wäre zum 1. 7. angemietet ?
    Vielen Dank Lalima

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