Wer kommt für die Erneuerung eines Laminatfußbodens auf?

  • Hallo zusammen,
    bei den Mietern unter mir und in meiner Wohnung sind die Laminatfußböden nicht mehr o.k.
    D. h. Es sind Risse zwischen den Fugen, z. T. ist die dünne Schicht abgesplittert, einzelne Bohlen kommen hoch und man schwankt wie auf einem Schiff. Die Mieter unter mir
    möchten jetzt einen neuen Laminatboden, der Vermieter ist bereit, die Kosten für das Laminat zu übernehmen, aber die Mieter sollten sich um die Verlegung des Bodens selber kümmern bzw. die Kosten für die Verlegung tragen.
    Die Laminatböden waren bei meinem Einzug und in der untere Wohnung schon von Vormietern gelegt worden,sind über 10 Jahre alt. Wer kommt für die Kosten der Entfernung des alten Bodens und der Verlegung des neuen Bodens auf ? Ich frage deswegen, weil ich auch daran denke, den Boden erneuern zu lassen, aber kann den nicht selber verlegen...zumal ja auch der alte Boden rausgerissen werden muss und wer weiß, was für andere alte Böden z. B. Teppichböden sich darunter befinden. Gehört Laminatboden nicht auf den Sondermüll ?
    Vielen Dank für eure sachlichen Antworten.
    Lalima

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Was vertragsgemäßer Gebrauch ist können nur Gerichte entscheiden.

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