Vielleicht solltest Du Dich auch besser einfach an einen Fachanwalt wenden. Die schlechte Nachricht könnte nämlich auch sein, dass Deine Widerspruchsfrist vielleicht (oder wahrscheinlich?) auch schon abgelaufen ist.
Der Mieter hat keine Widerspruchsfrist, sondern eine Zustimmfrist.
Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kann der Vermieter höchstens auf dem Klageweg die Zustimmung erzwingen.
Bevor die Zustimmung erfolgt ist (entweder direkt oder über Gericht), kann der Vermieter nicht mahnen, weil solange noch keine wirksame Vertragsänderung bezüglich der Miethöhe erfolgt ist.
Außerdem würde das Gericht erstmal überprüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt formal richtig ist (Vollmachten und so).