Beiträge von pennyblue

    Hallo Zusammen,

    wir sind zum 01.11.13 in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Wohnung handelt es sich um einen Erstbezug. Wir haben 2 Badezimmer, 1 Bad mit Wanne und 1 Bad mit Dusche. In dem Duschbad gibt es allerdings nur eine Duschtasse, keine Duschverkleidung. Die Vermieter haben uns bei Übergabe der Wohnung gesagt, dass das Mietersache wäre und wir uns selbst darum kümmern müssen und auch selbst zahlen müssen.

    Ist das so korrekt?

    Danke für Eure Infos.

    Liebe Grüße,
    Pennyblue

    Hallo nochmals,

    danke schonmal für die Info und Rückantwort. Zwischenzeitlich habe ich eine neue Email des Vermieters erhalten. Hierin schreibt der Vermieter: Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die bei Übergabe der Wohnung in voller Höhe fällig ist, ansonsten wird keine Übergabe der Wohnungsschlüssel stattfinden.... Falls es bei der Übergabe an Sie noch Mängel geben sollte, werden diese im Übergabeprotokoll vermerkt und zeitnah behoben. Hierbei besteht keinerlei Zusammenhang mit der Kaution"

    Ist das so korrekt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!? Ich bin nun wirklich sehr verunsichert. Ich will das Mietverhältnis nicht im Streit beginnen und Ihr auch nicht mit der Gesetzeslage drohen, da ich zusätzlichen Ärger eigentlich vermeiden möchte. Aber es ist doch eigentlich verständlich, dass ich vor der Kautionszahlung die Übergabe machen möchte? Schließlich möchte Sie ja auch das Geld bevor sie die Schlüssel an uns übergibt.

    Hallo Zusammen,

    wir brauchen dringend einen Rat. Wir ziehen zum 01.11. in eine neue Mietwohnung. Vergangene Woche hat uns unser Vermieter eine Email geschrieben mit dem Termin der Wohnungsübergabe und dem Zusatz, dass an diesem Tag (29.10.) das Geld für die Kaution und Miete November auf seinem Konto eingegangen sein muss.
    Wir haben daraufhin angerufen und gesagt, dass wir damit nicht einverstanden sind, da wir die Kaution nicht vor Übergabe der Wohnung zahlen möchten (wir haben die Wohnung damals nur im Rohbau gesehen) und die Miete lt. Mietvertrag erst am 3. Werktag eingegangen sein muss. Unser Vermieter war damit eigentlich überhaupt nicht einverstanden und sehr unfreundlich. Wir haben uns nun mehr oder weniger geeinigt, die Kaution in bar am Tag der Übergabe zu leisten. Die Miete werden wir allerdings erst am 1. November überweisen.
    Unser Vermieter hat uns mehr oder weniger gedroht, dass er die Schlüssel auch wieder mitnehmen kann. Schließlich würde er uns auch schon vor dem 1. November in die Wohnung lassen und deswegen will er auch die Miete vorher haben.
    Wie sollen wir uns jetzt am besten verhalten? Wir wollen eigentlich nicht schon in so einem angespannten Verhältnis die Wohnung beziehen. Unser Gefühl ist mehr als mulmig.
    Aber rechtlich sind wir doch auf der sicheren Seite, oder?

    Danke für Eure Tips.

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