Hallo nochmals,
danke schonmal für die Info und Rückantwort. Zwischenzeitlich habe ich eine neue Email des Vermieters erhalten. Hierin schreibt der Vermieter: Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die bei Übergabe der Wohnung in voller Höhe fällig ist, ansonsten wird keine Übergabe der Wohnungsschlüssel stattfinden.... Falls es bei der Übergabe an Sie noch Mängel geben sollte, werden diese im Übergabeprotokoll vermerkt und zeitnah behoben. Hierbei besteht keinerlei Zusammenhang mit der Kaution"
Ist das so korrekt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!? Ich bin nun wirklich sehr verunsichert. Ich will das Mietverhältnis nicht im Streit beginnen und Ihr auch nicht mit der Gesetzeslage drohen, da ich zusätzlichen Ärger eigentlich vermeiden möchte. Aber es ist doch eigentlich verständlich, dass ich vor der Kautionszahlung die Übergabe machen möchte? Schließlich möchte Sie ja auch das Geld bevor sie die Schlüssel an uns übergibt.