Vermieter will Miete und Kaution vor Übergabe

  • Hallo Zusammen,

    wir brauchen dringend einen Rat. Wir ziehen zum 01.11. in eine neue Mietwohnung. Vergangene Woche hat uns unser Vermieter eine Email geschrieben mit dem Termin der Wohnungsübergabe und dem Zusatz, dass an diesem Tag (29.10.) das Geld für die Kaution und Miete November auf seinem Konto eingegangen sein muss.
    Wir haben daraufhin angerufen und gesagt, dass wir damit nicht einverstanden sind, da wir die Kaution nicht vor Übergabe der Wohnung zahlen möchten (wir haben die Wohnung damals nur im Rohbau gesehen) und die Miete lt. Mietvertrag erst am 3. Werktag eingegangen sein muss. Unser Vermieter war damit eigentlich überhaupt nicht einverstanden und sehr unfreundlich. Wir haben uns nun mehr oder weniger geeinigt, die Kaution in bar am Tag der Übergabe zu leisten. Die Miete werden wir allerdings erst am 1. November überweisen.
    Unser Vermieter hat uns mehr oder weniger gedroht, dass er die Schlüssel auch wieder mitnehmen kann. Schließlich würde er uns auch schon vor dem 1. November in die Wohnung lassen und deswegen will er auch die Miete vorher haben.
    Wie sollen wir uns jetzt am besten verhalten? Wir wollen eigentlich nicht schon in so einem angespannten Verhältnis die Wohnung beziehen. Unser Gefühl ist mehr als mulmig.
    Aber rechtlich sind wir doch auf der sicheren Seite, oder?

    Danke für Eure Tips.

  • Zitat

    Aber rechtlich sind wir doch auf der sicheren Seite, oder?

    Absolut. Sie dürften die Kaution auch in 3 gleichen Raten zahlen. Dann wäre bei Mietbeginn lediglich 1/3 fällig.

    Wie sich verhalten? Schwer zu sagen. Wirklich erst am 1.11. einziehen zum Beispiel. Dann muß er Sie in die Wohnung lassen. Miete ist übrigens spätestens am 3. Werktag fällig. Das wäre im November, falls der 1. Feiertag ist, erst der 6.11.

  • Hallo nochmals,

    danke schonmal für die Info und Rückantwort. Zwischenzeitlich habe ich eine neue Email des Vermieters erhalten. Hierin schreibt der Vermieter: Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die bei Übergabe der Wohnung in voller Höhe fällig ist, ansonsten wird keine Übergabe der Wohnungsschlüssel stattfinden.... Falls es bei der Übergabe an Sie noch Mängel geben sollte, werden diese im Übergabeprotokoll vermerkt und zeitnah behoben. Hierbei besteht keinerlei Zusammenhang mit der Kaution"

    Ist das so korrekt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!? Ich bin nun wirklich sehr verunsichert. Ich will das Mietverhältnis nicht im Streit beginnen und Ihr auch nicht mit der Gesetzeslage drohen, da ich zusätzlichen Ärger eigentlich vermeiden möchte. Aber es ist doch eigentlich verständlich, dass ich vor der Kautionszahlung die Übergabe machen möchte? Schließlich möchte Sie ja auch das Geld bevor sie die Schlüssel an uns übergibt.

  • Zitat

    Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die bei Übergabe der Wohnung in voller Höhe fällig ist

    Da irrt der Vermieter.

    BGB § 551 Abs. 2

    Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Zitat

    Hierbei besteht keinerlei Zusammenhang mit der Kaution

    Da hat der Vermieter recht.

    Zitat

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!?


    Hier irren Sie.

    Kaution ist eine Sicherheit des Vermieters für evtl. Ansprüche nach Mietende. Nicht des den Mieters für evtl. Mängel bei Mietbeginn.

    Bitte beachten das die Nichtzahlung der Kaution, wenn mindestens 2 KM vereinbart sind, zur fristlosen Kündigung führen kann. Allerdings frühestens am 4. Werktag des 3. Monats nach Mietbeginn.


    Zitat

    Aber es ist doch eigentlich verständlich, dass ich vor der Kautionszahlung die Übergabe machen möchte?

    Wie gasagt, Mängel bei Mietbeginn haben nichts mit der Kaution zu tun. Ab Sie nun auf Ihr Recht zur Ratenzahlung bestehen oder nicht müssen Sie selbst entscheiden.

  • "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!?"
    -> Aber nicht durch den Mieter vor Übernahme, sonder durch den Vermieter nach Rückgabe.

    Aber es wurde ja schon gesagt, wie die rechtliche Lage ist. Miete muss bis zum 3ten Werktag, Kaution in 3 Raten, zusammen mit den ersten 3 Mietzahlungen, gezahlt werden.
    Das der Vermieter das Geld gerne vorher hätte, ist verständlich - dem müssen Sie aber nicht nachkommen.

    Btw würde ich die Kaution auch ungern in Bar zahlen wollen. Zwar hätten Sie mit der Quittung einen Beleg, dass Sie die Kaution an den Vermieter gezahlt haben, aber es wäre keine Garantie, dass der die Kaution auch insolvenzsicher, getrennt von seinem Vermögen, anlegt.
    Besser wäre eine Überweisung direkt auf das Kautionskonto (welcher der doch so übereilige Vermieter sicherlich schon angelegt hat)

  • Besser wäre eine Überweisung direkt auf das Kautionskonto (welcher der doch so übereilige Vermieter sicherlich schon angelegt hat)

    Haha, das ist gut ;)

    Vielen Dank für Eure Hinweise und Tips. Jetzt fühle ich mich in der Verhandlung mit dem Vermieter schon deutlich sicherer.

  • Zitat

    Besser wäre eine Überweisung direkt auf das Kautionskonto

    Noch besser selbst so ein Konto anlegen und dem Vermieter das Sparbuch inkl. Verpfändungserklärung vorlegen.

    Das ich darauf nicht früher gekommen bin.

  • Noch besser selbst so ein Konto anlegen und dem Vermieter das Sparbuch inkl. Verpfändungserklärung vorlegen.
    Das ich darauf nicht früher gekommen bin.


    Es soll auch Leute geben, die sich das Leben einfacher machen...;)

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